Grundbuchordnung

Begriff Definition
Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (GBO) regelt als deutsches Gesetz in Verbindung mit der Grundbuchverfügung (GBV) die Umsetzung von Eintragungen ins Grundbuch. Dazu gehören zum Beispiel die Form der Eintragung, die damit verbundenen Rechte sowie die Führung der Grundbücher durch die Amtsgerichte in den Grundbuchämtern.

Was enthält die Grundbuchordnung?

Die Grundbuchordnung regelt allgemein die Eintragungen ins Grundbuch sowie den Umgang mit Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen, Beschwerden, die Anlage von Grundbuchblättern und maschinell geführte Grundbücher.

Der Inhalt der GBO wird weiterhin als formelles Liegenschaftsrecht bezeichnet, da dort Formvorschriften zum Umgang mit dem Grundbuch wie zum Beispiel Löschungen oder Eintragungen definiert sind. Im Gegensatz dazu ist das materielle Liegenschaftsrecht im Grundgesetz verankert.

Wen betrifft die Grundbuchordnung?

Mit dem Grundbuch haben Immobilienkäufer zu tun, wenn sie ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen möchten. Insbesondere die drei Aspekte:

  • Auflassungsvormerkung
    Die Auflassungsvormerkung wird vom Notar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt und stellt als vorläufiger Eintrag den Anspruch des Käufers auf das Objekt sicher.

  • Grundschuld
    Die Grundschuld wiederum ist eine Eintragung, die für die Auszahlung einer Darlehenssumme nötig ist. Man spricht hier auch von einer sogenannten Grundschuldbestellung

  • Eigentümerwechsel
    Der Eigentümerwechsel wird auf das entsprechende Grundbuchblatt eingetragen, wenn der Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer beglichen sind. Dies übernimmt der Notar.

spielen eine wichtige Rolle.  .

Einsicht ins Grundbuch

Auch hierzu gibt es in der Grundbuchordnung entsprechende Vorgaben. Die im Grundbuch enthaltenen vertraulichen Informationen können nur bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Reines Kaufinteresse ist dafür nicht ausreichend, es muss zumindest bereits ein Vorvertrag oder eine Maklerbestätigung vorliegen.

Die Grundbuchordnung ist Bundesrecht

Die Grundbuchordnung ist ein Gesetz, das in ganz Deutschland gültig ist. Allerdings können die einzelnen Bundesländer eigene Gesetze verabschieden, wie zum Beispiel das „Gesetz über die Führung des Grundbuchs im Land Brandenburg“ (Brandenburgisches Grundbuchgesetz - GrundbGBbg) oder die „Verordnung über die Führung von Grundbüchern“ in Niedersachsen. Dort sind einige Punkte der GBO weiter spezifiziert

 

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Synonyme: GBO

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