Erschließungsvertrag

Begriff Definition
Erschließungsvertrag

Der Erschließungsvertrag wird zwischen der jeweiligen Gemeinde und einer oder mehreren dritten Parteien, den Bauherren, Investoren oder einer privaten Person abgeschlossen, die für die Erschließungsarbeiten in einem bestimmten Gebiet beauftragt werden. Zu diesen Erschließungsarbeiten gehören unter anderem der Anschluss an Versorgungsleitungen zur Strom- und Frischwasserversorgung sowie an die Abwasserentsorgung.

Die Erschließung eines Baugebietes an das öffentliche Versorgungsnetz ist die Verantwortung der Gemeinde. Allerdings besteht darauf gemäß des Baugesetzbuches BauGB § 123 kein rechtlicher Anspruch, selbst wenn ein Bebauungsplan die Erschließung vorsieht. Eine Gemeinde kann rechtlich die Erschließung an einen Dritten übertragen. Dafür wird der sogenannte Erschließungsvertrag abgeschlossen.

Ein Erschließungsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Bauherren / Investor. Nach Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich der Bauherr nicht nur die Verantwortung für die Erschließung des Baugrundstückes zu übernehmen, sondern auch die gesamten Kosten zu tragen, die damit verbunden sind. Mit einem Erschließungsvertrag profitieren beide Parteien, denn die Gemeinde kann die ersparten Kosten in ein anderes gemeinnütziges Projekt investieren und der Bauherr kann die Erschließung des Baugrundstückes wesentlich schneller vollenden und damit vorzeitiger mit den eigentlichen Bauarbeiten beginnen. Neben den Bauherren sind auch andere Grundstückseigentümer sowie Dienstleistungsunternehmen häufig an einem Erschließungsvertrag mit der Gemeinde interessiert.

Der Vertrag dient auch zur Festlegung des genauen Erschließungsgebietes. Dazu wird anhand eines Lageplans oder Landkarte, der dem Erschließungsvertrag beigelegt wird, definiert, wo die Erschließung stattfinden soll.

 

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