Baureifmachung
Begriff | Definition |
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Baureifmachung | Um ein Grundstück in einen bebauungsfähigen Zustand zu bringen sind verschiedene Arbeiten notwendig, die unter dem Begriff der Baureifmachung zusammengefasst werden. Bevor der eigentliche Hausbau beginnen kann, stehen häufig zahlreiche Hürden im Weg, bevor die Baustelle eingerichtet werden kann. Zu den typischen Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang beispielsweise die Entfernung von
Planierungen, Abbruch, Aufschüttung und Räumung sind ebenfalls unter der Baureifmachung zu verstehen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass alle Arbeiten zur Baureifmachung gehören, die notwendig sind, um das Bauvorhaben in die Tat umsetzen zu können. Stromversorgung, Wasserleitung und Kanalleitung und die Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit sind ebenfalls grundsätzlich in den Begriff einzuordnen. Ebenso die Absicherung gegen schädliche Umwelteinflüsse. Der mit dem Hausbau beauftragte Bauunternehmer oder Bauträger veranlasst die Tätigkeiten der Baureifmachung in der Regel oder führt sie selbst durch. Sie sind Teil des Baumanagements und die Kosten dafür können in die Baufinanzierung des Bauherrn einfließen.
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