Maueraustauschverfahren

Begriff Definition
Maueraustauschverfahren

Bei einem Maueraustausch werden Mauersteine im unteren Bereich auf eine Länge von circa einhundert Zentimetern entfernt. Anschließend wird eine Dichtungsbahn verlegt und die Öffnung wieder vermauert. Abschließend kann ein weiterer Teil des Mauerwerks geöffnet werden, um den Vorgang zu wiederholen. Die zu bearbeitende Höhe beträgt in der Regel drei Mauersteine. Sie sollte unter der Kellerdecke oder kurz über dem Boden des Erdgeschosses liegen.

Es besteht die Möglichkeit, an Mauerabschnitten, die sich unter Fensterfronten befinden, längere Mauerabschnitte zu entfernen. In Bereichen, die eine tragende Funktion aufweisen, dürfen nur kürzere Abschnitte freigelegt werden. Findet ein Mauertausch statt, muss unbedingt die Gebäudestatik beachtet werden. Wird die Statik hierbei missachtet, kann es zu Rissen im Mauerwerk oder sogar zum Einsturz von Teilen des Hauses kommen.

Wurde ein Mauerbereich freigelegt, kann ein sogenannter Glattstrich mit Zement erfolgen, auf dem dann die Dichtungsbahn verlegt wird. Abschließend folgt ein weiterer Glattstrich mit Zement. Überlappungen sollten eine Mindestlänge von zwanzig Zentimetern besitzen und anschließend verklebt werden. Nach der Verlegung der Dichtungsbahn, die aus Kunststoff- oder Bitumen bestehen sollte, wird das Mauerwerk wieder verschlossen. Vorzugsweise sollten hierfür Klinkersteine verwendet werden. Sie werden keilförmig vermauert. Um der Gefahr von auftretenden Setzrissen entgegenzuwirken, sollten Fugen möglichst dünn sein. Besonders zu beachten ist bei diesem Verfahren, dass erst nach einer vollständigen Aushärtung des bearbeiteten Bereiches mit dem nächsten begonnen werden kann.

Bauherren sollten beim Entfernen darauf achten, dass Mauersteine sehr vorsichtig zu entfernen sind. Erschütterungen durch Maschinen sollten vermieden werden.

 

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Synonyme: Horizontalsperre

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