Bauauflage

Begriff Definition
Bauauflage

Bauauflagen sind im allgemeinen Auflagen oder Beschränkungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Es sind Nebenbestimmungen, die über die grundsätzlichen Regelungen hinausgehen. Sie werden im Rahmen des Verwaltungsaktes geregelt und sind daher rechtlich bindend.

Eine Baugenehmigung unterliegt den grundsätzlichen Regelungen, der behördlichen Hauptentscheidung. Die Nebenbestimmungen oder Bauauflagen sind zusätzliche Nebenentscheidungen zu der Hauptentscheidung, der Baugenehmigung. Zum Beispiel: Es liegt ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit grünen Dachziegeln der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und stellt fest, dass in dieser Gemeinde nur rote oder schwarze Dachziegeln verwendet wurden. Der Bauantrag wird dennoch genehmigt, aber die Baugenehmigung wird mit einer Nebenbestimmung / Bauauflage erteilt, welche besagt, dass der Antragssteller sein Dach mit roten oder schwarzen Dachziegel zu decken hat.

Typische Nebenbestimmungen beim Bau sind:

  • Befristungen, mit zeitlichen Geltungsbereich
  • Bedingungen, die von einem bestimmten Ereignis abhängen
  • Widerrufsvorbehalt, die Möglichkeit eines späteren Widerrufs
  • Auflagen, die Nebenbestimmung

Nebenbestimmungen werden in der Baugenehmigung sehr detailliert und üblicherweise durch eine eigene Überschrift gekennzeichnet.

In Deutschland werden zu fast jeder Baugenehmigung Bauauflagen erteilt, aber sie sind immer spezifisch zu Region oder Gemeinde. Falls es keinen Bebauungsplan für die Gemeinde gibt, gelten die Regelungen im § 34 des Baugesetzbuches BauGB. In diesem Paragrafen steht, dass sich der Neubau an die Umgebung anpassen soll.

 

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