Anzeigepflicht

Begriff Definition
Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht beschreibt im Baurecht die Verpflichtung des Bauherrn, der zuständigen Kommune eine Baumaßnahme anzuzeigen, auch wenn diese genehmigungsfrei ist. Unter genehmigungsfreien Baumaßnahmen fallen zum Beispiel jene, die einem Bebauungsplan und seinen Vorgaben nicht im Widerspruch stehen oder für die konkrete Befreiungen beziehungsweise Ausnahmen bereits vorliegen.

Jedes Bundesland hat eine Bauordnung, durch die alle Details der Anzeigepflicht reguliert sind. Die dazugehörigen Informationen und die Unterschiede zwischen den Bundesländern finden Sie unter www.hausbauberater.de/lbo.

Durch eine Bauanzeige, die in den meisten Fällen ein Architekten erstellt, wird ein Bauvorhaben dem zuständigen Bauamt angezeigt. Unter Berücksichtigung einer bestimmten Frist darf die Baubehörde dem Vorhaben widersprechen, das Bauvorhaben also ablehnen. Geschieht dies nicht, so darf der Bau im Rahmen der vorgegebenen Baurichtlinien begonnen werden. In jedem Fall muss mit dem Bau gewartet werden, bis die Baugenehmigung erteilt wird oder die Einspruchsfrist seitens der Baubehörde verstrichen ist.

In besonderen Fällen ist keine Anzeigenpflicht notwendig, wenn es sich um Baumaßnahmen im inneren Bereich eines Objektes handelt, die von allgemeinen bautechnischen Erfordernissen nicht abhängig sind. Hier gibt es jedoch regionale Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung, die zu berücksichtigen sind. Als Beispiel wäre hier der Austausch von Fenstern zu nennen, solange diese nicht das äußere Erscheinungsbild nicht beeinflussen.

 

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