Liegenschaftskataster

Begriff Definition
Liegenschaftskataster

Ein Kataster ist im Allgemeinen eine Liste, ein Register oder eine Sammlung von Dingen mit räumlichem Bezug.

Ein Liegenschaftskataster im Speziellen ist ein flächendeckendes Register aller landesweiten Flurstücke, wie Grundstücke und Parzellen sowie der detaillierten Beschreibung derer. Die Flurstücke werden in beschreibender Form im Katasterbuch oder Liegenschaftsbuch in Form von Karten als Flurkarte oder Liegenschaftskarte näher definiert. Darin wird die Art der Nutzung, die Größe, die räumliche Lage und die sich darauf befindenden Gebäude näher beschrieben. In den Gesetzen der einzelnen deutschen Bundesländer definieren die Flurstücke und die Gebäude eine Liegenschaft. Im Sinne des § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) ist das Liegenschaftskataster somit das behördlich Verzeichnis der Flurstücke.

Somit ergeben sich folgende Hauptbestandteile eines (Liegenschafts-) Katasters:

  • Katasterbuchwerk
    Dies beinhaltet grundsätzliche Informationen wie Flur, Flurstückbezeichnung nach Verwaltungsbezirk und Art der Nutzung sowie die Flurstücknummer. Zusätzlich sind die eingetragenen Besitzer und die Blattnummer des Grundbuchs vermerkt.

  • Katasterzahlenwerk
    Es umfasst die Koordinationsberechnung der orografischen Gebäude-, Grenz- und Vermessungspunkte und die Vermessungsrisse, welche im Kataster belegbar sind. Zusätzlich findet man im Katasterzahlenwerk die Nachweise der Flächenermittlungen.

  • Katasterkartenwerk
    Dies besteht hauptsächlich aus den Flurkarten. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen befindet sich zusätzlich eine Schätzungskarte inklusive amtlicher Schätzung des Bodens im Katasterkartenwerk. Darüber hinaus beinhaltet es die Darstellung der Abgrenzung, Art der Nutzung, Flur- und Gemarkungsgrenzen, Form, Gebäude, Lage und Straßennamen

Seinen Ursprung hat der Kataster am Anfang des 19. Jahrhunderts, genauer gesagt zum Ende der Französischen Revolution. Mit dem Zweck Grundsteuer erheben zu können, bedurfte es genauerer Informationen über einzelne Grundstücke. Im Jahre 1808 ordnete Napoleon in Deutschland die Erstellung eines Liegenschaftskatasters anordnen

In Deutschland wies Napoleon 1808 die Einrichtung eines Liegenschaftskatasters an. Im Laufe der Zeit wurden so alle zu Deutschland gehörigen Gebiete umfassend und nach und nach wurden alle Gebiete Deutschlands umfassend eingetragen. Der Sinn und Zweck eines Liegenschaftskatasters bleibt bis heute nahezu unverändert. Auf der gesamtdeutschen Datensammlung liegt das Hauptaugenmerk und dient als Entscheidungshilfe bezüglich der Entwicklung und des Schutzes von Natur und Umwelt. Zusätzlich findet es Anwendung bei der Kooperation mit anderen Ländern der Europäischen Union hinsichtlich der Gesamtentwicklung. Nicht außer Acht zu lassen ist die mit einem Liegenschaftskataster verbundene Sicherung der Eigentumsrechte, da sie dort eingetragen sind. Wird beispielsweise ein Grundstück verkauft, muss dies im Liegenschaftskatasters aktualisiert werden.

 

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Synonyme: Liegenschaftsbuch

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