Einheitswert

Begriff Definition
Einheitswert

Ein Einheitswert ist ein Wert der Finanzbehörde, um die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer berechnen zu können. Er stellt den Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes dar und ist deshalb für jeden Eigentümer von erheblicher Bedeutung. Der Einheitswert sollte jedoch nicht mit dem Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie verwechselt werden, da dieser sich auf die Werteverhältnisse von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern bezieht und dadurch veraltete Grundstückswerte offenlegt.

So kann es beispielsweise sein, dass eine Immobilie, die sich 1964 noch in einer eher schlecht erschlossenen Gegend befand, heute zu einem attraktiven Wohnobjekt in einem angesagten Viertel gemausert hat und dadurch kräftig an Marktwert gewonnen hat. Demzufolge war es nur eine Frage der Zeit, das eine Änderung in Kraft treten musste, um ungleichen Behandlungen von Immobilieneigentümern ein Ende zu setzen. Im April 2018 wurde die Grundsteuer in ihrer veralteten Form durch das Bundesverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Siehe dazu auch:

Im Jahre 2019 wurde durch den Bundesrat eine werteabhängige Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 das erste Mal zu begleichen ist.

Die Höhe der Grundsteuer kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, da zunächst die jeweiligen Werte der Grundstücke durch Ertragswertverfahren zu ermitteln sind. Dabei fließen neben der Grundstücksfläche, der Immobilienart, dem Alter des Gebäudes, auch der Bodenrichtwert und die statische Nettokaltmiete in die Wertebestimmung der Wohnimmobilie mit ein. Bis Ende 2022 sollen die Wertfeststellungen von circa 36 Millionen Immobilien bundesweit abgeschlossen sein.

 

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Synonyme: Grundsteuerberechnung,Berechnungsgrundlage Grundsteuer

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