Luftdichtigkeit

Begriff Definition
Luftdichtigkeit

Bei der Luftdichtigkeit, auch Luftdichtheit, handelt es sich um einen Begriff aus der Bauphysik. Sie reduziert den unkontrollierten Wechsel der Luft durch diverse Druckunterschiede zwischen dem Inneren und dem Äußeren von Gebäuden. Ist die Luftdichtheit nicht ausreichend, geht unnötigen viel Wärmeenergie verloren und es kann zu Schäden am Bau durch beispielsweise Tauwasser kommen. Daher ist das Ziel bei einem Neubau oder einer Sanierung sämtliche Gebäudeaußenflächen, welche thermische Energie übertragen, maximal luftdicht zu halten. Besonderes Augenmerk gilt es dabei auf Anschlüsse und Fugen am Gebäude zu legen. In einer Bauzeichnung ist dieser lückenlose Verlauf mithilfe einer roten Linie gekennzeichnet.

Überprüft man die Luftdichtigkeit bei Neubauten, welche auf Lüftungsanlagen verzichten, ist der Zweck vielmehr Schäden am Bau wegen Durchfeuchtung der Außenwände oder. Dachflächen zu verhindern, als die Minimierung des Luftaustausches. Für diese Überprüfung nutzt man den Blower-Door-Test. Er dient dazu eventuelle Lecks in der Hülle des Gebäudes zu finden und die Luftwechselrate zu bestimmen. Besonders ratsam ist der Blower-Door-Test vor allem bei Niedrigenergie- und Passivhäusern. Da in dieser Gebäudeform für gewöhnlich der hygienisch erforderliche Luftaustausch durch (mechanische) Lüftungsanlagen umgesetzt wird, sollten potenzielle Lecks erkannt und geschlossen werden.

Hinweis:

Sind in Gebäuden keine Lüftungsanlagen installiert, bedarf es einer bestimmten Undichtigkeit. Somit ist ein Mindestluftaustausch gewährleistet, sollte die regelmäßige Stoßlüftung verabsäumt werden. Um beispielsweise Dunstabzugshauben sowie Holz- oder Kohleöfen den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, muss Luft von außen in das Gebäude nachströmen können.
Mit der am 1. Februar 2002 in Deutschland in Kraft getretenen Energiesparverordnung EnEV erhielt die Luftdichtigkeit zusätzlich eine juristische Komponente. Die Energiesparverordnung ersetzte die bis anhin gültige Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung.  Speziell § 6 der Verordnung regelt die Dichtigkeit und den Mindestluftwechsel. So besagt dieser Paragraf, “dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.” Für den Mindestluftwechsel gilt dabei laut § 6 Abs. 2, dass “der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Siehe auch hausbauberater.de/heiztechnik/lueftungskonzept-neubau-und-sanierung

 

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Synonyme: Luftdichtheit

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