Flurstück

Begriff Definition
Flurstück

Auch wenn beide Begriffe ähnlich klingen: Flurstück und Grundstück bezeichnen in Deutschland nicht das Gleiche. Das Wort Flurstück geht auf den alten Begriff “Flur” zurück, der die gesamte Landschaft bezeichnete. Später wurde damit nur noch das offene Gelände, also die Abgrenzung zum Wald, bezeichnet und noch ein paar Jahre später bezog sich das Wort Flur lediglich auf den landwirtschaftlich genutzten Boden.

Ein Flurstück ist heutzutage ein rechtlicher Terminus im Sinne eines amtlich vermessenen Stückes der Erdoberfläche. Es spielt beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken eine große Rolle, da es die kompletten Abmessungen des Grundstückes kennzeichnet. Mit den Flurstück-Angaben wird meist der Wert einer Immobilie geschätzt.

Jedes Flurstück ist im Liegenschaftskataster und im Grundbuch eingetragen und dort mit einer sogenannten Grundstücks- oder Flurstücknummer ausgewiesen. Ein zusammengesetztes Grundstück besteht dabei aus mehreren Flurstücken und seine Eigentumsgrenzen sind dennoch in Flurstückgrenzen untergliedert. Da ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen kann, sind die beiden Begriffe nicht gleichzusetzen. Im Liegenschaftskataster werden die Flurstücknummern vergeben, die aus zwei Ziffern bestehen. Dabei wird eine Kombination aus zwei Zahlen oder einer Zahl-Buchstaben-Kombination gewählt. Zusätzlich findet sich eine grafische Abbildung in 2D aller Flurstücke dort sowie Angaben zu Größe, Nutzungsart und Lage. Es besteht die Möglichkeit zu verschiedenen Nutzungsarten für ein Flurstück.

Im Grundbuch eingetragen sind Informationen über die Finanzierung des Flurstücks sowie ein Wegerecht des Nachbarn. Ein wichtiger Aspekt beim Flurstück sind seine Grenzen und die Vermessung dieser sogenannten Flurstückgrenzen. Als hoheitliche Aufgabe unterliegen die Vermessungsarbeiten Vorschriftlich hinsichtlich ihrer Durchführung. Nur bestimmte Institutionen sind hierzu befähigt, dazu gehören öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Katasterbehörden oder andere Vermessungsstellen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vermessungsstellen oder Vermessungsämter.

Die Vermessung von Flurstücken wird in drei verschiedene Arten unterteilt:

  1. Urvermessungen bereinigen Flure und bestimmen neue Grenzen im Zuge von Teilungsvermessungen.
  2. Neuvermessungen passen für Kataster-Erneuerung größere Gebiete oder mehrere Flurstücke an.
  3. Fortfühurngsvermessungen dienen der Fortführung eines Katasters.

Wer ein Grundstück kauft, dass aus mehreren Flurstücken besteht, hat unter Umständen die Möglichkeit Teile davon zu separieren. Diese sogenannten Zuflurstücke können dann veräußert werden. Anderseits besteht aus Kostengründen auch die Möglichkeit beim Kauf eines Grundstücks aus mehreren Flurstücken diese zusammenzulegen und vom Vermesser ausmessen zu lassen. So muss dieser nur einmal bezahlt werden. Bei der Vermessung von Flurstücken werden Nutzungsgrenzarten, Grenzpunkte sowie Gebäudepunkte vermessen und festgehalten. Die sogenannten Katastervermessungen sind mit einer Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen verbunden.

 

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Synonyme: Parzelle,Katasterparzelle

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