Biotopwertausgleichsplanung

Begriff Definition
Biotopwertausgleichsplanung

Eine Biotopwertausgleichsplanung ist dann nötig, wenn durch ein Bauvorhaben ein Ort landschaftlich verändert wird, der durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt ist. Vor der Realisierung des Vorhabens muss der Naturschutzbehörde nachgewiesen werden, dass die jeweilige landschaftliche Veränderung und der Eingriff in die Natur durch angemessene Maßnahmen ausgeglichen werden.

Mit dem Biotopwertverfahren werden diese nötigen Maßnahmen durch Wertepunkte, sogenannte Ökopunkte, bestimmt. Dafür wird der jeweilige Ort vor der Realisierung des Bauvorhabens mit Ökopunkten bewertet und mit einer Prognose verglichen. In dieser Prognose werden die Auswirkungen auf die Natur vor Ort prognostiziert und auch in Ökopunkte umgerechnet. Die Differenz der Ökopunkte entscheidet über den Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen oder auch möglichen Ausgleichszahlungen.

Zu Beginn des Verfahrens wird der betreffende Ort in gleichgroße Teilflächen zerlegt, sodass jede Fläche als ein eigener Biotoptyp bewertet werden kann. Anhand von Biotoptyp-Listen wird die Summe an Ökopunkten aus der gesamten betroffenen Fläche ermittelt. So ist zum Beispiel eine Streuobstwiese mit 50 Pt/m² und eine Weide mit 21 Pt/m² bewertet.

Die Schwierigkeit des Verfahrens und der Ausgleichsplanung ist es, dass es in Deutschland eine große Vielfalt an Biotopwertverfahren gibt. Je nach Bundesland und Naturschutzbehörde können die Bewertungen variieren. Dies führt zu einer Scheingenauigkeit und oft willkürlichen Maßnahmenplanung.

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