Flachgründung
Begriff | Definition |
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Flachgründung | Im Bauwesen wird von einer Flachgründung gesprochen, wenn die Lasten eines Bauwerkes direkt unterhalb des Gebäudes in den Untergrund geleitet werden. Bei der Verlegung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Flachgründung mindestens bis unter die Frostgrenze, in unseren Breitengraden heißt das circa 80 Zentimeter, in den Boden eingebunden ist. Dadurch wird gewährleistet, dass Hebungen und Senkungen verhindert werden und daraus Folgeschäden, wie zum Beispiel Risse, die beim Gefrieren im Fundament entstehen könnten, ausbleiben. Die Flachgründung überträgt die Bauwerkslasten über Fundamente direkt unterhalb des Bauwerks auf die Gründungsfläche. Die Fundamente können als Streifenfundamente unter den Wänden und Einzelfundamenten unter Stützen oder zur Verstärkung der Sohlplatte ausgeführt werden. Alternativ zählt auch eine Plattengründung zu den Flachgründungen. Fundamente unter Wänden und StützenStreifenfundamente werden unter tragenden Wänden angeordnet, nehmen die entstehenden Lasten zentriert auf und tragen diese ins Erdreich ab. Die Wand kann direkt auf dem Fundament oder auf einer nicht tragenden Bodenplatte stehen. Unter Stützen sind die Fundamente als Kreis- oder Rechteckfundament ausgeführt. Für Fertigteilstützen kommen auch sogenannte Köcherfundamente zum Einsatz. Platten- und FlächengründungEine Flachgründung kann auch in Form einer tragenden Bodenplatte realisiert werden. Dieses Verfahren wird häufig im Einfamilienhausbau eingesetzt. Die entstehenden Lasten werden über die Gesamtfläche der Platte abgetragen. Der Vorteil dieser Variante: Verformungsunterschiede, wie sie bei Einzelfundamenten vorkommen und die dadurch entstehenden Risse und Setzungen werden besser ausgeglichen. Als Variante dieser Gründungsart wird bei stehendem Wasser in Untergeschossen eine Wannengründung ausgebildet. Man unterscheidet hier „Weiße Wanne“ und „Schwarze Wanne“. Abgrenzung Flachgründung – TiefgründungIm Unterschied zur Flachgründung als wirtschaftliche Ideallösung kommt eine Tiefgründung dann zum Einsatz, wenn die oberen Bodenschichten keine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen. Als Zwischenlösung bei nicht tragfähigen Böden kommen auch Pfeiler- oder Brunnengründungen sowie Mischformen zwischen Tief- und Flachgründung in Frage. Bei allen Gründungsarten und Fundamenten ist darauf zu achten, dass die Regeln der Frostsicherheit beachtet werden. In Deutschland ist in der Regel eine frostfreie Gründung bei einer Tiefe von 80 cm ab Oberkante Fundament gegeben. Bei der tragenden Bodenplatte sorgt eine sogenannte Frostschürze für den nötigen Schutz. Querschnitt und Belastbarkeit der Fundamente oder Platten für die Flachgründung werden vom Statiker gemäß der zu erwartenden Lasten berechnet. Es wird unter diesen verschieden Arten der Flachgründung unterschieden:
Um unnötig hohe Kosten zu vermeiden, sollte erst geprüft werden, ob die einfachere Form der Flachgründung für den geplanten Bau ausreichend ist. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein und tragfähige Bodenschichten erst in tieferen Erdschichten vorliegen, muss in eine Tiefengründung investiert werden, um die Standsicherheit eines Bauobjektes zu gewährleisten. Ein Beispiel für eine schlechte Flachgründung ist der Schiefe Turm von Pisa.
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