Baulastenverzeichnis

Begriff Definition
Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde, die sich auf ein Grundstück auswirken. Das kann eine Verpflichtung, wie zum Beispiel ein Wegerecht auf dem eigenen Grundstück sein oder eine bestimmte Abstandfläche muss zum Nachbargrundstück freigehalten werden. Ein Pfandrecht wiederum, das Recht den Besitz eines Eigentums zu behalten, bis eine andere Person die Schuld beglichen hat, ist im Grundbuch vermerkt. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis, einer Ergänzung zum Grundbuch des entsprechenden Bundeslandes, außer in Bayern, registriert.

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, was ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück tun, unterlassen oder dulden muss.

Angenommen, ein Nachbar ist sich über die Grundstücksgrenze nicht sicher und setzt versehentlich einen Zaun in das Grundstück des anderen. Das ist eine Baulast und wird im Baulastenverzeichnis bis zur Entfernung des Zaunes vermerkt. Das kann sogar für alte Zäune gelten, die nicht mehr stehen. Wenn ein Vermesser eine alte heruntergekommene Zaunlinie sieht, wird diese in der Vermessung eingezeichnet, notiert und dokumentiert. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde der entsprechenden Gemeinde geführt.

Eine Baulast entsteht, wenn ein Eigentümer eines Grundstücks eine Baugenehmigung beantragt und sich gegenüber der Baubehörde bereit erklärt, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Somit verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber der zuständigen Behörde und dadurch wird eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Besitzers.

Da Baulasten den Wert oder die Marktfähigkeit von Grundstücken beeinträchtigen können, ist es üblich, vor dem Kauf von Grundstücken eine offizielle Einsicht des Grundbuchs in Auftrag zu geben. Zu beachten ist, dass Auszüge aus dem Baulastverzeichnis kostenpflichtig sind. Ebenso sind Eintragungen und Löschungen gebührenpflichtig. Für die Einsicht werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Baulastenerklärung des Grundstückeigentümers
  • Aktueller Grundbuchauszug / Eigentumsnachweis
  • Lageplan

 

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