Begriff Definition
Gas-Brennwertkessel

Der Gasbrennwertkessel bietet eine der effizientesten Techniken, die Deutschlands Heizungsbranche derzeit zu bieten hat. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Heizungsanlage, die mit Konstant-Niedertemperatur arbeitet, spart er bis zu 30 Prozent der Heizkosten ein. Somit schont er nicht nur den Geldbeutel eines jeden Hauseigentümers, sondern schont nebenbei auch noch die Umwelt. Die Funktionsweise eines Gasbrennwertkessel zeichnet sich dadurch aus, dass Heizwasser über die Verbrennungswärme erhitzt wird und so heißer Wasserdampf entsteht. Dieser kondensiert anschließend und kann somit zur Erwärmung des Heizwassers genutzt werden. Einsetzbar ist ein Gasbrennwertkessel etwa für die Gasheizung im Neubau oder bei der Modernisierung einer bestehenden Heizungsanlage. Er eignet sich für die Eigentumswohnung, das Einfamilienhaus aber auch für Großraumprojekte.

In Deutschland gehört die Gasheizung zu den meist genutzten Heizungssystemen. Sie zeichnet sich besonders durch eine kompakte Bauweise und eine hohe Energieeffizienz aus. Besonders für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bietet ein Gasbrennwertkessel mit integriertem Solarwärmetauscher eine interessante Hybridlösung. Mit diesem System besteht die Möglichkeit kostenlose Sonnenenergie zur Trinkwasseraufbereitung und zur Unterstützung der Heizungsanlage zu nutzen und das Eigenheim damit besonders kostengünstig zu beheizen. Auch wenn die Installation eines Gasbrennwertkessels zunächst zusätzliche Kosten für jeden Bauherren oder Eigenheimbesitzer bedeuten, am Ende sind weitläufige Kosteneinsparungen ein klarer Vorteil für die Anschaffung.

Obwohl die Förderung von reinen Gasbrennwertheizungen mittlerweile entfällt, haben Hauseigentümer, die sich für eine Gas-Hybridheizung entschieden haben, immer noch die Möglichkeit staatliche Zuschüsse von der BAFA und der KfW in Anspruch zu nehmen. Alternativ zu den Förderungen kann ein Steuerbonus beantragt werden. Er wurde als Ergänzung zu den Förderprogrammen eingeführt und beinhaltet eine Steuerreduktion pro Wohneinheit von zwanzig Prozent mit einer Lauffrist von drei Jahren.

Siehe auch hausbauberater.de/heiztechnik/gasbrennwertheizung

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Synonyme - Gasbrennwertkessel, Gasbrennwertheizung
Gasanschluss

Wird ein Haus neu gebaut, dann stellt sich vor allem die Frage, für welche Heizungsanlage man sich entscheiden soll. Hat der Bauherr sich für den Einbau einer Gasheizung entschieden, muss die Frage nach dem Gasanschluss geklärt werden. Befindet sich das Grundstück in einer Neubausiedlung, dann ist es meistens so, dass eine Gasleitung bereits vorhanden ist und sich der Bauherr nur noch um den Hausanschluss kümmern muss. Es kann aber auch sein, dass dies nicht der Fall ist und der Bauherr sich um die Verlegung einer Gasleitung selber zu kümmern hat. Ist dies notwendig, muss er die dafür anfallenden Kosten selber tragen. Anfallende Kosten für die Verlegung von Gas können regional sehr unterschiedlich ausfallen, da manche Energieanbieter beispielsweise gestaffelt nach der Länge einer zu verlegenden Leitung abrechnen und andere Anbieter stattdessen jeden einzelnen Posten dem Kunden in Rechnung stellen. Beantragt wird der Gasanschluss beim lokalen Gasversorger. Auch können vorab Informationen über anfallende Erschließungskosten beim örtlichen Gaslieferanten eingeholt werden. Die Versorgung mit Gas unterliegt rechtlichen Regelungen. Netzbetreiber sind angehalten sich an die „Verordnungen für den Netzanschluss“ und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zu halten.

Sollten Hauseigentümer über eine Modernisierung ihrer Heizungsanlage nachdenken, so kann eine Gasinstallation zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden. Es sollte sich jedoch im Vorfeld darüber informiert werden, welche Erschließungskosten bei einer Neuverlegung anfallen könnten, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben. Staatliche Förderungen können bei einem Gasanschluss nämlich nur dann beantragt werden, wenn Immobilienbesitzer sich für eine Sanierung der alten Heizungsanlage durch eine Gasbrennwertheizung als Hybridvariante entschieden haben. Der Zuschuss erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ist es Vorschrift, dass der Gasanschluss nur vom örtlichen Gasversorger gelegt werden kann, so ist jeder Endverbraucher jedoch nach Abschluss einer Installation in seiner Entscheidung frei, den für ihn besten und preiswertesten Gasanbieter zu wählen. Es muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, keinen Gasvertrag mit einer langen Laufzeit beim örtlichen Gasanbieter abzuschließen, da ein schneller Wechsel sonst nicht möglich ist.

 

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Gaube

Eine Gaube, auch Gaupe genannt, ist nicht nur eine optische Aufwertung einer Immobilie, sondern bringt auch viele Vorteile für den Hausbau mit sich. Es lässt sich durch den Einbau einer Gaube in ein Dachgeschoss mehr Wohnraum schaffen, der durch die eingebauten Fenster auch mehr Tageslicht und ein besseres Raumklima ermöglicht. Sollten eine oder mehrere Dachgauben beim Bau eines Hauses geplant sein, dann sollte dieses mit einem Architekten bereits bei der Planung besprochen werden. Denn es gibt bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Art des Daches und die Gebäudestatik, die hierfür gegeben sein müssen.

Auch Hauseigentümer, die darüber nachdenken in ihre bestehende Immobilie zu investieren, um zum Beispiel das Dachgeschoss in einen weiteren Wohnraum umzuwandeln, haben die Möglichkeit nachträglich Gauben zu integrieren. Aber auch hier ist es dringend zu empfehlen, einen Experten in die Planung einzubeziehen. Gerade bei älteren Häusern muss unbedingt durch diesen geprüft werden, ob die Tragstruktur des Daches ausreichend ist. Auch können Spezialisten unterstützende Informationen wie Kosten, bauliche Vorschriften und Art der passenden Gaube für den Ausbau, einholen.

Es wird zwischen vier verschiedenen Gauben Arten unterschieden:

  1. Flache Gauben
  2. Spitze Gauben
  3. Eckige Gauben
  4. Runde Gauben

Bauherren die besondere Ansprüche an das Design der zukünftigen Gaube legen, sollten über eine Maßanfertigung vor Ort nachdenken. Es sollten hierfür jedoch höhere Kosten und eine längere Bauzeit eingeplant werden. Aber auch Fertiggauben, die aus einbaufertigen Bauelementen bestehen, können eine schöne Alternative darstellen. Denn auch hier kann der Bauherr zwischen Größe und Design auswählen.

Ist der Einbau einer Gaube Teil einer energetischen Sanierung können hierfür Fördergelder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfV) beantragt werden.

Grundsätzlich gilt für den Bau einer Gaube die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bauherren sollten sich stets Informationen hierzu beim zuständigen Bauamt einholen.

Weitere Informationen: hausbauberater.de/bauwissen/dachgauben-varianten-besonderheiten-und-kosten

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Synonyme - Gaupe
Gebäudeabmessungen

Zukünftige Bauherren sollten sich im Klaren darüber sein, dass nicht jeder Traum von der geplanten Immobilie auf jedem Grundstück realisierbar ist. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig vor dem Grundstückskauf, einen Blick auf den entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan) zu werfen, der beim örtlichen Bauordnungsamt für jeden einsehbar sind. Auch wenn für die Einsicht Gebühren anfallen, ist es für zukünftige Bauherren lohnenswert, da die Mitarbeiter vor Ort detaillierte Auskünfte über die Nutzungsschablone eines B-Planes geben können. Sie beinhaltet zum Beispiel Angaben zu den einzuhaltenden Gebäudeabmessungen. Auch Vorgaben zu den Haustypen und Dachformen sind aus einer Nutzungsschablone ersichtlich.

Gebäudeabmessungen beziehen sich auf die Länge, Breite und Höhe eines Gebäudes und können nicht frei festgelegt werden. Vielmehr ergeben sich diese Richtwerte aus dem vorliegenden Bebauungsplan. In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise einer möglichen Bebauung und die mögliche Nutzung eines Grundstückes genauestens festgelegt. Die Notwendigkeit von Gebäudeabmessungen besteht unter anderem darin, dass der Charakter einer Wohnsiedlung erhalten bleibt und keine Wert- oder Wohnqualitätsminderung angrenzender Immobilien entstehen, wenn der Neubau durch zu hohes Bauen Tageslicht-Einfall oder Einschränkungen der Privatsphäre mit sich bringt.

Werden die vorgegebenen Richtlinien nicht eingehalten, muss mit einem Bußgeld und im Extremfall mit der Veranlassung eines Rückbaus gerechnet werden. Die Kosten für derartige Maßnahmen sind vom Bauherren zu tragen und können noch Jahre später in Kraft treten. So kann es beispielsweise passieren, dass bei Nachbarschaftsstreitigkeiten das Bauamt hinzugezogen wird. Spätestens dann könnte der nachträgliche Anbau vom Bauordnungsamt entdeckt werden, der nach den vorgegebenen Gebäudeabmessungen rechtswidrig ist.

Nicht nur bei Planung eines Neubaus sollte auf die Einhaltung der vorgegebenen Gebäudeabmessungen geachtet werden. Auch beim Kauf einer Immobilie ist es empfehlenswert, Einsicht in den Bebauungsplan zu nehmen. Das stellt sicher, dass vom Verkäufer allen Bauvorlagen Folge geleistet wurde, sodass nachträgliche Probleme für den Käufer auszuschließen sind.

Tipp

Hier erfahren Sie, was Bauherren über Bebauungspläne wissen sollten: hausbauberater.de/bebauungsplan.

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Gebäudeabschreibung

Mit einer Gebäudeabschreibung wird Eigentümern von Immobilien die Möglichkeit gewährt, Anschaffungs- und Baukosten über die Steuererklärung geltend zu machen. Diese Gebäudeabschreibung, auch als Abschreibung für Abnutzung (AfA) bekannt, beinhaltet die Abschreibung von Immobilien die sich im Betriebsvermögen als auch im privaten Vermögen befinden. Gesetzlich ist sie im § 7 des Einkommensteuergesetzes verankert.

Steuerliche Abschreibungen von Immobilien können in Anspruch genommen werden wenn bzw. für:

  • Die Immobilie vom Besitzer zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.
  • Die Immobilie vom Besitzer als Mietobjekt genutzt wird.
  • Bauanträge und Kaufvertrage die seit dem 1.1.2006 gestellt wurden; hier ist eine lineare Abschreibung möglich.

Da der Gesetzesgeber davon ausgeht, dass eine vermietete oder gewerblich genutze Immobilie mit den Jahren durch Abnutzung an Wert verlieren kann, wurde Eigentümern durch die AfA die Möglichkeit gegeben, den Wertverfall steuerlich ausgleichen zu können. Die Höhe des Absetzungssatzes richtet sich nach der jeweiligen Nutzung und des Anschaffungswertes der abzuschreibenden Immobilie. Hierbei wird zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung unterschieden. Im Steuerrecht wird davon ausgegangen, dass der Grund und Boden auf dem ein Gebäude errichtet wird, keine Wertminderung durch Abnutzung entsteht. Daraufhin sind Grundstücke von Ausschreibungen ausgeschlossen und müssen deshalb getrennt voneinander berechnet werden.

Für Grundstücksbesitzer, die ihre Immobilie für den privaten Gebrauch nutzen ist eine Gebäudeabschreibung nicht möglich.

 

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Synonyme - AfA
Gebäudeeinmessung

Mit der Gebäudeeinmessung eines neu errichteten Gebäudes erfüllt der Bauherr, bzw. Eigentümer seine gesetzlichen Pflichten zum Eintrag des Neubaus in die Katasterkarten. Die Einmessung erfolgt durch die Bestimmung der Gebäudeeckdaten und wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt.

Was wird bei der Gebäudeeinmessung gemessen?

Mit Hilfe moderner Messmethoden, meist per GPS-Gerät oder elektronischem Tachymeter, werden die Gebäudeeckkoordinaten bestimmt. Damit wird die Außengeometrie des Gebäudes und die Lage auf dem Grundstück festgestellt. Zusätzlich werden als Kontrollmaß die Außenabmessungen abgenommen. Gemessen wird ausschließlich von außen. Die Daten werden anschließend an das Katasteramt gesendet und in die Katasterkarte übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist eine möglichst hohe Aktualität der Karten. Für den Eigentümer dient die Einmessung als Sicherung des Grundeigentums durch den Eintrag in das Grundbuch.

Wann erfolgt die Gebäudeeinmessung?

Eine Gebäudeeinmessung erfolgt auf Antrag des Bauherrn oder nach Ablauf einer (nicht gesetzlich festgelegten) Frist nach Aufforderung durch das Katasteramt. Verpflichtet zur Einmessung ist der Bauherr, sobald der Rohbau des Gebäudes steht, in der Praxis erfolgt die Gebäudeeinmessung jedoch häufig erst nach Abschluss der Baumaßnahme, bzw. mit Fertigstellung des Gebäudes. Die Pflicht zur Gebäudeeinmessung verjährt nicht und liegt, solange sie nicht durchgeführt wurde, wie eine öffentliche Last auf dem Grundstück. Kommt ein Eigentümer der Pflicht zur Gebäudeeinmessung nicht nach, erhält er eine schriftliche Aufforderung mit Angabe einer Frist. Ist diese Frist verstrichen, ordnet die Behörde die Einmessung auf Kosten des Verpflichteten „von Amts wegen“ an.

Welche Gebäude müssen eingemessen werden?

Grundsätzlich müssen alle neu errichteten Gebäude und Anbauten eingemessen werden, wenn sie dauerhaft errichtet sind und eine bestimmte Größe überschreiten. Die Bundesländer legen dazu eigene Richtlinien sowie Ausnahmen fest. Hinweise auf die Gebäudeeinmessung finden sich in den Landesbauordnungen und dem Vermessungsgesetz. Die Kosten für die Einmessung ergeben sich nach dem Herstellwert aus der jeweiligen Gebührenordnung.

 

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Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt seit 01. November die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) sowie das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz und führt diese zusammen. Inhalt des GEG sind die Anforderungen an die energetische Gebäudequalität, die Verwendung von Energieausweisen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in Neu- und Altbauten.

Ziele des Gebäudeenergiegesetzes

Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom in Gebäuden zu fördern und den Einsatz von Energie in Gebäuden zu begrenzen. Dieses Ziel ist im Paragraph 1 des Gesetzes definiert. Dazu regelt das Gebäudeenergiegesetz die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden analog zur früher maßgeblichen EnEV. Mit der Einführung des GEG soll die Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert werden.

Gebäudeenergiegesetz in 9 Teilen

Das Gebäudeenergiegesetz ist in neun Teile gegliedert:

  • Teil 1: Allgemeiner Teil: §§ 1–9
  • Teil 2: Anforderungen an zu errichtende Gebäude §§ 10–45
  • Teil 3: Bestehende Gebäude §§ 46–56
  • Teil 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung §§ 57–78
  • Teil 5: Energieausweise §§ 79–88
  • Teil 6: Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen §§ 89–91
  • Teil 7: Vollzug §§ 92–103
  • Teil 8: Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang §§ 104–109
  • Teil 9: Übergangsvorschriften §§ 110–114

Siehe auch: hausbauberater.de/gebaeudeenergiegesetz-geg

 

 

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Synonyme - GEG
Gebäuderichtlinie

Ab 2021 ist es für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtend, sämtliche Neubauten nach den EU-Gebäuderichtlinien / Directive on Energy Performance of Buildings (EPBD) zu errichten. Durch Umsetzung der neuen Gebäuderichtlinien sollen nicht nur die Auswirkungen auf das Klima positiv beeinflusst werden, sondern auch neue Arbeitsplätze aufgrund der anfälligen Sanierungen geschaffen werden. Gesetzlich definiert wurde die Gebäuderichtlinie bereits im Jahre 2010.

Aber nicht nur Neubauten sind in den EU-Gebäuderichtlinien erwähnt. Auch Bestandsbauten sollen umgerüstet werden, sofern ohnehin größere Renovierungsarbeiten geplant sind, um damit den energetischen Anforderungen zu genügen. Da in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen an die Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen gelten, wurde in der Gesetzgebung ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Umsetzung gelassen. Das soll heißen, dass zum Beispiel ein „Nearly Zero Energy“ Haus in Skandinavien andere Anforderungen zu erfüllen hat, als ein Gebäude in Spanien mit dieser Bezeichnung.

Für Deutschland wurde entschieden, dass zukünftige Neubauten folgende Merkmale vorweisen müssen: (Stand Januar 2023)

  • Das Gebäude hat mindestens 45 % weniger Energieverbrauch als ein vergleichbarer Neubau.
  • Eine zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung muss verwendet werden.
  • Das Gebäude muss über eine Solaranlage oder alternativ über einen Öl- oder Gasbrennwertkessel verfügen.
  • Es ist möglichst mit einem verbessertem Wärmeschutz ausgestattet.
  • Die Beheizung sollte über eine Wand- oder Fußbodenheizung stattfinden.
  • Das Niedrigstenergiegebäude sollte zur Sonne ausgerichtet sein.
  • Auch eine Dämmung der Wände und die Verwendung von Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen sollen das Entweichen von Wärme an den Außenbereich verhindern.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.hausbauberater.de/eu-gebaeuderichtlinie-epbd.

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Synonyme - EPBD,Niedrigstenergiestandard
Gebäudesanierung

Als Sanierung bezeichnet man die Aufwertung eines Gebäudes durch Instandsetzungsmaßnahmen in statischer oder bauphysikalischer Hinsicht. Im Gegensatz dazu spricht man von Renovierung, wenn ein Gebäude komplett oder in Teilen optisch verschönert werden soll.

Typische Sanierungsarbeiten

Bei Altbauten kommt es häufig zu Schäden an der Bausubstanz oder das Gebäude, bzw. einzelne Bereiche entsprechen nicht mehr den modernen Anforderungen an den Wärmeschutz und andere bauphysikalische Bereiche. Ganz typische Arbeiten im Rahmen einer Sanierung sind zum Beispiel:

  • Schimmelentfernung und Ursachenbeseitigung
  • Trockenlegung des Kellers
  • Reparaturen am Dach oder Neueindeckung (Dachsanierung)
  • Austausch der Fenster
  • Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Austausch der Heizungsanlage (Heizungssanierung)

Um die Mängel am Gebäude bei einer Sanierung wirksam zu beheben, ist viel Fachwissen erforderlich. Sanierungsmaßnahmen gehören deshalb in die Hände von erfahrenen Handwerkern, bzw. Bauunternehmen.

Ablauf einer Sanierung

Am Anfang jeder Sanierung steht eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. Dies betrifft zum Beispiel die Statik, aber auch Wandaufbauten und Dachkonstruktion. Anschließend erfolgt eine sorgfältige Planung, bei der die Besonderheiten des Bestands berücksichtigt werden. Nach der Vergabe der Bauleistungen beginnen die Sanierungsarbeiten, während deren Verlauf es häufig zu unerwarteten Entdeckungen und damit Mehrkosten kommt.

Altbau-Sanierung und Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist vor der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen eine Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde erforderlich. Je nach Art des Denkmal-Status müssen Vorgaben hinsichtlich der Optik oder der verwendeten Materialien für die Sanierung eingehalten werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen belegt werden, in einigen Fällen fordert die Behörde auch einen Rückbau der Maßnahmen.

Sanierung ist förderfähig!

Insbesondere energetische Sanierungen wie der Einbau neuer Fenster, die Verbesserung der Wärmedämmung oder die Erneuerung der Heizungsanlage sind förderfähig, Ansprechpartner sind auf Bundesebene die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Siehe:

Ebenso gibt es Förderungen auf Landesebene sowie kommunale Programme.

Wichtig bei jeder Förderung: Erst wenn die Fördersumme bewilligt ist, darf mit der Sanierung begonnen werden.

 

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Gebläsebrenner

Ein Gebläsebrenner sorgt dafür, dass Verbrennungsluft durch ein Gebläse angesaugt wird und mit Druck unter Beimischung des Brennstoffes in den Brennraum geblasen wird. Die intensive Vermischung von Brennstoff und Luft führt zu einer optimalen Verbrennungsleistung. Es wird zwischen dem Gasgebläsebrenner und Ölgebläsebrenner unterschieden.

Gasgebläsebrenner

Gasgebläsebrenner sind heutzutage in fast allen modernen Gasthermen zu finden. Sie sind dafür verantwortlich den Brennstoff (Erdgas, Flüssiggas) zu verbrennen und daraus Wärmeenergie für die Heizung oder die Warmwasseraufbereitung zu gewinnen. Durch den Einsatz einer Gebläsetechnik wird eine optimale Verbrennung des Gases erzielt, was erstens eine optimale Energienutzung garantiert und zweitens die Umwelt nicht so stark belastet.

Ölgebläsebrenner

Während durch den Druck im Gasnetz das Gas selbständig zur Verbrennung strömt, wird das Öl transportiert und aufbereitet. Dies kann entweder durch einen Zerstäubungsbrenner oder Verdampfungsbrenner erfolgen. Beim Zerstäubungsbrenner wird das Öl in Form feiner Tröpfchen zur Flamme geführt und beim Verdampfungsbrenner werden Teile der Verbrennungswärme dazu genutzt, dass Öl verdampfen zu lassen.

Um einen sauberen und reibungslosen Ablauf der Verbrennung garantieren zu können, muss neben der richtigen Brennmenge auch ausreichend Sauerstoff vorhanden sein. Sind die optimalen Umstände nicht gegeben, dann können bei einer übermäßigen Luftzufuhr beispielsweise hohe Abgasverluste eintreten und bei einer Verbrennung mit zu wenig Luft der Schadstoffausstoß zu hoch sein. Um dieses zu umgehen bietet sich eine technische Lösung in Form einer Lambdasonde an. Sie hat die Aufgabe, den Restsauerstoff zu messen und somit eine optimale Einstellung der Luftzufuhr zu garantieren.

 

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Synonyme - Gasgebläsebrenner,Ölgebläsebrenner,Zerstäubungsbrenner, Verdampfungsbrenner

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