Schwellenwert

Begriff Definition
Schwellenwert

Sogenannte Schwellenwerte spielen im öffentlichen Vergabewesen eine wichtige Rolle. Sie stellen die Werteschwelle dar, ab der es eine Pflicht besteht, eine Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft zu veröffentlichen. Dieses hat zur Folge, dass eine Ausschreibung europaweit zugänglich ist und somit mit einer dementsprechend großen Teilnehmerzahl gerechnet werden kann. Ein Schwellenwert ist für die einzelnen Teilbereiche wie Bau, Liefer- sowie Dienstleistung unterschiedlich hoch. Kommt es dazu, dass ein Schwellenwert überschritten und das Vergabeverfahren europaweit angelegt wird, greifen die Vergaberegeln des Gouvernement Procurement Agreement.

Um sicher zu sein, dass in sämtlichen EU-Staaten von einem bestimmten Schwellenwert ausgegangen wird, wird der Gegenwert der Schwellenwerte von der EU-Kommission in sämtliche europäische Währungen alle zwei Jahre neu berechnet und bekannt gegeben. Gesetzlich verankert ist dies im Artikel 78 der EU-Richtlinie 2004/18/EG.

Um festzustellen, ob der jeweilige Schwellenwert erreicht worden ist, muss vom öffentlichen Auftraggeber ein Auftragswert geschätzt werden. Für die Schätzung des Wertes ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung vom geplanten Gesamtwert der Leistungen ohne Umsatzsteuer auszugehen.

Vergabestellen müssen über geltende Schwellenwerte bestens informiert sein, da die eigenen Vergabeverfahren mit dem EU-Recht konform sein müssen. Bei Überschreitung des Schwellenwertes ist der Bearbeitungsaufwand automatisch höher als bei einer nationalen Ausschreibung, da sich die Zahl der potenziellen Mitbieter vergrößert.

Eine Vertragsvergabe durch ein Losverfahren nach § 3 Abs. 7, 8 und 9 der Vergabeverordnung ist anders geregelt. Besteht die Möglichkeit, dass ein geplantes Bauvorhaben zu einem Auftrag führen kann, der in mehreren Losen vergeben wird, ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose entscheidend.

Siehe auch: https://www.ibau.de/akademie/glossar/schwellenwerte/

 

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Synonyme: EU-Schwellenwerte

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