Baulast

Begriff Definition
Baulast

Unter Baulasten versteht man dauerhaft baurechtliche Einschränkungen, die für ein Grundstück gelten. Es sind Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Baulasten sind Einschränkungen und geben vor, was auf dem Grundstück durchgeführt werden darf. Entspricht das Bauvorhaben nicht den Baulast-Vorgaben, können und dürfen dieses nicht durchgeführt werden. Baulasten werden in der Regel nicht im Grundbuch aufgeführt, sondern im Baulastenverzeichnis.

Es gibt folgende Baulasten:

  • Abstandsflächenbaulast
    Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, eine bestimmte Fläche nicht mit abstandsrelevanten Gebäuden zu bebauen.

  • Anbaulast
    Es muss beim Bauen an das Nachbargebäude angebaut werden, um eine geschlossene Front zu bilden.

  • Erschließungslast
    Diese Last stellt sicher, dass das Grundstück erschlossen werden kann.

  • Stellplatzbaulast
    Der Stellplatz von Dritten muss auf dem eigenen Grundstück geduldet werden.

  • Spielflächenbaulast
    Bei mehr als 5 Wohnungen muss eine Fläche für einen Spielplatz bereitgestellt werden.

  • Vereinigungsbaulast
    Es werden 2 Grundstücke baurechtlich zusammengefasst. Damit muss der Mindestabstand von Gebäuden zueinander nicht eingehalten werden. Die Eigentumsverhältnisse werden von dieser Baulast nicht berührt.

Baulasten können nicht einfach gelöscht werden. Der Grund für die Baulast muss entfallen. Bei der Abstandsflächenbaulast muss geprüft werden, ob die abstandsrelevanten Gebäude des Nachbargrundstückes tatsächlich zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen oder nicht. Nur wenn das nicht der Fall ist und der Abstand gewahrt ist, kann die Baulast gelöscht werden. Sollte das nicht der Fall sein und der Eigentümer kann die Baulast löschen, dann muss er selbst aktiv werden.

Baulasten mindern den Wert eines Grundstückes. Vor dem Kauf sollte im Baulastverzeichnis nach Baulasten geschaut werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine eventuell vorhandene Baulast gelöscht werden kann.

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Synonyme: Baulasten

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