Bauregelliste

Begriff Definition
Bauregelliste

In den Bauregellisten werden die technischen Regeln für die Bauprodukte veröffentlicht. Sie müssen besondere Anforderungen erfüllen, dies ist abhängig von der Musterbauordnung und den abgeleiteten Landesbauordnungen. Unterschieden wird zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten sowie den sonstigen Bauprodukten. Herausgeber der Bauregellisten ist das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. Es gibt die Bauregelliste A, B und C und in den Kategorien A und B noch jeweils einzelne Teile. Die Listen sind gültig für sämtliche Bauprodukte und Bauanlagen nach § 2 Abs. 1 Bauproduktengesetz, die eingebaut werden, um dauerhaft in baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaus zu verweilen. Zu den Bauanlagen gehören Gebäude, die mit dem Untergrund fest verbunden sind, wie beispielsweise Fertighäuser oder Fertiggaragen.

  • Bauregelliste A
    Diese beschäftigt sich mit den nationalen Bauprodukten, die wiederum in Teil 1 für geregelte, Teil 2 für nicht geregelte und Teil 3 für nicht geregelte Bauarten unterteilt ist.

  • Bauregelliste B
    Sie gilt für Bauprodukte nach dem Bauproduktengesetz BauPG, die das CE-Kennzeichne tragen. Sie ist unterteilt in Teil 1 für Bauprodukte, die in Klassen und Leistungsstufen unterteilt sind. Teil 2 nimmt Bauprodukte auf, die eine CE-Kennzeichnung tragen, aber nicht alle Anforderungen nach dem Bauproduktengesetz erfüllen.

  • Bauregelliste C
    Diese enthält Bauprodukte mit untergeordneter Rolle, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt. Die aktuellen Versionen der Bauregellisten können hier eingesehen werden.

Bauherren profitieren von der bauaufsichtlichen Zulassung von Bauprodukten und Bauarten, denn diese sorgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die DIN-Normen lässt sich nachweisen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauteile allen Rechtsvorschriften entsprechen. Bei neuen Baustoffen oder Bauarten muss ein Nachweis neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ABZ vorliegen, die ein Prüfzeugnis oder die Zustimmung im jeweiligen Einzelfall enthält.

Architekten und Bauherren können kreativ und ohne Unsicherheiten Häuser planen und realisieren, denn sie müssen nicht mehr für jedes einzelne Bauprodukt eine Genehmigung einholen. Allerdings erhält nicht jedes Bauprodukt eine Zulassung. Sicherheitsrelevante Bauprodukte sind aber immer zulassungspflichtig.

 

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