Aufmaß
Begriff | Definition |
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Aufmaß | Unter Aufmaß versteht man das Ausmessen und Aufzeichnen eines bereits bestehenden Bauobjekts oder Bauvorhabens. Im Bauwesen wird mit Hilfe eines Aufmaßes kann der Umfang von Bauleistungen, die ein Bauunternehmen erwarten, ermittelt werden. Diese Daten werden dazu verwendet, dass der Einheitspreis und die Erstellung einer Rechnung kalkuliert werden können. Die Regelungen nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18299 der VOB/C gelten für alle Arten von Bauleistungen und sind die Richtlinie für die maßstabgerechte Aufzeichnung eines Aufmaßes. Ein derartiges Aufmaß ist insbesondere dann erforderlich, wenn keine Zeichnungen vorliegen, die einen Leistungsumfang definieren könnten. Des Weiteren bildet ein Aufmaß die Grundlage dafür, dass Handwerksleistungen, die erbracht werden sollen, unter den Unternehmen, die am Bauvorhaben beteiligt sind, kommuniziert werden. Zu diesen Unternehmen gehören gegebenenfalls auch Subunternehmen und auch beteiligte Bauträger. Das Aufmaß kann zur Gänze entfallen, wenn im Rahmen eines Pauschalvertrages ein Festpreis festgelegt wird.
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Synonyme:
Aufmessen,Ausmessen,Aufzeichnen |