Brandabstand

Begriff Definition
Brandabstand

Der Brandabstand beschreibt den Mindestsicherheitsabstand der zwischen Gebäuden erforderlich ist. Dieser Abstand muss gewährleistet sein um einen ausreichenden Brandschutz zwischen Gebäuden oder Bauten einzuhalten. Der Brandabstand ist mit den baulichen Abstandsflächen geregelt.

Um die gegenseitige Brandübertragung von Gebäude zu Gebäude zu verhindern, müssen Brandschutzabstände festgelegt werden. Für die Festlegung des Abstands sind die jeweilige Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung der Bauten zu berücksichtigen. Wenn der vorhandene Abstand zwischen Gebäuden als Brandschutzabstand nicht genügt, sind andere Maßnahmen zu ergreifen, um einen Brandübergriff zu verhindern.

Jedes Bundesland hat eigene Bauordnung in denen die Abstandsflächen geregelt sind. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Brandschutzabstand ähneln sehr der Abstandsflächen.

Bei dem Brandabstand gilt in der Regel folgendes:

  • Die einzuhaltende Abstandsfläche erstreckt sich immer über die ganze Breite einer Gebäudefassade
  • Um den einzuhalten Abstand zu berechnen, wird die Gebäudehöhe mit einem Wert zwischen 0,2 und 1 multipliziert, abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Lage des Grundstücks
  • Jedes Bundesland hat einen Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern festgelegt, selbst wenn der errechnete Wert darunter liegt
  • Dachflächen mit einem Neigungswinkel von mehr als 70° werden voll zur Gebäudehöhe gerechnet
  • Dachflächen mit einem Neigungswinkel weniger als 70° werden nur teilweise, abhängig vom Bundesland, entweder zu einem Drittel oder Viertel zur Gebäudehöhe gerechnet

Zu beachten ist, dass alle Abstandsflächen und auch der Brandschutzabstand immer vom eigenen Gebäude bis zur angrenzenden Grundstücksgrenze des Nachbarn und nicht von Gebäude zu Gebäude.

 

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