Beseitigungsrecht

Begriff Definition
Beseitigungsrecht

Jeder Grundstücksbesitzer wünscht sich ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn. Oft passiert es jedoch, dass aus Kleinigkeiten große Uneinigkeit entsteht und ein Streit eskaliert. Normalerweise sollte man meinen, dass Streitigkeiten mit einem Gespräch aus der Welt geschafft werden können, um den Weg vor das Gericht zu vermeiden. Leider ist das manchmal nicht möglich und es muss auf das Nachbarschaftsrecht zurückgegriffen werden. Mit dem Beseitigungsrecht wird dann in vielen Fällen eine Einigung zwischen den Parteien gefunden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und so landen heutzutage immer mehr Streitigkeiten unter Nachbarn vor Gericht.

Entstehen beispielsweise Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien, um einen Baum, dessen Äste in den Garten des anderen hängen und diese Lappalie kann nicht durch menschlichen Verstand geregelt werden, dann kann es passieren, dass von der anklagenden Partei auf das Beseitigungsrecht zurückgegriffen wird. Es muss nun von einem Gericht über den Ausgang entschieden werden. Beseitigungsrechte können verjähren, was bedeutet, dass eine offene Forderung in der Regel nach § 195 BGB und § 199 BGB nach drei Jahren erlischt.

Das Nachbarschaftsrecht schreibt jedem Grundeigentümer vor, sein Eigentum in einem Sinne zu nutzen, ohne dass dabei übermäßige Auswirkungen für seine Nachbarn entstehen.
Dazu zählen unter anderem Auswirkungen durch:

  • Lästige Gerüche
  • Staub, Rauch oder Ruß
  • Lärm
  • Abwasser
  • Lichtentzug
  • Einwirkungen, die das ästhetische Empfinden verletzen

Die Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stammen aus dem Jahre 1900. Sie haben nicht berücksichtigt, was Nachbarn auf ihrem Eigentum zu tun und zu lassen hatten, denn in der Vergangenheit bestand dazu auch kein Anlass. Im zwanzigsten Jahrhundert, wo die Menschen eng nebeneinander wohnen und jeder Einzelne seine Privatsphäre schützen möchte, ergab sich jedoch die Notwendigkeit, klare Grenzen zu ziehen und das Gesetz wurde dem entsprechend geändert und erweitert. Mittlerweile werden Nachbarschaftsgesetze von jedem Bundesland eigenständig geregelt.

 

 

 

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