Lastenberechnung
Begriff | Definition |
---|---|
Lastenberechnung | Die Lastenberechnung ist Bestandteil des Finanzierungsplans. Sie beinhaltet eine mehrjährige Berechnung aller Kosten für die Tilgung, Zinsleistungen und Dienstleistungen sowie die Betriebs- und Instandhaltungskosten für ein Gebäude. Eventuelle Einnahmen durch Vermietung, Zuschüsse durch den Staat als Lastenbeihilfen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten werden bei der Lastenberechnung in Abzug gebracht. Eine Lastenberechnung ist für gewisse (Bau-) Vorhaben laut Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) erforderlich. Sie findet Anwendung bei einem Eigenheim, einer Kleinsiedlung oder einem Kaufeigenheim für das Gebäude. Darüber hinaus ist die Lastenberechnung erforderlich bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Kaufeigentumswohnung und bei Wohnungen “des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts” inklusive dem Teil des Grundstücks, worauf sich dieses Recht erstreckt. Prinzipiell geht es bei der Lastenberechnung darum, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, die der Käufer einer Immobilie zu tragen hat. Im Gegensatz dazu steht die Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Sie dient dazu den Nachweis über die Wirtschaftlichkeit eines Wohnbauvorhabens zu erbringen. Bei der Lastenberechnung wird zwischen der Aufstellung durch den Bauherrn und der Aufstellung durch den Erwerber unterschieden:
Zugriffe - 8714
|