Asbestsanierung

Begriff Definition
Asbestsanierung

Eine Asbestsanierung wird insbesondere dann durchgeführt, wenn schwach gebundener Asbest in Bauteilen oder Baustoffen, die für Innenräume genützt worden sind, vorkommt. Ob eine solche Asbestsanierung notwendig ist, obliegt der Entscheidung eines Asbestexperten gemäß Nr. 2.7 der Technischen Regel für Gefahrenstoffe 519 (TRGS 519) getroffenen Bewertung. Die Beurteilung eines Asbestexperten umfasst die Analyse des technischen und baulichen Zustands eines Bauobjekts.

Eine fachgerechte Sanierung der betroffenen Bauteile ist für viele Hauseigentümer insbesondere wichtig, weil das Einatmen von Asbest gesundheitsschädlich und auch krebserregend sein kann. Mit den ASI-Arbeiten werden Fachfirmen beauftragt. Unter ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu verstehen. Eine derartige Firma muss einen Sachkundennachweis nach der TRGS 519 nachweisen und auch über die notwendigen sicherheitstechnischen sowie personellen Voraussetzungen verfügt. Bei der Asbestsanierung ist zu vermeiden, dass Asbestfasern freigesetzt werden, indem die Bauteile zerbrochen, gefräst, geschliffen usw. werden. Das Tragen von Atemschutzmasken und Schutzanzügen ist im Rahmen von Asbestsanierungen obligatorisch. Die Fachfirma ist auch für einen sachgerechten Transport und eine solche Entsorgung zuständig.

Eine Asbestsanierung ist nicht in jedem Fall notwendig. Entbehrlich ist sie insbesondere dann, wenn es sich um „ruhendes“ Asbest handelt. Zu ruhendem Asbest gehören zum Beispiel Dachplatten oder Fassaden. Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei, dass die Bauteile nicht beschädigt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: "Asbest: Ein einst beliebter Baustoff macht Probleme"

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Synonyme: TRGS 519

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