Schlussabnahme

Begriff Definition
Schlussabnahme

Die Schlussabnahme, auch Bauabnahme genannt, ist der Abschluss einer Bauphase und der letzte Schritt zum Eigenheim. Bauherren müssen die durchgeführten Leistungen der Bauunternehmen überprüfen und diese abnehmen. Bei der letzten Begehung müssen Bauherren sehr gründlich vorgehen, um bauliche Mängel gegenüber den Bauunternehmen sofort geltend zu machen. Mängel, die bei der letzten Begehung durch den Bauherrn festgestellt werden, müssen im Abnahmeprotokoll schriftlich vermerkt sein. Wird dies im Nachhinein beantragt, muss der Bauherr auftretende Mängel gegenüber der Baufirma beweisen.

Eine Schlussabnahme kann nur erfolgen, wenn sämtliche Arbeiten vom Bauunternehmen in Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung vom Bauunternehmen durchgeführt worden sind.

Folgende Punkte muss ein Abnahmeprotokoll beinhalten:

  • Vollständiger Name des/ der Bauherrn
  • Anschrift des errichteten Gebäudes
  • Datum sowohl Auftragsnummer des Bauvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer
  • Namentliche Auflistung der abzunehmenden Leistungen
  • Namen der Personen, die bei der Schlussabnahme anwesend waren
  • Ort und Datum der Schlussabnahme
  • Vollständige Liste aller beanstandeten Mängel sowie der bereits bekannten und durch das Bauunternehmen noch nicht behobenen Mängel
  • Termin der zweiten Bauabnahme
  • Unterschriften von Bauherrn sowie Bauunternehmen

Schlussabnahme durch den Schornsteinfeger:

Zum Schluss der Rohbauarbeiten muss eine Bauabnahme von einem amtlich zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Dieser kontrolliert die sichere Nutzbarkeit der installierten Abgasanlage.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Ist die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte angemessen?
  • Können Verbrennungsabgase ohne Probleme und Gefahren abziehen?
  • Ist die Feuerstätte brandsicher, dicht sowie für den Gebrauch bereit?
  • Ist der Schornstein beziehungsweise die Abgasanlage brandsicher, dicht und betriebsbereit?
  • Ist der Schornstein so konzipiert, dass keine Durchfeuchtung oder Versottung auftreten kann?

Abnahme durch das Bauamt

Die Bauabnahme läuft je nach Bundesland unterschiedlich ab. So wird in einigen Ländern auf eine Rohbauabnahme komplett verzichtet. Auch stichprobenweise Abnahmen können von den örtlichen Baubehörden vorgenommen werden. Bei diesen Abnahmen geht es um die Einhaltung der Baugenehmigung und der Vorschriften der Landesbauordnung. Sollte ein Haus zum Beispiel breiter gebaut worden sein als genehmigt, ist das Gebäude rechtswidrig errichtet und müsste im schlimmsten Fall sogar wieder abgerissen werden.

Siehe auch: www.hausbauberater.de/abnahme

 

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