Kapitaldienst

Begriff Definition
Kapitaldienst

Der Kapitaldienst ist ein Begriff aus der Finanzwelt. Er umfasst alle Belastungen, die mit der Aufnahme eines Kredites einhergehen. Das heißt, dass der Kapitaldienst jegliche anfallende Zinsen, Tilgungsraten und jegliche Nebenkosten einschließt. Somit muss der Kapitaldienst von dem Kreditnehmer getragen werden.

Sollte es passieren, dass die Kapitaldienstgrenze überschritten wird, und der Kreditnehmer die entstehenden Kosten, durch Einsatz von Fremd- oder Eigenkapital nicht mehr tragen kann, droht eine Insolvenz. In diesem Fall kommt die Kapitaldienstfähigkeit zum Einsatz, die den Zustand des Kreditnehmers kontrolliert und somit feststellt, ob er die finanzielle Möglichkeit besitzt den Kapitaldienst tragen zu können.

Bei privaten Personen wird hierbei das verfügbare Einkommen zur Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit zur Hilfe genommen. Auch zur Errechnung der Kapitalgrenze wird er genutzt.

Angewendet wird die Kapitaldienstfähigkeit nicht nur in Bezug auf Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Objekte und Projekte. Dies funktioniert, indem der Kapitaldienst, durch die Einnahmen von laufenden Projekten, den sogenannten Cash-Flow, getilgt werden kann.

Der Kapitaldienst wird wie folgt in verschiedenen Teilgebieten der Betriebswirtschaftslehre genutzt:

  1. Kostenrechnung:
    Kapitaldienst = kalkulatorische Abschreibung + kalkulatorische Zinsen

  2. Investition:
    Kapitaldienst = Wiedergewinnungsanteil + Zinsanteil

  3. Finanzierung:
    Kapitaldienst = Tilgungsanteil + Zinsanteil

 

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