Gebührenordnung

Begriff Definition
Gebührenordnung

Gebührenordnungen sind Rechtsnormen, die als Grundlage für die Abrechnung von behördlichen Dienstleistungen dienen. Die Baugebührenordnung (BauGO) regelt die Gebühren in allen Angelegenheiten rund um das Baurecht. Da Baurecht Länderrecht ist, verfügt jedes Bundesland über eine eigene BauGO auf Grundlage seiner länderspezifischen Verordnungen.

Welche Gebühren enthält die BauGO?

In der Gebührenordnung sind die Kosten festgelegt, die Behörden für ihre Leistungen nach Landesbauordnung erheben. Beteiligte Ämter sind die Bauaufsichtsbehörden, das bautechnische Prüfamt, die Prüfingenieure sowie Gemeinden und Kommunen. Die Gebühren werden für Amtshandlungen und Auslagen erhoben, dazu gehören zum Beispiel:

  • Bauvoranfrage, Bauanzeige und Bauantrag
  • Änderungen von Baugenehmigungen
  • Nutzungsänderungen von Gebäuden
  • Abnahmen
  • Prüfung der Standsicherheitsnachweise, Brandschutznachweise und Wärmeschutznachweise
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Bauaufsichtliche Zustimmungen von Bauprodukten und Bauarten

Grundlage der Baugebühren

Die BauGO legt verschiedene Grundlagen für die erhobenen Gebühren fest. Dies sind die Bauwerksklasse, der anrechenbare Bauwert und eventuelle Zuschläge und Zeitgebühren. Die anrechenbaren Bauwerte sind jeweils in der BauGO nach Gebäudeart pro m³ festgelegt, zu finden sind die Werte in der Anlage der Verordnung.
Weiterhin enthält die Gebührenordnung Vorschriften zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten sowie Angaben zur Bauwerksklasse, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad eines Gebäudes und dessen Konstruktion richten.

Grundgebühren für die Prüfung der Standsicherheitsnachweise

Die statischen Berechnung eines Gebäudes werden behördlich geprüft. Die dafür anfallenden Gebühren sind ebenfalls in der Gebührenordnung festgelegt und richten sich ebenfalls nach dem angegebenen Bauwert sowie der Bauwerksklasse. Zwischenwerte werden extrapoliert.

 

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Synonyme: BauGO,baugebührenordnung

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