Bestandsverzeichnis
Begriff | Definition |
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Bestandsverzeichnis | Das Bestandsverzeichnis ist Teil des Grundbuches und der erste Teil des Grundbuchblattes. In diesem Verzeichnis werden die Grundstücke der Gemeinde aufgeführt. Seine Aufgabe ist es, das Grundstück zu beschreiben, damit es zweifelsfrei identifiziert werden kann. Die im Bestandsverzeichnis befindlichen Informationen über ein Grundstück werden von dem Katasteramt vorgeschrieben. Die Informationen beschreiben
Des Weiteren sind im Bestandsverzeichnis Grunddienstbarkeiten, Herrschvermerke und Rechte vermerkt, die mit dem Grundstück zusammenhängen. Das können Wegerechte oder Kanalleitungsrechte sein. Es ist empfohlen, sich vor dem Kauf eines Grundstückes einen Grundbuchauszug zu holen. Aber nicht jeder ist dazu berechtigt. Auch wer ein Grundstück kaufen möchte, muss vom Eigentümer eine Vollmacht haben, um sich einen Grundbuchauszug geben zu lassen. Der Auszug kostet normalerweise ungefähr 20 €, während eine Änderung oder ein Eintrag im Grundbuch deutlich teurer ist, da auch der Notar bezahlt werden muss. Die Bestandteile eines Grundbuchs werden auf hausbauberater.de/bauwissen/bedeutung-des-grundbuchs-im-immobilienrecht eingehend erläutert.
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