Rohbauland
Begriff | Definition |
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Rohbauland | Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Netto- und Bruttorohbauland. Grundsätzlich beschreibt der Begriff Rohbauland Flächen, bei denen ein Baurecht zwar bereits vorliegt, die Erschließung der Flächen aber noch nicht gesichert ist. Nach dem Baugesetzbuch BauGB, §§ 30, 33 und 34 gehörten folgende Flächen zum Rohbauland:
Hat eine Gemeinde Flächen offziell zur Nutzung vorgesehen und bestimmt, müssen diese erschlossen werden. Die Sicherheit der Erschließung liegt beim Rohbauland, anders als beim Bauerwartungsland, vor. Die Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV definiert den Begriff Rohbauland im §5 Abs 3. Betrachtet man die Entwicklungsstufen von Grundstücken, dann steht Rohbauland mit der Stufe 3 nach Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (Stufe 1), Bauerwartungsland (Stufe 2) und vor baureifem Land (Stufe 4). Wer Rohbauland verkaufen möchte, muss entweder selbst für den Anschluss von Strom, Wasser, Abwasser und Gas sorgen oder damit rechnen, dass sein Verkaufspreis unter dem von fertigem Bauland liegt. BruttorohbaulandBeim Bruttorohbauland ist ledich der Bebauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen. Er umfasst noch die Flächen im Plangebiet, die für öffentliche Zweceke benötigt werden. NettorohbaulandBeim Nettorohbauland sind bereits die Flächen für die Erschließungsanlage übereignet worden und bezieht sich damit auf die verbleibenden Baugrundstücke. Rohbauland bewegt sich begrifflich genau zwischen den beiden Arten. Sind Flächen baulich nutzbar, dann spricht man auch von baureifen Flächen. Für Rohbauland und Bauerwartungsland müssen Abschläge vom Bodenrichtwert vorgenommen werden. Liegen für das Finanzamt, beispielsweise bei Erbschaftssteuer-Angelegenheiten, keine Bodenrichtwerte für Rohbauland vor, dann können die entsprechenden Werte beim Gutachterausschuss erfragt werden.
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Synonyme:
Bruttorohbauland, Nettorohbauland |