Bestimmungswidriger Wasseraustritt

Begriff Definition
Bestimmungswidriger Wasseraustritt

Von bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser spricht man, wenn Leitungswasser gegen den Plan und den Willen des Eigentümers an nicht vorhergesehenen Stellen aus aus den Zu- und Ableitungsrohren der hauseigenen Wasserversorgung austritt und keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt. Dazu gehören auch Schäden infolge eines bestimmungswidrigen Wasseraustritts durch Frost. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um Frischwasser, Abwasser oder Wasser aus einem undichten Heizungskörper handelt. Ursachen dafür können menschliches Fehlverhalten, ein technischer Defekt oder eine Handlung einer nicht berechtigten Person sein. Beispiele für bestimmungswidrigen Wasseraustritt sind ein undichter Heizkörper, eine überlaufende Badewanne oder Frostschäden.

Sollte ein solcher Schadensfall vorliegen, zahlt die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat und die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden.

Zu beachten ist, dass bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung in der Regel nur Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden bestehet. Nicht versichert sind Schäden durch Reinigungswasser, z.B. aus Putzeimern, Regenwasser, Grundwasser und Rückstau, sofern dies nicht in der Versicherungspolice verklausuliert ist.

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