Erschließungsbeitrag
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Erschließungsbeitrag | Erschließungsbeiträge sollen die Kosten der Gemeinde oder Kommunen decken, die für das Wachstum neu entstehender oder die Verbesserung bestehender Wohnflächen erforderlich werden. Werden Erschließungskosten für Neuentwicklungen erhoben, die beinhalten die Planungen in der Regel die Herstellung von
Aber auch Entwicklungen, für die eine Unterteilungs-, Landnutzungs- oder Baugenehmigung erforderlich ist, werden in den Erschließungsbeiträgen berücksichtigt. Dazu gehören neue
Die Art der Entwicklung und die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur bestimmt den vom Gesetz festgelegten Preis für die Erschließungskosten. Beispielsweise verursacht ein Einkaufszentrum mehr Verkehrsbewegungen als ein einzelnes Haus. Das bedeutet, dass die Verkehrsentwicklungsbeiträge höher sein werden. Nichtwohnsiedlungen erfordern keine Investitionen in Parks und kommunale Einrichtungen. Diese werden nur für die Aufwertung oder die Neuerschließung von Wohnsiedlungen berechnet. Abgrenzung zum Ausbaubeitrag Werden Anliegerstraßen saniert, erheben Kommunen einen Ausbaubeitrag. Damit werden die Anlieger an den Kosten für die Verbessrung der Infrastruktur beteiligt.
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