Grundbuchauszug
Begriff | Definition |
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Grundbuchauszug | In Deutschland sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch eingetragen. Dabei hat jedes Grundstück eine eigene Seite, diese wird auch als Grundbuchblatt bezeichnet. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller vorhandener Eintragungen bezüglich eines Grundstückes aus dem Grundbuch. Auf einem Grundbuchblatt findet man alle rechtlichen Informationen zu einem Grundstück, wie zum Beispiel:
Diese einzelnen Blätter sind jeweils nach Bezirken in sogenannten Bändern geordnet. Gemeinsam bilden sie das Grundbuch. Um eine Einsicht in den Eintrag einer bestimmten Immobilie zu erhalten, muss ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug anfordern werden. Das kann eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift des jeweiligen Eintrags sein. Grundbuchauszüge werden zum Beispiel beim geplanten Kauf einer Immobilie oder für die Prüfung der Finanzierung bei der Bank benötigt. Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder wenn Erben die Erbschaft antreten möchten. Als Eigentümer besteht immer ein berechtigtes Interesse und daher kann man jederzeit Einsicht in das Grundbuch nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Weitere Gründe, ein berechtigtes Interesse vorzuweisen:
Der Antrag auf die Ausstellung eines Grundbuchauszugs wird beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht. Auch hierfür bedarf es eines berechtigten Interesses. Eine Abschrift aus dem Grundbuch kann man auch online anfordern. Notare, Behörden und Gerichte haben jederzeit uneingeschränkten Zugriff.
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