Kragplatte

Begriff Definition
Kragplatte

Kragplatten sind Platten, die aus der Fassade herausragen, sie „kragen“ über. Sie werden für Balkone verwendet, aber auch als Dächer für den Eingang oder den Kelleraufgang.

Bei Kragplatten besteht häufig das Problem, dass sie bei Neubauten mit dem Fußboden vergossen werden. Dadurch entsteht eine Wärmebrücke, die die Kälte von draußen nach drinnen transportiert. Dem kann mit einer thermischen Trennung, dem sogenannten Kragplattenanschluss, entgegengewirkt werden. Dieser besteht in der Regel aus hochfesten und korrosionsbeständigem Duplex-Edelstahl. Das Material hat eine viermal geringere Wärmeleitfähigkeit gegenüber Betonstahl. Kragplattenanschlüsse verringern ebenso die Schallübertragung der Kragplatten zum Gebäude.

Kragplatten werden individuell nach Maß hergestellt. Gefälle, Aufkantungen, Abläufe und Wassernasen zur Entwässerung können bei der Produktion direkt mitberücksichtigt werden. Sie können entweder vor Ort gegossen oder als Fertigteil angeliefert werden.

Kragplatten müssen massiv mineralisch und feuerhemmend ausgeführt sein (F 30 nach DIN 4102-2 bzw. DIN EN 13501-2). Sie müssen vollständig ohne Spalt an die Außenwand oder Kragplattenanschluss anschließen.

 

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