Baugrubenumschließung

Begriff Definition
Baugrubenumschließung

Beim Ausheben einer Baugrube muss die Baufirma ggf. eine Baugrubenumschließung einbauen, wenn unterhalb der Geländeoberfläche gebaut wird. Die Baugrubenumschließung verhindert das Wegrutschen des Erdreiches und sichert den Arbeitsraum in der Baugrube. Gerade in engen städtischen Gebieten ist dies notwendig, da meistens der Platz fehlt, um eine Böschung herzustellen. In diesen Fällen werden die Baugrubenwände senkrecht erstellt und mit den Elementen gesichert. Die Elemente halten den Boden und verhindern das Abrutschen des Erdreiches.

Baugrubenelemente müssen statisch berechnet werden und können nicht „nach Gefühl“ bemessen werden. In der Baugrube muss mindestens ein Arbeitsraum von 50 cm freibleiben, wobei ein Arbeitsraum von 1 bis 1,5 m günstiger ist. Dieser Arbeitsraum darf nicht von Gerüsten oder Schalungen eingeschränkt werden. Die Elemente der Baugrubenumschließung dürfen erst abgebaut werden, wenn das errichtete Gebäude dem Erddruck standhalten kann.

Beim Baugrubenumschließungen gibt es drei verschiedene Verbau-Arten.

  1. Der waagerechte Verbau sichert die Baugrube mit Bohlen, Trägern und Streifen. Erdanker können die Erde von oben zusätzlich sichern.
  2. Der senkrechte Verbau wird eingesetzt, um den Boden sofort abzufangen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Boden wegrutscht. Senkrecht in den Boden getriebene Verbaubohlen verhindern das Wegrutschen.
  3. Der Berliner Verbau wird eingesetzt, wenn die Baugrubenumschließung stark beansprucht ausgesetzt ist. Dafür schieben und verkeilen die Arbeiter Bohlen, Kant- oder Rundhölzer mit eingerammten Stahlprofilen.

 

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Synonyme: Baugrubenverbau

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