Sicherheitseinbehalt

Begriff Definition
Sicherheitseinbehalt

Bei einem Sicherheitseinbehalt handelt sich um eine Art Kaution, bei der ein Teil der Vergütung durch den Auftraggeber / Bauherren als Sicherheit einbehalten wird. Der Sicherheitseinbehalt dient als Sicherheit für später eventuell auftretende Gewährleistungsansprüche, die durch Mängel am Bau entstanden sind. Er ist gesetzlich in Paragraf § 17 Absatz 1, Nr. 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B der VOB/B genauestens geregelt.

Wenn ein Sicherheitseinbehalt zwischen Bauherr und Auftragnehmer vereinbart wird, bedeutet das, dass der Bauherr nur einen Teil der fälligen Baukosten bezahlt. Der Rest der Baukosten wird erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist fällig. In der Regel werden 10 % des Bruttobetrages einbehalten. Nach der VOB ist die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes nach zwei Jahren fällig, häufig vereinbaren die Vertragsparteien aber eine Zahlung nach dem Ablauf der vier- bis fünfjährigen Gewährleistungsdauer.

Da immer mehr Kunden einen Sicherheitseinbehalt für den Fall, dass sie Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen, fordern, hat das klein- und mittelständige Baubetriebe in finanzielle Schwierigkeiten oder sogar die Insolenz gebracht. Um trotzdem dem Bauherren die notwendigen Sicherheiten zu gewährleisten, kann auf eine Gewährleistungsbürgschaft zurückgegriffen werden.

Die Gewährleistungsbürgschaft ist eine Form der Kautionsversicherung, welche dem Bauherren dieselbe Sicherheit gewährleistet. Aber das Bauunternehmen muss keine Jahre warten, um die letzte Zahlung für die abgeschlossenen Arbeiten des Auftrages zu erhalten. Hier schließt das Bauunternehmen eine Gewährleistungsbürgschaft mit einem Versicherungsunternehmen über die Höhe des geforderten Sicherheitseinbehaltes ab. Das bedeutet, dass der Bauherr nach Abschluss der erbrachten Leistungen die volle Summe zahlen muss, aber falls Mängel im Gewährleistungszeitraum auftreten und das Bauunternehmen Insolvenz anmelden musste, kann er sich an die Versicherung werden. Mit anderen Worten eine Gewährleistungsbürgschaft kann den Sicherheitseinbehalt ersetzen.

 

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