Begriff Definition
Bauwerksabdichtung

Die Bauwerksabdichtung sorgt dafür, dass keine Feuchtigkeit an die Außenbauteile eines Gebäudes gelangt, bzw. in das Gebäude eindringt. Besonders relevant sind diese Abdichtungen für die erdberührten Bauteile wie Kelleraußenwände oder Bodenplatte, für die Abdichtung im Bereich von Dächern spricht man von der Dachabdichtung.

Die DIN 18533

Ausführung und Vorschriften für die Bauwerksabdichtung sind in der DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ geregelt. Diese Norm ersetzte im Jahr 2017 die bis dahin geltende Abdichtungsnorm DIN 18195. Sie regelt speziell die Abdichtung für Keller- und Außenbauteile, die in der Erde liegen. Grundsätzlich gilt die Norm nur für den Neubaubereich, die Regelungen und Ausführungsbeispiele lassen sich aber ebenfalls im Sanierungsbereich anwenden. Beschrieben ist die Anwendung von bahnenförmigen und flüssigen Abdichtungsstoffen.

Weiterhin unterscheidet die DIN vier Lastfälle nämlich:

  • Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser
  • Drückendes Wasser
  • Nichtdrückendes Wasser auf erdberührten Decken
  • Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden

Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile

Je nach Lastfall werden verschiedene Abdichtungssysteme eingesetzt. Dies sind vorwiegend Bitumen, Polymerbitumenbahnen oder selbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen sowie im Wohnungsbau kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen als kostengünstige Alternative. Ist im Bereich der Bauteile mit drückendem Wasser mit austauendem Sicherwasser zu rechnen, kommt in der Regel eine Weiße Wanne zum Einsatz.

Bauwerksabdichtung und Perimeterdämmung

Im Zusammenhang mit der Bauwerksabdichtung im Keller, bzw. Sockelbereich spielt die Perimeterdämmung eine wichtige Rolle. Die wasser- und druckbeständige Dämmung schützt das Mauerwerk bzw. die Bodenplatte zusammen mit der Abdichtung vor Erddruck, Erdfeuchte, Sicherwasser und dem Frost-Tau-Wechsel. Weiterhin schützt die außenliegende Dämmschicht das Gebäude vor Wärmeverlusten ins Erdreich.

Bauwerksabdichtung – Dachabdichtung

Speziell mit der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen befasst sich die DIN 18531. Auch hierbei handelt es sich um Bauwerksabdichtungen, die zur Abgrenzung jedoch als Dachabdichtung bezeichnet werden. Verwendet werden hierfür vorwiegend Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen oder Elastomerbahnen wie zum Beispiel EPDM.

 

Zugriffe - 6418
Bauwerkslasten

Als Bauwerkslasten wird die Summe aller Lasten bezeichnet, die vom Bauwerk über das Fundament in den Untergrund abgetragen werden. Man unterteilt die einwirkenden Kräfte in ständige, veränderliche und außergewöhnliche Lasten (Sonderlasten).

  • Ständige Lasten
    Zu den ständigen Lasten zählen die Eigenlast der Tragwerke wie Wände, Decken oder Dachkonstruktion sowie die Eigenlasten der Ausbauten, dazu gehören Putz, Estrich, Beläge oder die Dacheindeckung. Die ständig wirkenden Lasten werden in der Statik mit ihrer jeweiligen Größe berechnet und direkt angesetzt.

  • Veränderliche Lasten
    Dazu zählen alle Lasten, die sich – zumindest theoretisch – verändern können. Dies sind zum einen Erddruck, Schnee, Wind und Wasserdruck. Diese Lasten sind zum Teil nicht eindeutig messbar und werden in Form von Ersatzlasten oder als durchschnittliche Lasten angerechnet. Die Berücksichtigung erfolgt nur dann, wenn sie sich für den statischen Nachweis als relevant, bzw. ungünstig erweisen. Ebenfalls zu den veränderlichen Bauwerkslasten gehören die Nutzlasten (früher Verkehrslast), die sich aus der Nutzung ergeben. Diese Belastungen können durch Personen, Einrichtungsgegenstände sowie Maschinen, Lagerstoffe, Fahrzeuge oder Kranlasten entstehen.

  • Außergewöhnliche Lasten (Sonderlasten)
    Außergewöhnliche Bauwerkslasten sind Kräfte, deren Auftreten aufgrund der Nutzung möglich ist. Dazu zählen Einwirkungen wie Erdbeben, Feuer oder der Aufprall eines Fahrzeugs, zum Beispiel auf einen Brückenpfeiler. Ebenso müssen Sonderlasten berücksichtigt werden, die eventuell während der Bauphase auftreten können.

Bauwerkslasten nach DIN EN 1991

Die DIN EN 1991 „Einwirkungen auf Tragwerke“ beschreibt und regelt die Einwirkung von ständigen, veränderlichen und außergewöhnlichen Bauwerkslasten sowie die Bemessung von Bauteilen inklusive der erforderlichen Berechnungsverfahren und bildet die Basis der Lastannahmen in statischen Berechnungen. Als Grundsatz gilt, dass für die Bemessung von Bauwerkslasten stets der ungünstigste Fall anzunehmen ist. Aus den Lastannahmen über die auf das Bauwerk zu erwartenden Einwirkungen wird die Standsicherheit und damit auch die Tragfähigkeit eines Gebäudes berechnet.

 

Zugriffe - 2755
Bauwerksteile

Bauwerksteile sind einzelne Teile einer Baustruktur. Diese Elemente bilden als Ganzes eine Gebäudestruktur. Insgesamt kann eine Gebäudestruktur in 7 wesentliche Bauwerksteile eingeteilt werden:

  • Fundament
    Das Fundament ist eine strukturelle Einheit, die die Last vom Aufbau gleichmäßig auf den darunter liegenden Boden verteilt. Sie ist die erste strukturelle Einheit, die für einen Bau benötigt wird und ein gutes Fundament ist notwendig für die Stabilität des Gebäudes.

  • Dach
    Das Dach bildet den obersten Bestandteil. Es bedeckt die Oberseite des Gebäudes. Die Dächer können je nach Lage und Wetterbedingungen des Gebiets entweder flach oder geneigt sein.

  • Balken und Platten
    Balken und Platten bilden die horizontalen Elemente in einem Gebäude. Bei einem einstöckigen Gebäude bildet die obere Platte das Dach. Balken und Platten bestehen in der Regel aus Stahlbeton.

  • Säulen
    Säulen sind vertikale Elemente, die über dem Boden errichtet werden. Es gibt zwei Arten von Säulen: Architektursäulen und Struktursäulen. Architektonische Säulen wurden konstruiert, um die Ästhetik des Gebäudes zu verbessern, während eine strukturelle Säule die Last der darüber liegenden Platte aufnimmt und sicher auf das Fundament überträgt.

  • Wände
    Wände sind vertikale Elemente, die das Dach tragen. Sie können unter anderen aus Steinen, Ziegeln oder Betonblöcken hergestellt werden. Wände bieten eine Umschließung des Baus und schützen vor Wind, Sonnenschein und Regen.

  • Boden
    Der Boden ist die Fläche, auf den der Bodenbelag verlegt wird. Vor dem Bodenbelag muss der Boden ordnungsgemäß verdichtet und geebnet werden.

  • Treppe
    Eine Treppe verbindet die verschiedene Stockwerke einer Gebäudestruktur. Es gibt verschiedene Arten von Treppen wie Holztreppen und Harfentreppen oder abgehängte Treppen.

 

Zugriffe - 5050
Bauzeichner

Bauzeichner erfüllen einige von den Aufgaben, die auch Architekten erledigen und arbeiten daher auch häufig mit Architekten zusammen. Sie erstellen digitale CAD-Zeichnungen und verwenden dafür hochentwickelte CAD-Softwareprogramme (Computer Aided Design). Sie benötigen jedoch noch eine Fülle von Kenntnissen, um ästhetisch ansprechende Zeichnungen zu erstellen, die zudem allen Bauvorschriften entsprechen.

Das Zeichnen kann jedoch neben Konstruktion und Architektur auch auf viele andere Bereiche angewendet werden. Mit dem Entwurf können Zeichnungen von Schaltkreisen oder mechanischen Konstruktionen erstellt werden. Die CAD-Zeichnungen eines Bauzeichners enthalten technische Details und Spezifikationen wie Materialien, Abmessungen und Verfahren. Neben der Verwendung von CAD nutzen Bauzeichner auch heute noch häufig Taschenrechner, Tabellen und technische Handbücher.

Die Art der Arbeit eines Bauzeichners hängt von dem Fachgebiet ab. Zum Beispiel erstellen Bauzeichner im Bereich Hochbau Zeichnungen für neue Bauprojekte. Sie können sich auf Wohn- oder Geschäftsgebäude oder auf die Art des verwendeten Materials wie Stahl, Holz oder Stahlbeton spezialisieren. Bauzeichner im Bereich Tiefbau erstellen Zeichnungen für die Verwendung in großen Tiefbauprojekten, wie dem Bau von Autobahnen und Brücken, Abwassersystemen und Hochwasserschutzprojekten. Andere gängige Zeichnungsbereiche sind die Luftfahrt und die Elektronik.

Bauzeichner leisten eine sehr aufwändigere Arbeit und erlernen im Laufe der Zeit alles, was sie über die technischen Details eines Hausplans wissen müssen. Es ist ein regulärer Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungszeit 3 Jahre beträgt. Am 1. August 2003 wurde die Fachrichtung "Bauzeichner im Bereich Hochbau" einschließlich dem Raumbildenden Ausbau zur neuen "Fachrichtung Bauzeichner im Bereich Architektur" umbenannt.

 

Zugriffe - 5842
Synonyme - Bauzeichnerin,Konstruktionszeichner, Zeichner
Bauzeichnung

Eine Bauzeichnung zeigt den Grundriss, die Maße, die Ansichten und die benötigten Materialien eines zu erstellenden Bauwerks. Sie wird stets vor der Bebauung des Grundstücks erstellt. Lediglich der zeitliche Ablauf der Bauarbeiten fließt nicht mit in die Bauzeichnung ein. Die genauen gestalterischen Details der Bauzeichnung sind in den entsprechenden Richtlinien im Bauwesen vorgegeben, es gibt z. B. Planformate und vorgeschriebene Linientypen. So muss eine Bauzeichnung im üblichen Maßstab 1:100 sämtliche Angaben wie Ansichten, Grundrisse, Schnitte und Bemaßungen enthalten, damit sie die Vorschriften der BauPrüfVO erfüllt. Zur Kennzeichnung der Flächen, Materialien und Schnitte werden unterschiedliche Schraffuren eingesetzt.

Zugriffe - 9081
Bauzeitplan

Der Bauzeitplan ist ein Werkzeug, um den vorgesehenen Bauablauf zu visualisieren. Er ist für die Bauplanung unerlässlich. Mit dem Bauzeitplan werden die Termine geplant und die Termineinhaltung kontrolliert. Erstellt wird der Bauzeitplan vom Architekt, dem Bauunternehmer oder Bauträger, wobei immer eine Abstimmung mit dem zuständigen Bauleiter und dem Auftraggeber (Bauherrn) erfolgen sollte. Der Plan muss grob fertiggestellt sein, wenn der Auftrag zum Bauen vergeben wird, da auch die Termine der beauftragten Firmen in die Planung einfließen.

Als Grundlage des Bauzeitplanes dienen die Arbeitszeiten und Leistungen gemäß der Angebots- oder Vertragskalkulationen. Durch die Visualisierung wird die zeitliche Abfolge der verschiedenen Gewerke dargestellt. Außerdem ermöglicht der Bauzeitplan so einen Soll-Ist-Vergleich. Der Architekt trägt auch die Termine für die Abschlagsrechnungen mit ein. Anhand dieser Angaben kann der Auftraggeber seine finanziellen Ressourcen einplanen, damit es nicht zu einem Baustopp wegen Zahlungsverzug kommt. Kommt es zu unvorhergesehenen Ereignissen wie Personalausfall, Lieferschwierigkeiten oder schlechtem Wetter, dann muss der Architekt den Plan dementsprechend anpassen.

Der Bauzeitplan bietet für alle Vertragsparteien Vorteile. Der Auftraggeber kann die Zwischenfristen und Termine besser überwachen. Dem Bauleiter dient er als Hilfe, um die Gewerke besser zu koordinieren und zu steuern, und der Architekt kann die Bauschritte besser überwachen. Der Plan vermeidet Mehrkosten, da durch ihn die Kosten des Bauprojekt effizienter überwacht werden können.

 

Zugriffe - 3959
Synonyme - Bauzeitenplan
Bebaubarkeit

Wenn man ein Grundstück erwirbt muss man sich auch mit der Bebaubarkeit dieses auseinandersetzen. Bebaubarkeit bedeutet, ob und in welchem Umfang ein Grundstück bebaubar ist. Die Frage der Bebaubarkeit wird in Deutschland durch das öffentliche Recht und den Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt.

Die Bebaubarkeit eines Grundstücks wird im § 29 ff. BauGB (Baugesetzbuch) geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen:

  • Grundstück liegt im beplanten Innenbereich
    In diesem Fall liegt das zu bebauende Grundstück "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile", für  die in Bebauungsplan existiert. Dieser Bereich ist für den Bauherrn optimal, denn hier sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen bereits durch den Bebauungsplan konkretisiert worden. Unterschieden wird in diesem Fall noch zwischen dem einfachen und qualifizierten Bebauungsplan. Während beim qualifizierte Bebauungsplan bestimmte Festsetzungen hinsichtlich der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen sowie der örtlichen Verkehrsflächen zu beachten sind, enthält der einache einfache Bebauungsplan diese Vorgaben nicht.

  • Grundstück liegt im nicht beplante Innenbereich
    Zwar liegt das zu bebauende Grundstück „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, jedoch existiert kein Bebauungsplan. In diesem Fall greift § 34 BauGB. Demnach muss das Bauvorhaben der Bauweise entsprechen, die in der Nachbarschaft vorherrschend ist. Es muss sich also in die nähere Umgebung „einfügen“.  Der Begriff des Einfügens ist dabei selbstverständlich eher vage und immer wieder Gegenstand erbitterter gerichtlicher Auseinandersetzungen.

  • Grundstück liegt im nicht beplante Innenbereich, sondern im Außenbereich
    In diesem Fall liegt das zu bebauende Grundstück „außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. In diesem Fall sind Wohnhäuser nur sehr selten zulässig, da der § 35 BauGB, für diesen Bereich nur eine privilegierte Bebauung zulässt. Dazu gehören Gebäude oder Bauten, für
    - einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, dazu zählt auch ein Betrieb zur gartenbaulichen Erzeugung.
    - die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Wärme, Wasser, Abwasser oder ein ortsgebundener gewerblichen Betrieb.
    - die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von Wind- oder Wasserenergi sowie Biomasse.
    - die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, bis hin zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle.
    - die Nutzung solarer Strahlungsenergie, sofern die enprechende Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist.

Siehe auch:

 

Zugriffe - 5365
Bebauungsplan

Aus dem Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird von dem Gemeinderat der Bebauungsplan der Gemeinde aufgestellt. Dieser umfasst immer nur Teilbereiche der Gemeinde. Der Bebauungsplan, kurz B-Plan regelt, in welcher Art und Weise die zur Bebauung ausgeschriebenen Grundstücke bebaut werden dürfen. Das dient dazu, dass es ein einheitliches Bebauungsbild gibt, wobei es vordergründlich um den Schutz von Einzelinteressen geht. Damit wird auch sichergestellt, dass es in einem Siedlungsgebiet mit Einfamilienhäusern keine Mehrstöckigen Häuser gibt. Wie streng diese Vorschriften sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Einige Gemeinden gewähren den Bauherrn einen gewissen Freiraum, während andere Gemeinden den Bauherrn von der Außenfassade bis zur Farbe der Dacheindeckung alles vorschreibt.

Der Bebauungsplan kann folgende Vorschriften zu folgenden Bereichen des Hausbaus haben:

  • Standort des Gebäudes auf dem Grundstück, Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken,
  • wie viel Fläche bebaut werden darf,
  • Haustyp: Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus,
  • Anzahl der Stockwerke,
  • Gesamthöhe des Gebäudes,
  • Höhe der einzelnen Stockwerke,
  • Dachform und Dachneigung,
  • Versiegelungsintensität,
  • Farbe der Fassade, Fenster und Dachziegel,
  • First- und Traufhöhe
  • Fassade verklinkert oder verputzt
  • und vieles mehr

Diese Vorschriften können bei der Gemeinde für jeden Bebauungsplan eingesehen werden. Damit das Traumhaus nicht zum Alptraumhaus wird, wird es empfohlen sich vor dem Grundstückskauf über die Vorschriften im Bebauungsplan zu informieren. Änderungen werden selten von der Gemeinde akzeptiert.

Ausführliche Hinweise finden Sie auf www.hausbauberater.de/bebauungsplan.

Zugriffe - 9820
Synonyme - B-Plan, BPlan,Bauleitplan
Bebauungszusammenhang

Die tatsächlich vorhandene und aufeinanderfolgende Bebauung wird als Bebauungszusammenhang bezeichnet. Im öffentlichen Baurecht wird von einer zusammenhängenden Bebauung gesprochen, oder zumindest von dem Erscheinungsbild des Zusammenhangs. Das bedeutet, dass vorhandene Baulücken nicht unbedingt das Bild der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit unterbrechen müssen.

In Verbindung mit dem Bebauungszusammenhang muss man wissen, dass hier zwischen einem Innenbereich und einem Außenbereich unterschieden wird. Der sogenannte Innenbereich beschreibt die Gebiete oder Ortsteile, die im Zusammenhang bebaut werden dürfen. Sie sind im § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nachzulesen. Der Außenbereich wiederum sollte grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden.

Kleinere unbebaute Flächen werden oft nicht als Baulücke eingestuft, denn es hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, wie groß eine Baulücke sein darf, ohne dass sie den Bebauungszusammenhang unterbricht. Das Baugesetz spricht nicht von einer vorhandenen Baulücke, wenn die bebaubare Fläche nicht groß genug ist, um die städtebauliche Entwicklung oder das Erscheinungsbild einer Gemeinde verändern zu können.

Bei dem Bebauungszusammenhang muss es sich nicht um eine einheitliche Zweckbebauung handeln, wie zum Beispiel nur Einfamilienhäuser. Eine gemischte Bebauung mit verschiedenen Zwecken ist möglich, solange es zu dem Gemeinde- / Städtebild passt.

Ein Grundstück liegt nicht automatisch innerhalb eines Bebauungszusammenhangs, nur weil die umgehenden Grundstücke bebaut sind. Um zu einem Bebauungszusammenhang zu gehören, muss das Grundstück ein Bestandteil dieses sein und die bebaubare Baulücke / Fläche nach § 34 BauGB ausreichend groß sein, um das Stadtbild zu prägen.

Zugriffe - 4952
Synonyme - aufeinander folgende Bebauung
Bedarfsausweis

Es gibt für Gebäude zwei Arten von Energieausweisen und zwar zum einen den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes abbildet und zum anderen den sogenannten Bedarfsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie beschreibt. Informationen hierfür werden durch den Zustand eines Gebäudes erhalten. Dadurch wird eine nutzenunabhängige Beurteilung ermöglicht. Normalerweise steht es dem Eigentümer frei, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für eine Immobilie ausgestellt werden soll. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Handelt es sich um einen Neubau, bei dem noch keine Verbrauchsdaten der Bewohner vorliegen, können nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.
Bedarfsausweise liefern ganz konkrete Hinweise auf Schwachstellen des Hauses und dienen daher häufig als Grundlage für eine Energieberatung und später für eventuelle Modernisierungen. Die Energieberatung durch einen von der BAFA registrierten Energieberater wird mit bis zu 800 Euro gefördert. Nach erfolgreicher energetischer Sanierung oder Modernisierung kann der Bedarfsausweis auf den neusten Stand gebracht werden.

Der Energiebedarfsausweis ist für die jährliche Berechnung des Energiebedarfs zuständig. Darunter fallen die Beheizung und die Warmwasseraufbereitung eines Hauses. Die benötigten Werte werden hierfür aus den bestehenden Eigenschaften eines Bauobjektes gezogen. Darunter fallen zum Beispiel der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle oder die Anlagentechnik, wie beispielsweise die Heiz-und Lüftungsanlage oder die Verwendung erneuerbarer Energien. Messungen vor Ort müssen in diesem Falle nicht erfolgen. Zuzüglich zu den bereits erwähnten Werten werden die standardisierten Rahmenbedingungen wie das Nutzungsverhalten, die Witterung und der Primärenergieverbrauch in den Berechnungswert einbezogen, um den Bedarfskennwert eines Bauobjekts zu erhalten.
Analysen haben ergeben, dass Immobilien in Energieverbrauchsausweisen im Mittel einer Effizienzklasse besser bewertet werden als in Energiebedarfsausweisen. Werden beide Ausweise miteinander verglichen, dann ist in unabhängigen Test klar geworden, dass trotz gleicher Effizienzskala die Bewertungen desselben Hauses unterschiedlich ausfallen.

Wie bei allen Energieausweisen enthält auch der Bedarfsausweis eine eigene Registriernummer, die den zuständigen Behörden bei der stichprobenartigen Kontrolle dienst. Vor einer geplanten energetischen Sanierung ist es ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Zugriffe - 4734

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau