Gebäuderichtlinie
Begriff | Definition |
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Gebäuderichtlinie | Ab 2021 ist es für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtend, sämtliche Neubauten nach den EU-Gebäuderichtlinien / Directive on Energy Performance of Buildings (EPBD) zu errichten. Durch Umsetzung der neuen Gebäuderichtlinien sollen nicht nur die Auswirkungen auf das Klima positiv beeinflusst werden, sondern auch neue Arbeitsplätze aufgrund der anfälligen Sanierungen geschaffen werden. Gesetzlich definiert wurde die Gebäuderichtlinie bereits im Jahre 2010. Aber nicht nur Neubauten sind in den EU-Gebäuderichtlinien erwähnt. Auch Bestandsbauten sollen umgerüstet werden, sofern ohnehin größere Renovierungsarbeiten geplant sind, um damit den energetischen Anforderungen zu genügen. Da in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen an die Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen gelten, wurde in der Gesetzgebung ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Umsetzung gelassen. Das soll heißen, dass zum Beispiel ein „Nearly Zero Energy“ Haus in Skandinavien andere Anforderungen zu erfüllen hat, als ein Gebäude in Spanien mit dieser Bezeichnung. Für Deutschland wurde entschieden, dass zukünftige Neubauten folgende Merkmale vorweisen müssen: (Stand Januar 2023)
Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.hausbauberater.de/eu-gebaeuderichtlinie-epbd.
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Synonyme:
EPBD,Niedrigstenergiestandard |