Schlossfalle

Begriff Definition
Schlossfalle

Bei der Schlossfalle handelt es sich um den Teil des Schlosses, der das Türblatt im Schließblech hält. Dabei wird der sogenannte Schnapper (Schrägfalle), der mit einer sogenannten Fallenfeder ausgestattet ist, in das Türschloss geschoben. Bei einer geschlossenen Tür sitzt die Schlossfalle in der Aussparung am Schlossblech. Mit Bedienung der Türklinke wird die Schlossfalle wieder herausbewegt.

Schlossfallen gibt es auch für Pendeltüren (Rollfalle), (Hakenfalle), Türen mit Kastenschlössern (Hebefalle).

 

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Synonyme: Schnapper

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