Begriff Definition
Bauteilkennwert

Unter dem Bauteilkennwert versteht man spezifische Eigenschaften eines Bauteils wie zum Beispiel das Schalldämmmaß oder den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). Die ermittelten Werte dienen als Grundlage für rechnerische Nachweise wie den Wärmeschutz- oder Schallschutznachweis.

Beispielhafte Bauteilkennwerte

Der Bauteilkennwert ist ein physikalischer Wert, der zum Beispiel in folgenden Zusammenhängen verwendet wird:

  • Das bewertete Schalldämm-Maß R‘ w beschreibt als Bauteilkennwert die Schalldämmung zwischen zwei aneinandergrenzenden Räumen.
  • Die Direktschalldämmung Rw bezieht sich auf massive Bauteile wie Wände und Decken und wird aus den flächenbezogenen Massen ermittelt.
  • Der UW-Wert wird in W/ m²K benannt und gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Fensters an.

Ein weiteres Anwendungsgebiet des Begriffs Bauteilkennwert liegt im Bereich der Festigkeit. So werden die jeweiligen Materialien wie Dämmstoffe, Textilien, Kunststoffe, Baustoffe oder Luftdichtheitsebenen mit speziellen Prüfmaschinen für Material- und Bauteilkennwerte auf ihre Belastungswerte hin getestet. Messgrößen sind Druck- und Biegespannung oder Scher- und Haftzugfestigkeit.

Abgrenzung Bauteilkennwert und Materialkennwert

Während sich Bauteilkennwerte auf ein Bauteil bezieht, das aus verschiedenen Materialien oder Schichten zusammengesetzt ist, bezeichnet der Materialkennwert lediglich die spezifischen Eigenschaften eines homogenen Materials. Bei der Bemessung eines Bauteils setzt sich der Bauteilkennwert aus den jeweiligen Material- oder auch Elementkennwerten zusammen.

 

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Bautenschutz

Als Bautenschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, ein Bauwerk vor Schäden durch Umwelt- und Produktionseinflüsse zu schützen sowie die Funktion des Bauwerks zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Neben dem Schutz des Bauwerks selbst gehört auch die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Bewohner bzw. Nutzer zu den Zielen des Bautenschutzes.

Die Schutzbereiche

Der Bautenschutz gliedert sich in verschiedene Schutzbereiche auf, die bereits bei der Planung eines Gebäudes, bzw. für die Planung von Sanierungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen. Im Einzelnen sind dies:

  • Brandschutz
    Maßnahmen zum Schutz vor Bränden durch Feuer und Blitzeinschläge oder Explosionen, bzw. zur Verhinderung deren Ausbreitung.
  • Feuchteschutz
    Abdichtungsmaßnahmen, die das Eindringen von Feuchtigkeit in ein Gebäude verhindern, bzw. vor der Durchfeuchtung der Bausubstanz schützen, aber auch eine korrekte Installation der wasserführenden Bauteile im Gebäudeinneren.
  • Schallschutz
    Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen von außen wie auch im Inneren des Gebäudes.
  • Wärmeschutz
    Verhinderung von Wärmeverlusten durch Wärmebrücken und Undichtigkeiten

Je nach Art des Gebäudes kann auch der Säureschutz mit Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor korrosiven Chemikalien zum Bautenschutz dazugerechnet werden.

Bautenschutz in der Sanierung

Der nachhaltige Schutz der Bausubstanz ist ein wichtiger Aspekt für den Werterhalt eines Gebäudes. Wird der Bautenschutz beim Neubau bereits miteingeplant und über die Wahl der Baustoffe sowie der Baukonstruktion realisiert, müssen bei Altbauten oft ergänzende Maßnahmen ergriffen werden, um die Bausubstanz zu erhalten, bzw. deren Funktion wiederherzustellen. Mögliche Instandsetzungsmaßnahmen, die dem Bautenschutz dienen sind zum Beispiel:

Der Nebeneffekt des Bautenschutzes ist es, das Raumklima innerhalb eines Gebäudes zu verbessern. Damit trägt er auch maßgeblich zur Gesundheit und Sicherheit mit bei und reduziert gesundheitliche Risiken, zum Beispiel durch Schimmelsporen. Da die Maßnahmen immer auch einen Effekt auf den Wärmeschutz eines Hauses haben, ist Bautenschutz auch gleichzeitig Umweltschutz.

Der Bautenschutz konzentriert sich hauptsächlich auf folgende Bereiche:

  • Schallschutz
    Hier geht es um geeignete Maßnahmen, die der Verminderung von Luft- und Körperschallübertragung dienen. Für den Schallschutz werden Konstruktion, Baumaterialien und Bautechniken eingesetzt, welche die Geräuschübertragung durch Wände, Fenster, Türen, Decken und Böden verringern. So können beispielsweise zwischen Lärmquellen und lärmempfindlichen Bereichen  Lärmschutzwände errichtet werden.

  • Wärmeschutz und Feuchteschutz
    Der Bereich Wärmeschutz unterteilt sich in den sommerlichen Schutz vor zu viel Wärme im Gebäude und den winterlichen Wärmeschutz gegen Kälte. Eine intakte Wärmedämmung und ein normgerechter Feuchtigkeitsschutz gehen Hand in Hand. Gemeinsam reduzieren die Wärmebewegungen und Dampfkondensation in Gebäuden. Mit den richtigen Wärme- und Feuchtigkeitsschutzmaterialien ist ein Gebäude nicht nur Energieeffizienter, sondern kann auch Feuchtigkeitsbildung in Baumaterialien verhindern, die wiederum zu gesundheitlichen Problem führen könnten.

  • Brandschutz mit den Maßnahmen zum Schutz vor Feuer
    Brandschutzmaßnahmen sind vielseitig und umfassen verschiedene Maßnamen: Die Vorbeugung und Ausbreitung, Lebensrettung und Verhalten beim Brand. Erreicht wird dies zum Beispiel durch Brandschutzwände, feuerfeste Türen, Fluchtwegplanung bis hin zu Löschanlagen in Gebäuden. All diese Maßnahmen sollen die Schäden eines Feuers so weit wie möglich minimieren. Der bauliche Brandschutz ist gesetzlich geregelt.

  • Säureschutz
    Hier geht es um Schutzmaßnahmen gegen Korrosion mit dem Ziel, Schäden am Gebäude selbst und an Gebäudebestandteilen wie technischen Anlagen, Behältnissen oder auch Apparaten zu verhindern. Im privaten Hausbau geht es eher um den Schutz vor Korrosion von Bauteilen. So bietet zum Beispiel Beton eine ideale Schutzumgebung für Stahlbauteile gegen Korrosion. Aufgrund der hohen anfänglichen Alkaligehalte bildet sich automatisch ein extrem dünner passiver Schutz auf der Stahloberfläche. Diese Schicht schützt den Stahl wirksam vor Korrosion.

 

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Synonyme - Bautenschutzmaßnahmen
Bauthermografie

Mit der Bauthermografie wird die energetische Qualität der Außenhülle eines Gebäudes bewertet. Mit Hilfe einer Wärmebildkamera wird die Temperatur der Außenhülle überprüft und grafisch dargestellt. Dadurch lassen sich Wärmebrücken am Gebäude einfach identifizieren.

Wie funktioniert eine Wärmebildkamera?

Mit einer Wärmebildkamera, die das wichtigste Werkzeug in der Bauthermografie darstellt, wird kein realistisches Abbild wie bei einer herkömmlichen Kamera erstellt, sondern die Infrarotstrahlung, die von einem Gebäude ausgeht, erfasst. Durch ein Objektiv mit Linse, die ein Bild auf einen elektronischen Sensor projiziert, wird die Wellenlänge erfasst. Auf dem Wärmebild selbst sind die Wellenlängen in verschiedenen Farben optisch umgesetzt. Moderne Kameras erzeugen zusätzlich ein digitales Abbild, das die Ortung der jeweiligen Wellenbereiche am Objekt erleichtert. Je „kälter“ (blau, grün) die Farbe, umso geringer ist die Wärmeabstrahlung, die vom Gebäudeteil ausgeht und umso besser ist an dieser Stelle die Wärmedämmung. Rote Stellen weisen auf eine hohe Oberflächentemperatur und damit auf eine schlechte Wärmedämmung hin.

Voraussetzungen für korrekte Ergebnisse

Um bei einer Bauthermografie richtige und aussagekräftige Bilder zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Da die Außentemperaturen möglichst niedrig sein sollte, um Temperaturdifferenzen klar erkennen zu können, eignen sich die Wintermonate am besten für die Aufnahmen. Das Rauminnere sollte eine möglichst durchgängige Temperatur von 20 Grad aufweisen. Weiterhin sollten zugestellte Außenwandflächen freigeräumt und die Fenster am Tag der Thermografie geschlossen bleiben.

Wann kommt die Bauthermografie zum Einsatz?

Die Bau- oder auch Gebäudethermografie wird eingesetzt, wenn bei einem Gebäude Wärmeverluste durch Baumängel oder eine unzureichend gedämmte Gebäudehülle vermutet werden. Durch die Darstellung in verschiedenen Farben sind Wärmelecks und Wärmebrücken leicht zu definieren und etwaig erforderliche Maßnahmen können zielgerichtet eingeleitet werden. Häufig finden sich Wärmebrücken an Fenstern, Anschlussfugen zwischen Außenwand und Bodenplatte oder im Dachbereich. Die Bauthermografie wird auch zur Qualitätskontrolle bei Neubauten verwendet und dort häufig mit einem Blower-Door-Test zu Messung der Dichtigkeit eines Gebäudes kombiniert.

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Synonyme - Gebäudethermografie,Thermografie
Bauträger

Bauträger sind gewerbliche Unternehmen, die Großflächen für Bauprojekte erwerben und entsprechend bebauen. Interessenten können Teile des Bauprojektes erwerben. Zum Beispiel, wenn neue Siedlungen für Einfamilienhaus-Bebauung freigegeben werden oder Eigentumswohnungen gebaut werden. Bis zur Schlüsselübergabe und Bauabnahme sind Bauträger die Eigentümer der Grundstücke und der Gebäude. Wenn das Projekt abgeschlossen ist, kann das Haus oder die Wohnung schlüsselfertig an den Interessenten oder Käufer übergeben werden.

Bei der Hausplanung hat der Käufer nur begrenztes Mitspracherecht. In der Regel handelt es sich um standardisierte Baupläne, die nur wenig Raum zur individuellen Gestaltung lassen. Alle Änderungen werden extra berechnet, daher ist es sinnvoll sich über diese Kosten im Vorfeld zu informieren.

Der Bauträger übernimmt das finanzielle Risiko bis zur Schlüsselübergabe. Verträge mit Bauträgern müssen vom Notar beurkundet werden und einen Zahlungsplan enthalten, um willkürliche Zahlungsaufforderungen seitens des Bauträgers zu vermeiden.

Bauträger betreuen verschiedene Immobilienprojekte. Meistens sind sie der Bauherr für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften. Sie können auch für individuelle Hausbauten beauftragen werden. Die Bauträger führen in der Regel die Bauarbeiten nicht selbst aus, sondern beauftragen Baufirmen mit der Erstellung. Sie koordinieren und überprüfen die Arbeiten in der Regel nur.

Informatives zum Thema Vertrag mit dem Bauträger finden Sie unter

 

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Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag und ein Vertrag zum Bau eines Hauses unterscheiden sich erheblich. Im Falle eines Bauträgervertrags ist der Bauträger der Eigentümer des Baugrundstücks und verkauft Teile davon mit der Verpflichtung zum Bau eines Hauses. Es kann sich dabei um ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus, ein Reihenhaus, eine Neubau-Eigentumswohnung oder die Sanierung einer Altbauwohnung handeln. Zu diesem Zeitpunkt existiert das Bauprojekt nur auf dem Papier.

Die Entwicklung von gewerblichen oder privaten Immobilien ist zwangsläufig komplex und kostspielig. Ein Bauträgervertrag erleichtert die Finanzierung und verringert das Risiko für den Bauträger. Allerdings sind für den Käufer einige Fallstricke bei diesen Bauvorhaben zu beachten, bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet werden sollte:

Die zwei der bedeutendsten und kostspieligsten Fallen bei Bauträgerverträgen sind dass eventuell ungeklärte Eigentumsverhältnis und die Grundschuldenfalle. Als Erstes muss geprüft werden, ob der Bauträger der Eigentümer des Baugrundstücks ist und ob eine Baugenehmigung vorliegt. Der Käufer wird erst nach Vollendung des Bauprojekts der neue Eigentümer des Grundstücks und der Immobilien. Dafür muss er aber in Vorkasse gehen, um seine Eigentumsrechte zu erwerben.

Um das Bauprojekt zu finanzieren, lässt sich der Bauträger eine Grundschuld bei seiner Bank eintragen. Der Käufer erwartet ein lastenfreies Eigentum nach Beendigung des Baus. Um dieses zu erlangen, muss der Käufer beim Vertragsabschluss darauf achten, dass die Bank des Bauträgers sich dazu verpflichtet, das Bauprojekt aus der Haftung der Grundschuld freizustellen, und zwar auch, wenn das Projekt nicht vollendet wird.

Wenn geplant ist, das Eigentum mithilfe eines Bauträgervertrags zu erlangen, ist es von größter Bedeutung, den Kaufvertrag auf mögliche Fallen zu prüfen und professioneller Rat von einem Anwalt ist empfehlenswert.

Siehe auch:

 

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Bautrockner

Während des Bauens entstehen in den verschiedenen Bauphasen viel Feuchtigkeit, die nachfolgende Arbeiten in der Zeit und in der Ausführung beeinträchtigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bautrocknung beim Neubau. Zum einen Stoßlüften, was nicht sehr effektiv ist. Dann Heizen und Lüften, was die Energiekosten erhöht. Am erfolgreichsten ist die technische Trocknung.

Für die technischen Trocknung benötigt man entweder einen Bautrockner oder einen Entfeuchter. Beide sind nicht zu energieintensiv und verkürzen die Trocknungszeit erheblich. Für Bautrockner gibt es zwei Funktionsprinzipien, die sich bewährt haben:

  1. Das Adsorptionsverfahren und
  2. das Kondensationsverfahren.

Das Adsorptionsverfahren kommt bei geringen Temperaturen zum Einsatz. In dem Bautrockner rotiert ein wabenartiges Rad, das mit wasserbindenden Salzen, zum Beispiel Lithiumchlorid oder Silicagel, beschichtet ist. Die Luft wird angesaugt und durchgeleitet. Dabei wird die Feuchtigkeit entzogen. Beim zweiten Arbeitsschritt wird die angesaugte Luft über einen Heizer erwärmt, um mehr Feuchtigkeit aufnehmen zu können. Die erwärmte Luft wird durch die feuchten Salze geblasen und über einen Schlauch nach draußen transportiert.

Das Kondensationsverfahren kommt bei einer Raumtemperatur von 15 bis 25 Grad zum Einsatz. Dabei wird von einem Kompressor ein Kältemittel verdichtet. Die dadurch entstehende Wärme wird in einem Wärmeteil des Bautrockners gespeichert. Die angesaugte Luft wird am Kältebereich vorbeigeführt und kühlt sich ab. Das entstandene Kondenswasser wird in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird im Wärmeteil wieder erwärmt und in den Raum geleitet. Dadurch kann sie mehr Feuchtigkeit aufnehmen.

Lesen Sie auch diesen Text: www.hausbauberater.de/bauwissen/bautrocknung-entfeuchtung-hausbau-wasserschaden.

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Synonyme - Bautrocknung,Entfeuchter,Luftentfeuchter,Industrietrockner
Bauunterhaltung

Unter der Bauunterhaltung versteht man die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Gebäude. Es handelt sich um Instandhaltung und regelmäßige Wartung und Reparatur des Gebäudes. Dabei handelt es sich nicht nur um Schönheitsreparaturen. Auch der Austausch des Daches oder der Fenster fallen darunter. Dabei wird bei den Kosten von reinen Bauausführungskosten, Instandhaltungskosten und Versorgungskosten unterschieden. Da es sich umlaufende Kosten handelt, die über die ganze Nutzungsdauer des Gebäudes gehen, ist der Betrag höher als die eigentlichen Baukosten.

Die Bauunterhaltungskosten können mithilfe der DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau beurteilt werden. In dieser DIN sind alle regelmäßigen und unregelmäßigen wiederkehrenden Kosten für die Instandhaltung der baulichen Anlagen im Hochbau aufgezählt. Dazu zählen in der obersten Ebene die Kapitalkosten, Objektmanagementkosten, Betriebskosten und Instandsetzungskosten. Bei Bedarf können diese Kosten in der 2. und 3. Ebene weiter aufgegliedert werden. Die Bauunterhaltung oder die Nutzungskosten müssen der wirtschaftlichen und kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Gebäuden dienen.

Als Bauunterhaltungsarbeiten gelten auch gärtnerische und landwirtschaftliche Pflegeleistungen für öffentliche Parkanlagen. Diese Arbeiten sind regelmäßige wiederkehrende Zeitvertragsarbeiten und dienen der Pflege und Erhaltung öffentlicher Grün- und Parkanlagen.

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Synonyme - Unterhaltungsmaßnahmen,Bauunterhalt
Bauvorlagen

Unter Bauvorlagen versteht man alle erforderlichen Unterlagen, die für einen Bauantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden müssen. Das Gleiche gilt bei einem beabsichtigten Abbruch oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage sowie bei einer Bauvoranfrage oder eines Antrags auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung. Es ist wichtig, dass die Bauvorlagen vollständig und widerspruchsfrei sind, damit der Bauantrag zügig bearbeitet wird.

Bauvorlagen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie bei den Behörden eingereicht werden. Das Papier muss alterungsbeständig und aus gleichwertigem Material lichtbeständig sein. Sie müssen entweder auf DIN-A4-Papier vorgelegt werden oder, wenn es größer als DIN-A4 ist, müssen sie auf DIN A4 Größe gefaltet werden. Bauvorlagen müssen in 3-facher Ausführung eingereicht werden. Wenn die Gemeinde zugleich Bauaufsichtsbehörde ist, dann reicht eine 2-fache Ausführung.

Für einen Bauantrag sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein aktueller Auszug aus der amtlichen Karte
  • je nach Anforderung ein einfacher oder ein qualifizierter Lageplan
  • die Bauzeichnungen
  • die Baubeschreibungen
  • der Nachweis der Standsicherheit
  • der Nachweis des Brandschutzes
  • Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich Wasser, Abwasser und Energie
  • Angaben über die gesicherte verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes

Die geforderten Unterlagen können von Gemeinde zu Gemeinde und dem geplanten Bauvorhaben variieren.

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Synonyme - Bauantrag,Bauantragsunterlagen
Bauvorlagenverordnung

Bevor ein Bauvorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, einen schriftlichen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Dies gilt für die Baugenehmigung sowie für eine Abrissgenehmigung eines bestehenden Gebäudes. Es ist von großem Nutzen sich in der Bauvorlagenverordnung vorab zu informieren, welche Unterlagen notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf beim Hausbau zu garantieren. Da diese Verordnung Ländersache ist und in jedem Bundesland unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind, ist es notwendig, sich bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde zu informieren.

Es ist wichtig zu wissen, dass erst dann mit einem Bau oder Abriss begonnen werden kann, wenn die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erteilt wurde. Wird jedoch von der zuständigen Landesbauordnung bestimmt, dass der geplante Bau oder die vorgesehene Veränderung verfahrenslos ist, muss keine Baugenehmigung eingeholt werden.

Dies ist unter anderem der Fall, wenn:

  • das Bauvorhaben in den Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans fällt
  • das Bauvorhaben allen Festsetzungen eines qualifizierten Bauplanes entspricht
  • das Bauvorhaben im Einklang mit sonstigen tangierenden Bauvorschriften steht
  • die Erschließung eines Bauvorhabens bereits gesichert ist
  • die zuständige Gemeinde nicht auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens besteht

 

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Bauwasser

Auf der Baustelle wird für viele anfallenden Arbeiten Wasser benötigt. Zum Beispiel um Beton, Mörtel oder Spachtelmasse anzurühren oder für den Verputz der Mauern oder dem Estrich für den Fußboden. Bauwasser muss wie Baustrom vom Bauherrn bereitgestellt werden.  Dafür muss sich der Bauherr mit dem örtlichen Wasserversorgern in Verbindung setzen und sich informieren, wie und wo Bauwasser entnommen werden kann.

Für die Versorgung an der Baustelle kann der Bauherr ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler mieten. Das kann an den nächsten Hydranten angeschlossen werden und dann per Schlauch zur Baustelle verlegt werden. Kosten entstehen in der Regel nur für die Miete des Standrohrs und den eigentlichen Wasserverbrauch. Im Vorfeld sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • Wo kann das Standrohr am besten angeschlossen werden und wer verlegt die Schläuche?
  • Welchen Anschluss oder welche Anschlüsse muss das Standrohr haben? Den für den normalen Wasserhahn oder den C-Anschluss für größere Verbraucher oder für beide?
  • Wo wird das Standrohr am Ende des Tages aufbewahrt.

Hinweise:

  • Wer für die Bereitstellung von Bauwasser verantwortlich ist und die Verbrauchskosten übernimmt, sollte im Bauvertrag geregelt werden.
  • Um Missbrauch zu vermeiden wird empfohlen, dass Standrohr täglich abzubauen und einzuschließen.
  • Bei Erdbohrarbeiten, die den größten Wasserverbrauch haben, wenn sie mit Wasser geführt sind, ist es am sinnvollsten den Verbrauch auf die Baufirma umzulegen.

 

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