Grundbuchauszug

Begriff Definition
Grundbuchauszug

In Deutschland sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch eingetragen. Dabei hat jedes Grundstück eine eigene Seite, diese wird auch als Grundbuchblatt bezeichnet. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller vorhandener Eintragungen bezüglich eines Grundstückes aus dem Grundbuch. Auf einem Grundbuchblatt findet man alle rechtlichen Informationen zu einem Grundstück, wie zum Beispiel:

  • Den rechtmäßigen Eigentümer
  • Wo sich das Grundstück genau befindet
  • Die Grundstücksgrenzen
  • Welche Einschränkungen oder Belastungen es gibt
  • Die Grundpfandrechte

Diese einzelnen Blätter sind jeweils nach Bezirken in sogenannten Bändern geordnet. Gemeinsam bilden sie das Grundbuch. Um eine Einsicht in den Eintrag einer bestimmten Immobilie zu erhalten, muss ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug anfordern werden. Das kann eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift des jeweiligen Eintrags sein.

Grundbuchauszüge werden zum Beispiel beim geplanten Kauf einer Immobilie oder für die Prüfung der Finanzierung bei der Bank benötigt. Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder wenn Erben die Erbschaft antreten möchten. Als Eigentümer besteht immer ein berechtigtes Interesse und daher kann man jederzeit Einsicht in das Grundbuch nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen.

Weitere Gründe, ein berechtigtes Interesse vorzuweisen:

  • Ein Rechteinhaber des jeweiligen Grundstücks, zum Beispiel ein Wegerecht
  • Ein Mieter um sicherzustellen, dass der Vermieter auch der Eigentümer ist
  • Banken im Rahmen des Kreditvergabeprozess
  • Immobilien-Gutachter, die im Namen eines Kunden agieren
  • Besitzer einer gültigen Vollmacht, ausgestellt durch eine berechtigte Person

Der Antrag auf die Ausstellung eines Grundbuchauszugs wird beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht. Auch hierfür bedarf es eines berechtigten Interesses. Eine Abschrift aus dem Grundbuch kann man auch online anfordern. Notare, Behörden und Gerichte haben jederzeit uneingeschränkten Zugriff.

 

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