Erbbauzins
Begriff | Definition |
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Erbbauzins | Der Erbbauzins ist das Entgelt für die Inanspruchnahme des Erbbaurechts. Er muss für die gesamte Erbbauzeit im Voraus bestimmt werden, wird dann aber in einzelnen Raten – meistens jährlich – an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt.
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