Grundbuchordnung
Begriff | Definition |
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Grundbuchordnung | Die Grundbuchordnung (GBO) regelt als deutsches Gesetz in Verbindung mit der Grundbuchverfügung (GBV) die Umsetzung von Eintragungen ins Grundbuch. Dazu gehören zum Beispiel die Form der Eintragung, die damit verbundenen Rechte sowie die Führung der Grundbücher durch die Amtsgerichte in den Grundbuchämtern. Was enthält die Grundbuchordnung?Die Grundbuchordnung regelt allgemein die Eintragungen ins Grundbuch sowie den Umgang mit Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen, Beschwerden, die Anlage von Grundbuchblättern und maschinell geführte Grundbücher. Der Inhalt der GBO wird weiterhin als formelles Liegenschaftsrecht bezeichnet, da dort Formvorschriften zum Umgang mit dem Grundbuch wie zum Beispiel Löschungen oder Eintragungen definiert sind. Im Gegensatz dazu ist das materielle Liegenschaftsrecht im Grundgesetz verankert. Wen betrifft die Grundbuchordnung?Mit dem Grundbuch haben Immobilienkäufer zu tun, wenn sie ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen möchten. Insbesondere die drei Aspekte:
spielen eine wichtige Rolle. . Einsicht ins GrundbuchAuch hierzu gibt es in der Grundbuchordnung entsprechende Vorgaben. Die im Grundbuch enthaltenen vertraulichen Informationen können nur bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Reines Kaufinteresse ist dafür nicht ausreichend, es muss zumindest bereits ein Vorvertrag oder eine Maklerbestätigung vorliegen. Die Grundbuchordnung ist BundesrechtDie Grundbuchordnung ist ein Gesetz, das in ganz Deutschland gültig ist. Allerdings können die einzelnen Bundesländer eigene Gesetze verabschieden, wie zum Beispiel das „Gesetz über die Führung des Grundbuchs im Land Brandenburg“ (Brandenburgisches Grundbuchgesetz - GrundbGBbg) oder die „Verordnung über die Führung von Grundbüchern“ in Niedersachsen. Dort sind einige Punkte der GBO weiter spezifiziert
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Synonyme:
GBO |