Hintermauerwerk

Begriff Definition
Hintermauerwerk

Das Hintermauerwerk einer Fassade besteht in der Regel aus tragfähigen Steinen, die aber in der Regel keinem optischen Anspruch unterliegen. Außerdem müssen diese Fassadensteine nicht wetterfest sein. Hintermauersteine sind unverputzt als Sichtmauerwerk für die Fassade nicht geeignet, daher werden dafür sogenannte Verblender eingesetzt. Hintermauerwerk kann für ein- als auch für zweischalige Fassaden verwendet werden. 

Bei der Fassade eines Wohngebäudes gibt es die Unterteilung in Vormauerwerk/ Sichtmauerwerk und Hintermauerwerk. Während die Vorderseite der gemauerten Fassade mit Verblender optisch aufgewertet wird, belässt man die tragenden Hintermauersteine unverputzt oder trägt zumindest einen Farbanstrich auf. Verblender befinden sich lediglich an der sichtbaren Seite der Fassade. Die verwendeten Materialien für beide Seiten unterscheiden sich deutlich voneinander. So gibt es leichte Materialien, die bei zweischaligen Außenwänden zum Einsatz kommen und zwischen dem Vormauer- und dem Hintermauerwerk eine Dämmstoffschicht erlauben. Leichte Mauersteine können zusätzlich mit Leicht- oder Dünnbettmörtel verarbeitet werden. Schwere Mauersteine wie Ziegel beispielsweise kommen für das Tragen von erhöhten Lasten zum Einsatz. Grundsätzlich müssen aber die Steinarten und die Art der Vermauerung aufeinander abgestimmt sein, da es sonst zu Verformungsrissen kommen kann. Bei einschaligen Gebäudehüllen realisiert man mit geklebten Dämmstoffen zwischen dem tragenden Hintermauerwerk und dem Außenputz ein sogenanntes Wärmedämmverbundsystem WDVS. 

Es sind vor allem poröse Baustoffe die in der jüngsten Zeit für das Hintermauerwerk verwendet werden, da sie einen wichtigen Beitrag zur Wärmedämmung des Gebäudes leisten. Mehr zur Wärmedämmung erfahren Sie hier: https://www.hausbauberater.de/waermedaemmung.

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Synonyme: Hintermauerung

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