Schlussabnahme
Begriff | Definition |
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Schlussabnahme | Die Schlussabnahme, auch Bauabnahme genannt, ist der Abschluss einer Bauphase und der letzte Schritt zum Eigenheim. Bauherren müssen die durchgeführten Leistungen der Bauunternehmen überprüfen und diese abnehmen. Bei der letzten Begehung müssen Bauherren sehr gründlich vorgehen, um bauliche Mängel gegenüber den Bauunternehmen sofort geltend zu machen. Mängel, die bei der letzten Begehung durch den Bauherrn festgestellt werden, müssen im Abnahmeprotokoll schriftlich vermerkt sein. Wird dies im Nachhinein beantragt, muss der Bauherr auftretende Mängel gegenüber der Baufirma beweisen. Eine Schlussabnahme kann nur erfolgen, wenn sämtliche Arbeiten vom Bauunternehmen in Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung vom Bauunternehmen durchgeführt worden sind. Folgende Punkte muss ein Abnahmeprotokoll beinhalten:
Schlussabnahme durch den Schornsteinfeger:Zum Schluss der Rohbauarbeiten muss eine Bauabnahme von einem amtlich zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Dieser kontrolliert die sichere Nutzbarkeit der installierten Abgasanlage.
Abnahme durch das BauamtDie Bauabnahme läuft je nach Bundesland unterschiedlich ab. So wird in einigen Ländern auf eine Rohbauabnahme komplett verzichtet. Auch stichprobenweise Abnahmen können von den örtlichen Baubehörden vorgenommen werden. Bei diesen Abnahmen geht es um die Einhaltung der Baugenehmigung und der Vorschriften der Landesbauordnung. Sollte ein Haus zum Beispiel breiter gebaut worden sein als genehmigt, ist das Gebäude rechtswidrig errichtet und müsste im schlimmsten Fall sogar wieder abgerissen werden. Siehe auch: www.hausbauberater.de/abnahme
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