Reservierungsgebühr

Begriff Definition
Reservierungsgebühr

Der Kauf einer Immobilie ist eine Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Deshalb ist es häufig der Fall, dass Interessenten, die einen Immobilienmakler zur Suche ihrer Immobilie verpflichten, sich eine kleine Bedenkzeit einräumen, bevor sie sich für oder gegen den Kauf entscheiden. Läuft der Verkaufsprozess über einen Makler ab, kann es sein, dass dieser eine sogenannte Reservierungsgebühr verlangt. Diese sollte nicht mehr als 15 % der Maklerprovision betragen.

Die Reservierungsgebühr beinhaltet eine finanzielle Gegenleistung dafür, dass der Makler die gewünschte Immobilie für den Kaufinteressenten für eine gewisse Zeit reserviert. Bei einem erfolgreichen Abschluss zwischen beiden Parteien wird die Reservierungsgebühr mit der anfallenden Maklergebühr verrechnet. Sollte der Interessent sich zu einem späteren Zeitraum jedoch gegen das Objekt entscheiden und somit ein Vertragsabschluss nicht zustande kommen, könnte es passieren, dass der Makler sich weigert, die Reservierungsgebühr zurückzuerstatten. In einem solchen Fall gilt es zu prüfen, ob der Makler sich im Recht befindet oder nicht.

Ist eine Reservierungsgebühr zwischen beiden Parteien nicht schriftlich vereinbart, hat der Makler rechtlich gesehen keine Chance, eine Reservierungsgebühr zu fordern und am Ende zu erhalten.

Kaufinteressenten sollten wissen, dass die Reservierung einer Immobilie keine hundertprozentige Garantie bietet. Es ist nur ein Versprechen des Maklers, dass er für einen gewissen Zeitraum keine weiteren Käufer für die reservierte Immobilie sucht. Dieses Versprechen kann jedoch den Eigentümer der Immobilie nicht daran hindern, sein Eigentum privat an einen anderen Interessenten zu verkaufen.

Mit der Thematik beschäftigen wir uns eingehender auf https://www.hausbauberater.de/bauwissen/reservierungsgebuehr-beim-immobilienmakler.

 

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Synonyme: Umgehungsgeschäfte, Umgehungsgeschäft

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