Brandabstand
Begriff | Definition |
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Brandabstand | Der Brandabstand beschreibt den Mindestsicherheitsabstand der zwischen Gebäuden erforderlich ist. Dieser Abstand muss gewährleistet sein um einen ausreichenden Brandschutz zwischen Gebäuden oder Bauten einzuhalten. Der Brandabstand ist mit den baulichen Abstandsflächen geregelt. Um die gegenseitige Brandübertragung von Gebäude zu Gebäude zu verhindern, müssen Brandschutzabstände festgelegt werden. Für die Festlegung des Abstands sind die jeweilige Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung der Bauten zu berücksichtigen. Wenn der vorhandene Abstand zwischen Gebäuden als Brandschutzabstand nicht genügt, sind andere Maßnahmen zu ergreifen, um einen Brandübergriff zu verhindern. Jedes Bundesland hat eigene Bauordnung in denen die Abstandsflächen geregelt sind. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Brandschutzabstand ähneln sehr der Abstandsflächen. Bei dem Brandabstand gilt in der Regel folgendes:
Zu beachten ist, dass alle Abstandsflächen und auch der Brandschutzabstand immer vom eigenen Gebäude bis zur angrenzenden Grundstücksgrenze des Nachbarn und nicht von Gebäude zu Gebäude.
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