Leichtbaustoffe

Begriff Definition
Leichtbaustoffe

Leichtbaustoffe sind Bau- und Werkstoffe, die eine relativ geringe Dichte aufweisen und sich folglich durch ein geringes Gewicht auszeichnen. Sie kommen aufgrund ihrer materialsparenden und wärmedämmenden Eigenschaften in vielen Bereichen des Bauwesens zum Einsatz. Darüber hinaus ist die enorme Gewichtseinsparung ein vorteilhafter Aspekt und die zum Teil geringeren Kosten bei einer Bauweise mit Leichtbaustoffen. Weniger vorteilhaft ist die vergleichsweise geringe Schalldämmung im Vergleich zu massiven Baustoffen.

Zu den Leichtbaustoffen gehören unter anderen Bims, Gasbeton, Lehm- und Porenziegel. In Form von Leichtbausteinen werden sie, obgleich ihres geringen Gewichtes, für tragende Konstruktionen eingesetzt.

Leichtbauplatten aus Gipskarton, Hartschaum oder Holzwerkstoff sowie Bims- und Gasbetonplatten finden vorrangig Anwendung im Innenausbau, als Verkleidungen oder als Vorhangfassaden. Die Leichtbauplatten dienen zur Konstruktion von Leichtbauwänden. Dabei liegen sie entweder auf einer Ständer- oder Rahmenkonstruktion auf oder sind entsprechend eingepasst. Bei Bedarf können zusätzlich Dämmstoffe eingesetzt. Sehr großer Vorteil bei Leichtbauwänden ist der nahezu problemlose nachträgliche Einbau.

Besonderes Augenmerk gilt es bei der Entsorgung von Leichtbaustoffen zu legen, die als Abfall bei Neubauten oder Abrissen anfallen können. Baugips, Bimsstein, Gipsabfälle, Gipskartonplatten, Leichtbaustoffe aus Gips und Stein sowie Porenbetonsteine (Ytong) können über eine Entsorgungsfirma problemlos entsorgt oder sogar auf einem Recyclinghof abgegeben werden. Hingegen dürfen Asbestzement, Folie, Glas, Glaswolle, Holz, Isolierstoffe, Kunststoff und Metall nicht als Leichtbaustoff entsorgt werden.

 

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