Türbeschlag

Begriff Definition
Türbeschlag

Ganz einfach ausgedrückt ist ein Türbeschlag der Teil am Türblatt, mit dem eine Tür zu öffnen oder schließen ist. Weitere Bezeichnungen dafür sind Türdrückergarnitur oder auch Drückergarnitur. Zu einem Türbeschlag gehört ein Schließzylinder mit einem Hebelgriff, mit dem Türen mit einer natürlichen Handbewegung nach unten zu öffnen sind.

Die Türgriffe unterscheiden sich in ihrer Funktion:

  • Türklinke
    Die Schloßfalle wird durch drücken dieser in Bewegung gesetzt.

  • Türknauf oder Stoßgriff
    Hier muss zum Öffnen der Tür die Schloßfalle mit einem Schlüssel geöffnet werden.

Drückergarnituren sind in unterschiedlichen Designstilen erhältlich und können hauptsächlich in zwei Kategorien unterschieden werden:

  • Türbeschläge für Innentüren
    Man teilt die Innentürbeschläge je nach ihrer Beanspruchung in verschiedene Klassen ein. Für Zimmertüren wird zudem zwischen der Rosettengarnitur und der Langschildgarnitur unterschieden. Innentürbeschläge für Bad und Toilette haben einen Verriegelungsmechanismus, der von innen bedient werden kann.

  •  Türbeschläge für Außentüren
    Bei Außentüren geht es um die Frage der Sicherheit, deshalb wird bei den Drückergarnituren zwischen Beschlägen für den Haustüreinsatz und den einfachen Einsatz als Außentür z. B. für Gartenhäuser unterschieden. Die Beschläge für Haustüren müssen ein Aufbrechen und Vordringen bis zum Schließzylinder verhindern oder zumindest erschweren.

 

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Synonyme: Türdrückergarnitur,Drückergarnitur

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