Enteignung
Begriff | Definition |
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Enteignung | Enteignung bezieht sich auf die Regierungsgewalt, Privateigentum zu übernehmen und es in Flächen der öffentlichen Nutzung umzuwandeln. Selbstverständlich darf sie dies nur unter bestimmten Umständen. Die Rechtsgrundlage zur Enteignung wurde im Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegt. Sie kann nur erfolgen, wenn sie dem Allgemeinwohl dient. Dies sind beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau, Brückenbau oder der Ausbau des Schienennetzes. Sobald festgestellt wurde, welches privates Land von geplanten Maßnahmen betroffen sein kann, werden Gutachter hinzugezogen, um eine angemessene Bewertung zu erstellen. Wenn der private Eigentümer das Angebot der Regierung annimmt, ist die Transaktion einfach. Können sich die Parteien jedoch nicht auf einen Preis einigen, wird der Streit in einem Verurteilungsverfahren beigelegt. Wenn die Angelegenheit vor einem Gericht ausgetragen wird, bietet der Eigentümer seine eigene Immobilienbewertung an. Er hat aber auch die theoretische Möglichkeit, den erzwungenen Verkauf zu bestreiten. Gut zu wissen:
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