Bauregelliste
Begriff | Definition |
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Bauregelliste | In den Bauregellisten werden die technischen Regeln für die Bauprodukte veröffentlicht. Sie müssen besondere Anforderungen erfüllen, dies ist abhängig von der Musterbauordnung und den abgeleiteten Landesbauordnungen. Unterschieden wird zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten sowie den sonstigen Bauprodukten. Herausgeber der Bauregellisten ist das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. Es gibt die Bauregelliste A, B und C und in den Kategorien A und B noch jeweils einzelne Teile. Die Listen sind gültig für sämtliche Bauprodukte und Bauanlagen nach § 2 Abs. 1 Bauproduktengesetz, die eingebaut werden, um dauerhaft in baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaus zu verweilen. Zu den Bauanlagen gehören Gebäude, die mit dem Untergrund fest verbunden sind, wie beispielsweise Fertighäuser oder Fertiggaragen.
Bauherren profitieren von der bauaufsichtlichen Zulassung von Bauprodukten und Bauarten, denn diese sorgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die DIN-Normen lässt sich nachweisen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauteile allen Rechtsvorschriften entsprechen. Bei neuen Baustoffen oder Bauarten muss ein Nachweis neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ABZ vorliegen, die ein Prüfzeugnis oder die Zustimmung im jeweiligen Einzelfall enthält. Architekten und Bauherren können kreativ und ohne Unsicherheiten Häuser planen und realisieren, denn sie müssen nicht mehr für jedes einzelne Bauprodukt eine Genehmigung einholen. Allerdings erhält nicht jedes Bauprodukt eine Zulassung. Sicherheitsrelevante Bauprodukte sind aber immer zulassungspflichtig.
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