Begriff Definition
Erdwärme

Thermische Energie ist Wärme, die vom Untergrund der Erde stammt, daher auch der Name Erdwärme. Diese Energie ist in den Gesteinen und Flüssigkeiten unter der Erdkruste von Natur aus vorhanden. Erdwärme gehört zu den erneuerbaren Energien und kann sowohl für das Heizen, wie für das Kühlen oder zur Erzeugung von Strom verwendet werden. Um nutzbare Energie aus Geothermie, der ingenieurtechnischen Nutzung von Erdwärme, zu erzeugen, werden Brunnen tief in unterirdische Stauseen gegraben, um dort auf den Dampf und heißes Wasser zuzugreifen. Dieser wird dann zum Antrieb von Turbinen verwendet. Die Turbinen sind direkt an den Stromerzeuger angeschlossen. Hierbei handelt es sich um die älteste Form der Geothermie.

Es gibt verschiedene geothermische Technologien. Vor allem die Technologien für eine direkte Anwendung wie beispielsweise als Fernwärme, in Erdwärmepumpen oder in Gewächshäusern sind weit verbreitet.

Bei oberflächennaher Geothermie wird dem Boden, dem Gestein oder dem Grundwasser Grundwärme aus einer Tiefe von bis zu circa 400 m entzogen und zum Heizen und Kühlen von Häusern und Einrichtungen üblicherweise mittels einer Wärmepumpe verwendet. Diese Energie kann dann durch verschiedene Systeme, wie eine Wärmepumpe nutzbar gemacht werden. Man unterscheidet generell zwischen zwei verschiedenen Systemen, dem geschlossenen und dem offenen System. Bei geschlossenen Systemen werden Erdwärme-Kollektoren oder Erdwärme-Sonden installiert Zu den offenen Systemen zählt ein Brunnensystem.

Für die Nutzung von Erdwärme hat jedes Bundesland eigene Regeln, die in Erdwärme-Leitfäden nachzulesen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: hausbauberater.de/erdwaerme.

Welche Energieträger für die Heizung im Eigenheim nutzbar sind, erfahren Sie hier: hausbauberater.de/heiztechnik/brennstoffe-energietraeger

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Synonyme - thermische Energie, Geothermie
Erdwärmepumpe

Wärmepumpen gehört die Zukunft, zumindest wenn es nach den Experten der Heizungsbranche geht. Sie sehen Öl-, Gas- und auch Pelletheizungen vielfach als ausgedientes Heizsystem und setzen ihre Kraft in die Entwicklung von modernen Wärmepumpen. Der Trend geht klar zu erneuerbaren Energien und die Erdwärmepumpen bedienen sich der Wärme, die im Boden von Natur aus vorkommt. Bei Wärmepumpen haben die korrekte Planung und die fachlich korrekte Ausführung oberste Priorität. Denn nur so kann sie hohe Erträge erzielen und den höheren Aufwand sowie die Mehrkosten für die Erschließung des Erdreichs rechtfertigen. Siehe auch hausbauberater.de/heiztechnik/waermepumpen.

Die aus dem Erdreich kommende Energie wird sowohl für Neubauten als auch bei Altbauten für Heizzwecke genutzt. Die Wärmepumpe übernimmt dabei die Aufgabe der Erhöhung des niedrigen Temperaturniveaus der Erdwärme. Im Erdreich zirkuliert ein Salz-Wasser-Gemisch, die Sole. Sie dient als Übertragungsmedium vom Erdreich in die Wärmepumpe und zirkuliert dafür in einem geschlossenen Kreislauf. Je nach ausgewähltem System sind Erdsonden oder Erdwärmekollektoren Bestandteil der Erdwärmepumpe. Die Sole nimmt die in der Erde gespeicherte Wärme auf und gibt sie an die Wärmepumpe ab. Es entsteht Nutzwärme, die in die Heizkörper eines Gebäudes geleitet wird. Möglich ist dies, weil auch im Winter der Boden ab einer Tiefe von ca. 1,20 m warm genug bliebt, um damit eine solche Wärmepumpe wirtschaftlich betreiben zu können.

Aufgrund ihrer sehr niedrigen Betriebskosten und dem hohen Nutzen für die Umwelt entscheiden sich immer mehr Bauherren für eine Erdwärmepumpe.

Liegen Erdwärmesonden im Erdreich, dann muss vorher eine Erdbohrung stattfinden. Hier geht es in den Bereich der Tiefenwärme, diese liegt in der Regel in einer Tiefe von bis zu 200 m vor. Erdsonden können mit Erdbohrungen in einer Tiefe von bis zu 200 m installiert werden. Dort liegt das ganze Jahr über eine Temperatur von plus 10 Grad Celsius vor.

Erdkollektoren dagegen erschließen die oberflächennahe Wärme und sind in Schleifen verlegt. Viele Bauherrn entscheiden sich für die Erdkollektoren, weil diese direkt auf dem Grundstück verlegt werden können. Die Erdkollektoren nehmen die Sonnenwärme auf, die in der Erde gespeichert ist. Sie bestehen aus Kunststoff und werden ähnlich einer Fußbodenheizung verlegt.

 

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Synonyme - Erdwärmeheizung
Erdwärmetauscher

Der Erdwärmetauscher kommt insbesondere bei Gebäuden zum Einsatz, die besondere Energiesparstandards erfüllen, wie zum Beispiel Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser. Er ist somit ein Bestandteil des jeweiligen Energiekonzeptes. Die zugrunde liegende Idee für den Erdwärmetauscher ist dabei, die Energie aus dem Erdreich ins Gebäude zu befördern, damit sie das Gebäudeinnere im Sommer kühlt und im Winter erwärmt. Dabei wird die thermische Trägheit des Erdbodens ausgenutzt. Durch diese Trägheit beträgt die Temperatur schon in zwei bis drei Metern Tiefe selbst bei Minusgraden im Winter, noch zwischen sechs und zehn Grad Plus. Umso tiefer der Erdwärmetauscher ins Erdreich ragt, desto wärmer ist die geförderte Luft. Im Sommer dagegen ist die aus dem Erdreich geförderte Luft deutlich kühler als die oberirdische Umgebungsluft. Der Wärmetauscher fungiert in diesem Fall als natürliche Klimaanlage. Das System ist einfach konstruiert, es besteht aus einem Rohr- oder Kanalsystem, einem Ansaugelement und einer Hauseinführung. Die Luft wird durch einen Ventilator angesaugt und im Rohrsystem zum Gebäude geführt.

Erdwärmeüberträger haben einen hohen Wirkungsgrad, weil sie keine Wärme erzeugen, sondern nur übertragen. Nur etwa ein Drittel bis ein Viertel der Energie, die beim Heizen mit einem geothermischen System geliefert wird, stammt aus dem Stromverbrauch. Der Rest wird aus dem Boden extrahiert.

Für die Installation von Erdwärmetauscher ist eine sorgfältige Planung notwendig. Es gibt verschiedene Arten, dazu gehören:

  • Luftgeführte Wärmetauscher
  • Sole-Wärmetauscher
  • Sole-Wärmetauscher mit Erdwärmekorb
  • Luftbrunnen

 

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Synonyme - Erdwärmeüberträger,geothermischen System,geothermische Energie,Erdwärmeübertrager,Erdreichwärmeübertrager
Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien werden auch oft als "saubere Energie" bezeichnet. Sie stammen aus natürlichen Quellen oder natürlichen Energiegewinnungsprozessen, wie Sonnenstrahlung, Windkraft, Wasserkraft, Umweltwärme, Erdwärme, Gezeitenenergie, Biogas und Biomasse. Im Gegensatz dazu stehen die fossilen Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle, die nur begrenzt auf unserem Planeten verfügbar sind und über eine schlechte Ökobilanz verfügen.

Während erneuerbare Energien oft als neuartige Technologie in der Gesellschaft angsehen werden, wird die Nutzung der Energie aus der Natur aber schon seit langem für Heizung, Transport und beispielsweise Beleuchtung verwendet.

Neue Technologien ermöglichen heutzutage eine bessere Speicherung von Wind- und Sonnenenergie und damit werden erneuerbare Energien zu einer immer wichtigeren Energiequelle und soll langfristig konventionelle Energiequellen ersetzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt in verschiedenen Größenordnungen, von Solarmodulen auf dem Dach, die Strom an das Netz zurückgeben können, bis hin zu riesigen Offshorewindparks auf hoher See. Einige ländliche Gemeinden haben sich bereits für erneuerbare Energien zum Heizen und Beleuchten entschieden oder versorgen dank Biomasse ganze Dörfer mit Strom.

Seit der Unterzeichnung der Klimaschutzziele und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG verpflichten sich Hausbesitzer zum Einsatz von erneuerbarer Energien zu einem bestimmten Anteil. Der Hauseigentümer kann entscheiden, welche Art von sauberer, also erneuerbarer Energie, er verwenden möchte.

Zu den beliebtesten Möglichkeiten zählen die Wärmepumpen, Holzpelletöfen und Solaranlagen. Wärmepumpen zum Beispiel können den gesamten Heizungsbedarf in einem Haus abdecken. Ein solches System ist in der Anschaffung etwas teurer, aber es zahlt sich langfristig aus und schützt unsere Umwelt.

Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/erneuerbare-energietraeger

 

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Synonyme - regenerative Energien,Alternativenergie,Naturenergie,alternative Energie
Erschließung

Zur Landentwicklung gehört auch die Erschließung von Grundstücken. Unter die Erschließung eines Grundstückes fallen alle erforderlichen Maßnahmen, die zum Anschluss an die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen führen. Dazu gehört unter anderen das Verlegen von Wasserleitungen und Wasserversorgungsanlagen, Abwasserleitungen sowie Abwasserentsorgungsanlagen und Abwasseraufbereitungsanlagen, Gas und Stromleitungen und andere notwendige Anlagen.

Bei der Erschließung von Baugrundstücken wird in zwei verschiedene Arten unterteilt. Eine ist die öffentliche Erschließung, welche an der Grundstücksgrenze endet. Hier ist es die Aufgaben der Gemeinde und die Erschließung umschließt alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze. Über die Grundstücksgrenze hinaus wird sie als private Erschließung bezeichnet und liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Dazu gehören alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis hin zum Hausanschluss. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Baugrundstück verkehrsmäßig und technisch erschlossen ist.

Die Erschließung eines Grundstückes kann sehr zeitintensiv sein, aber auch sehr kostspielig und der Umfang sowie die Kosten werden häufig unterschätzt. Je nach Gemeinde sind bis zu 90 % der Erschließungskosten vom Grundstückseigentümer zu tragen und das kann schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Der Bauherr beantragt die Erschließung vor Baubeginn bei der zuständigen Gemeinde.

Die bauplanungsrechtlichen Aspekte von öffentlichen Erschließungsanlagen sind im Baugesetzbuches BauBG geregelt und beziehen sich auf die Erschließung bis hin zur privaten Grundstücksgrenze. Die jeweiligen Landesbauverordnungen regeln hingegen die baurechtliche Erschließung auf dem Grundstück selbst. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf die Erschließung eines Grundstückes, selbst wenn in einem genehmigten Bebauungsplan die Erschließung vorgesehen ist. Laut dem Baugesetzbuches § 123 liegen die Erschließungsmaßnahmen im Ermessen der jeweiligen Gemeinde und sind auch ihre Aufgabe.

 

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Synonyme - Baulanderschließung,Grundstückserschließung
Erschließungsbaulast

Die Erschließungsbaulast verpflichtet den Eigentümer eines Grundstücks dazu, für ein Nachbargrundstück Flächen als Zugang, Zufahrt oder für die Leitungsführung zur Verfügung zu stellen. Geregelt ist die Erschließungsbaulast im § 83 der Musterbauordnung (MBO) sowie, zum Teil abgewandelt, in den Landesbauordnungen.

Die Erschließung muss gesichert sein

Damit ein Grundstück bebaubar ist und eine Baugenehmigung erteilt werden kann, muss dieses an die öffentliche Zuwegung angeschlossen und voll erschlossen sein. Sind diese Voraussetzungen für ein Baugrundstück nicht erfüllbar, weil kein Anschluss an die Straße vorhanden ist und die Zuwegung nur über ein fremdes Grundstück erfolgen kann, kann dies durch eine Erschließungsbaulast geregelt werden.

Erschließungsbaulast beantragen

Um Wegerechte sicherzustellen, kümmern sich in vielen Fällen die Gemeinden und Kommunen selbst um die Eintragung der Erschließungsbaulast. Der Grundstückseigentümer wird darüber informiert und kann Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch wird nach einer Abwägung von öffentlichem und individuellem Interesse entsprechend entschieden. Ebenso kann der Grundstückseigentümer, der eine Baulast auf einem fremden Grundstück eintragen lassen will, dies selbst beim zuständigen Bauamt beantragen. Idealerweise werden vorher Absprachen zwischen den betroffenen Grundstückseignern getroffen, um einen reibungslosen Ablauf zu sichern und Streitigkeiten und Widersprüche zu umgehen.

Welche Vor- und Nachteile bringt eine Erschließungsbaulast?

Der große Nachteil der Erschließungsbaulast besteht in der entstehenden Abhängigkeit von einem fremden Grundstückseigentümer. Das belastete Grundstück erfährt in der Regel eine Wertminderung, während das nutznießende Grundstück sich im Wert steigert. In der Regel werden diese Baulasten durch eine Entschädigung des begünstigten an den belasteten Eigentümer geregelt, weiterhin erfolgt eine Eintragung der Erschließungsbaulast im Grundbuch, die zusätzliche Kosten verursacht.

Erschließungsbaulast löschen

Entfällt der Grund für die Erschließungsbaulast, kann diese wieder gelöscht werden. Die Löschung erfolgt durch Anzeige an das Bauamt, die den Sachverhalt prüft und anschließend die Löschung aus dem Grundbuch in die Wege leitet. Gründe für die Löschung können Alternativen für die Zuwegung, bzw. Erschließung sein oder ein Abbruch des geplanten Bauvorhabens.

 

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Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeiträge sollen die Kosten der Gemeinde oder Kommunen decken, die für das Wachstum neu entstehender oder die Verbesserung bestehender Wohnflächen erforderlich werden.
Zu zahlen ist der Erschließungsbeitrag vom Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigten. Die Ermittlung des Erschließungsbeitrags ergibt sich aus den§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

Werden Erschließungskosten für Neuentwicklungen erhoben, die beinhalten die Planungen in der Regel die Herstellung von

  • Transportwegen, Fußwegen, Straßen und Kreuzungen
  • Straßenbeleuchtung und Lärmschutzwänden
  • Parks, Parkanlagen, Kinderspiel- und Sportplätzen
  • Entwässerungssysteme und Regenwasserminderung
  • Gemeinschaftseinrichtungen

Aber auch Entwicklungen, für die eine Unterteilungs-, Landnutzungs- oder Baugenehmigung erforderlich ist, werden in den Erschließungsbeiträgen berücksichtigt.

Dazu gehören neue

  • Einkaufszentrum und Verkaufsflächen.
  • Wohnanlagen, Studentenunterkünfte, Einliegerwohnungen.
  • Büroräume und Geschäftsräume.
  • Wohnungen in alten Gebäuden.

Die Art der Entwicklung und die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur bestimmt den vom Gesetz festgelegten Preis für die Erschließungskosten. Beispielsweise verursacht ein Einkaufszentrum mehr Verkehrsbewegungen als ein einzelnes Haus. Das bedeutet, dass die Verkehrsentwicklungsbeiträge höher sein werden. Nichtwohnsiedlungen erfordern keine Investitionen in Parks und kommunale Einrichtungen. Diese werden nur für die Aufwertung oder die Neuerschließung von Wohnsiedlungen berechnet.

Abgrenzung zum Ausbaubeitrag

Werden Anliegerstraßen saniert, erheben Kommunen einen Ausbaubeitrag. Damit werden die Anlieger an den Kosten für die Verbessrung der Infrastruktur beteiligt.

 

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Erschließungsgebiet

Das für die bauliche Verwendung vorgesehene Gebiet ist das Erschließungsgebiet. Es handelt sich um ein abgegrenztes Gebiet, das der öffentlichen Hand gehört. Zur öffentlichen Hand gehören der Bund, das Land oder die Gemeinde. Auf einem Grundstück finden bei der Erschließung alle Baumaßnahmen statt, die am Ende dazu führen, dass auf ihm gebaut werden kann. Es gibt zahlreiche rechtliche Vorgaben, die in einem Erschließungsgebiet einzuhalten sind. So regelt beispielsweise der § 123 des BauBG die Anschlüsse an Versorgungseinheiten wie Wasser, Strom und Abwasser sowie den Anschluss an die Infrastruktur wie Straßen und Zufahrten. Ziel der Erschließung ist die ordnungsgemäße Fertigstellung eines Gebäudes zur Nutzung auf einem kommunalen Grundstück.

Die Vorgaben für ein Erschließungsgebiet sind vor allem rechtlicher und baulicher Natur. Auch wenn ein Bebauungsplan vorliegt, besteht keine rechtliche Verpflichtung für die Erschließung. Grenzt ein Erschließungsgebiet an private Grundstücksgrenzen an, so sehen die Landesbauvorordnungen vor, dass sich die Gesetze zur Erschließung lediglich auf den Grund bis zu den Grenzen beziehen. Darüber hinaus sind keine bauplanungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Der Bebauungsplan ist Voraussetzung für die Erschließung durch die Kommune. Die Kosten für den erstmaligen Anschluss des Grundstücks an die notwendigen Anschlüsse trägt der Grundstückseigentümer zu 90 %. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn ein vorhabenbezogener Bauplan vorliegt. Dann tragen der Investor oder die Gemeinde die vollen Anschlusskosten.

Je nach Auslastung der kommunalen Ämter kann es bis zu 6 Monate dauern, bis ein Grundstück erschlossen ist. Ist das Grundstück an die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen, spricht der Fachmann von einem “voll” erschlossenem Grundstück.

 

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Erschließungskosten

Um ein Haus auf einem Grundstück zu bauen, muss zuerst das Grundstück erschlossen werden. Dabei fallen die sogenannten Erschließungskosten an. Es handelt sich um Kosten, die ein Grundstückseigentümer tragen muss, um ein Grundstück an die lokale Infrastruktur anzuschließen, wie beispielsweise den Abwasseranschluss.

Erschließungskosten werden in zwei Kategorien unterschieden:

  1. Technische Erschließungskosten
    Anschluss des Grundstücks an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze
  2. Verkehrsmäßige Erschließungskosten
    Umfasst Straßenbeleuchtung, Gehwege, den Straßenbau, öffentliche Grünflächen wie Parks, Kinderspielplätze aber auch den Lärmschutz

Für die Ermittlung der Höhe der Erschließungskosten werden die jeweiligen Gebührenstaffelungen der jeweiligen Gemeinde zugrunde gelegt, ebenso die Grundflächenzahl und die Geschosszahl. Auch spielt der Umfang der notwendigen Arbeiten zur Erschließung eine Rolle. Erschließungskosten werden an die Gemeinde entrichtet.

Für einen Abwasseranschluss fallen 8 Euro pro Quadratmeter der Gebäudefläche an. Wenn ein Haus beispielsweise 150 Quadratmeter Wohnfläche hat, werden diese mit 8 Euro berechnet. Das bedeutet, dass der Abwasseranschluss den Hausbesitzer 1.200 Euro kostet. Zu den Abwasseranschlusskosten kommen weitere Kosten wie Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation hinzu. Je nach Wohnlage und besondere Begebenheiten liegen diese Kosten bei mindestens 5.600 Euro. Beim Wasseranschluss variieren die Kosten von Gemeinde zu Gemeinde am stärksten. Zu berücksichtigen ist, dass für den Strom- und Wasseranschluss auch die Energieversorger Gebühren erheben können.

Hinweis:
Der Erschließungskostenbescheid wird nicht immer während des Hausbaus versendet. Es kommt vor, dass die Rechnung erste Jahre nach der Erschließung gestellt wird.

 

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Erschließungsvertrag

Der Erschließungsvertrag wird zwischen der jeweiligen Gemeinde und einer oder mehreren dritten Parteien, den Bauherren, Investoren oder einer privaten Person abgeschlossen, die für die Erschließungsarbeiten in einem bestimmten Gebiet beauftragt werden. Zu diesen Erschließungsarbeiten gehören unter anderem der Anschluss an Versorgungsleitungen zur Strom- und Frischwasserversorgung sowie an die Abwasserentsorgung.

Die Erschließung eines Baugebietes an das öffentliche Versorgungsnetz ist die Verantwortung der Gemeinde. Allerdings besteht darauf gemäß des Baugesetzbuches BauGB § 123 kein rechtlicher Anspruch, selbst wenn ein Bebauungsplan die Erschließung vorsieht. Eine Gemeinde kann rechtlich die Erschließung an einen Dritten übertragen. Dafür wird der sogenannte Erschließungsvertrag abgeschlossen.

Ein Erschließungsvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Bauherren / Investor. Nach Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich der Bauherr nicht nur die Verantwortung für die Erschließung des Baugrundstückes zu übernehmen, sondern auch die gesamten Kosten zu tragen, die damit verbunden sind. Mit einem Erschließungsvertrag profitieren beide Parteien, denn die Gemeinde kann die ersparten Kosten in ein anderes gemeinnütziges Projekt investieren und der Bauherr kann die Erschließung des Baugrundstückes wesentlich schneller vollenden und damit vorzeitiger mit den eigentlichen Bauarbeiten beginnen. Neben den Bauherren sind auch andere Grundstückseigentümer sowie Dienstleistungsunternehmen häufig an einem Erschließungsvertrag mit der Gemeinde interessiert.

Der Vertrag dient auch zur Festlegung des genauen Erschließungsgebietes. Dazu wird anhand eines Lageplans oder Landkarte, der dem Erschließungsvertrag beigelegt wird, definiert, wo die Erschließung stattfinden soll.

 

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