Aufteilungsplan

Begriff Definition
Aufteilungsplan

Unter einem Aufteilungsplan versteht man eine Bauzeichnung, aus der hervorgehen muss, welche Anteile einer Immobilie zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche Gebäudeteile dem Sondereigentum zugeordnet sind. Der Aufteilungsplan wird auch als Teilungsplan bezeichnet und muss durch die zuständige Behörde bestätigt werden. Er bildet neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung die Basis für die Schaffung zum Beispiel von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus.

Diese Bauzeichnung stellt das Gebäude, das aufzuteilen ist in einem Maßstab von 1:1000 dar. Dies entspricht dem deutschen Wohnungseigentumsrecht und es handelt sich um eine wichtige Urkunde. Gebäude, die im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum stehen, werden mit ihrer Lage und in ihrer maßstabgetreuen Größe dargestellt. Die Abgeschlossenheitserklärung ergänzt obligatorisch den Aufteilungsplan. Diese Unterlagen sind entscheidend bei einem Eintrag in das Grundbuch oder bei einem Kaufvertrag und eine Grundvoraussetzung für einen solchen.

Ein Aufteilungsplan bietet nicht nur einen Überblick zu den vorliegenden Räumlichkeiten des Gebäudes (z.B. Wohnungen mit dazugehörigen Kellerräumen und Stellplätzen) sondern ist auch ein Dokument, anhand dessen sich der Wert einzelner Wohneinheiten genau ermitteln lässt. Diese Werteermittlung ist bei jedem Kauf oder Verkauf von großer Bedeutung. Diese Urkunde muss mit einer Unterschrift und einem Siegel oder Stempel von der örtlichen Baubehörde versehen sein. Das Sondereigentum muss durchgehend nummeriert und farblich gekennzeichnet werden. Die Erstellung eines Aufteilungsplan gehört zum Tätigkeitsfeld eines Architekten.

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Synonyme: Teilungserklärung,Teilungsplan

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