Begriff Definition
Bauflucht

Die Bauflucht beschreibt die Lage der Gebäudefassade zur Straßenseite und den bestimmten Abstand dazwischen, der vom Gesetzgeber her eingehalten werden muss. Die Bauflucht wird auch als Baukante, Baulinie oder Fluchtlinie bezeichnet. Dem Eigentümer eines Grundstücks ist es möglicherweise nicht erlaubt über diese Baulinie hinaus zu bauen. Die genaue Lage wird im Bebauungsplan mithilfe der Bauordnung bestimmt. Baulinien werden hauptsächlich von Gemeinden genutzt, um gleichmäßige Straßenmuster zu erreichen. Sie tragen dazu bei, eine durchgehende Häuserflucht zu errichtet.

Manchmal gibt es Verwirrung bei der Definition und Verwendung der Begriffe Bauflucht und Baugrenze. Die Baugrenze bezieht sich darauf, in welchem Gebiet gebaut werden darf. Wohingegen die Bauflucht genau beschreibt, auf welcher Linie zur Straßenseite ein Gebäude stehen muss. Davon darf nicht abgewichen werden, weder nach vorne in Richtung Straße oder weiter nach hinten ins Grundstück. Es muss also immer genau auf der Linie gebaut werden. Die Bauflucht ist eine gesetzliche Beschränkung, die durch die Bauordnung der Gemeinde und im Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt wird.

Die Einhaltung der Bauflucht soll auch sicherstellen, dass der Gemeinde ausreichend Platz zur Verfügung steht, für eventuelle Verbreiterung von Straßen oder zur Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung der öffentlichen Versorgungsstruktur. Ebenso ist die Bauflucht ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von Flucht- und Rettungswegen.

Weitere Informationen zur Baunutzungsverordnung: Das öffentliche Baurecht.

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Baufolie

Die Baufolie dient dem Schutz vor Witterungseinflüssen, vor Staub und Schmutz oder Chemikalien. Es ist eine universelle Folie, wird aus 100 % Polyethylen hergestellt, und eignet sich auch ideal als Abdichtungsfolie oder Feuchtigkeitssperre. Auf dem Bau gibt es zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten für die universelle Folie mit den zahlreichen positiven Eigenschaften. Die Baufolien werden in Endlosrollen aus strapazierfähigem Polyethylen mit niedriger Dichte geliefert und sind in der Regel Schwarz, Weiß oder transparent. Sie können aber grundsätzlich auf Kundenwunsch auch in vielen anderen Farben hergestellt werden. Das Grundmaterial Polyethylen ist von Natur aus transparent bis weiß. Baufolie hat eine höhere Reißfestigkeit gegenüber herkömmlichen Folien und wird in unterschiedlicher Dicke von 2, 4 und 6 mm hergestellt. Außerdem zeichnet sich die Baufolie durch höchste Festigkeit aus, was sie extrem belastbar macht.

Die praktischen Folien werden für alle Arten von Abdeckarbeiten auf Baustellen verwendet, beispielsweise als Sichtschutz oder Staubschutz, aber auch als Unterlage für Gerüste oder als Feuchtigkeitsbarriere in Bodennähe. Ein breit gestreuter Anwendungsbereich und eine Vielzahl von unterschiedlichen Einsatzzwecken sind möglich, da Baufolie in unterschiedlichen Variationen, wie beispielsweise matt, glatt, rutschfest oder UV-beständig, produziert werden kann. Baufolie findet nicht nur auf der Baustelle Anwendung, sondern kann auch in der Landwirtschaft, bei jeder Art von Hausprojekten und bei der allgemeinen Lagernutzung zum Einsatz kommen. Prinzipiell kann man sagen, Baufolie ist wasserdicht, aber nicht unbedingt wetterfest. Andere Eigenschaften von Baufolie sind Reißfestigkeit, Strapazierfähigkeit und Dehnbarkeit.

Baufolien eignen sich auch optimal für den Trockenbau und Innenausbau. Sie werden häufig beim Verlegen von Estrichen oder Fußbodenbelägen verwendet und dienen auch als Feuchtigkeitssperren. Sie eigenen sich hervorragend für die Abdeckung von Fenstern, aber auch als Schutzabdeckung von Möbeln, Wänden und Fensterbänken. Es werden keine speziellen Werkzeuge benötigt, um die Folie an die entsprechende Größe anzupassen.

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Bauformen

Die Bauform eines Hauses beschreibt die unterschiedliche Architektur des Hausbaues in Bezug auf grundlegende gestalterische oder räumliche Konzepte. Die verschiedenen Bauformen entstanden aus der jeweiligen Kultur und der Verfügbarkeit von Baustoffen. Dabei spielte auch die Lebensart in der Region eine Rolle. Heutzutage sind fast alle Baustoffe verfügbar und die Bauformen richten sich eher nach persönlichen Vorlieben. Da wären zum Beispiel der Bungalow, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Stadthaus, Pultdach-Haus und Landhaus.

Jede Bauform hat seine Vor- und Nachteile, und wer sich dazu entschließt, neu zu bauen, muss sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Die Bauform gibt die grobe Richtung vor. Nach der Wahl der Bauform kann das Haus in die individuelle Planung gehen. Soll das Haus nur ein Geschoss haben und soll es barrierefrei gebaut werden, dann bietet sich die Bauform des Bungalows an. Das Haus besitzt nur das Erdgeschoss und lässt sich dadurch einfacher barrierefrei gestalten. Dabei muss beachtet werden, dass ein Bungalow ein großes Grundstück benötigt.

Wer plant, seine Stromversorgung über eine Solaranlage abzudecken, für den bietet sich zum Beispiel die Bauform des Pultdach-Hauses an. Die Solarzellen lassen sich effektiv auf dem Dach anbringen, wenn darauf geachtet wird, dass das Dach nach Süden ausgerichtet ist. Außerdem wird das Regenwasser optimal abgeführt und das Dachgeschoss bietet mehr Platz und Licht.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauwissen/bauarten-baustile-und-haustypen-beim-hausbau

 

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Baufortschritt

Der Baufortschritt definiert den Fortgang des Hausbaus und lässt Rückschlüsse auf denFertigstellungstermin zu. Der Baufortschritt ist sowohl im Hinblick auf die Baufinanzierung als auch der Einzugsplanung wichtig. Die Ratenzahlung der Baukosten erfolgt in der Regel gemäß eines Zahlungsplans nach dem Baufortschritt.

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Baufuge

Baufugen spielen eine wichtige Rolle beim Hochbau sowie Tiefbau. Sie dienen dazu, einen gewollten Zwischenraum oder Spalt zwischen verschiedenen Bauteilen, Teilbereichen oder Baumaterialien zu erschaffen. Einige gebräuchliche Arten von Baufugen, die im Hochbau verwendet werden, umfassen die Arbeitsfuge, die Isolationsfuge, die Bauwerksfuge, die Bewegungsfuge und die Anschlussfuge.

Baufugen

Diese Fugen können Bewegungen vertikal, horizontal und entlang der Tiefe der Struktur aufnehmen. Diese Fugen werden in regelmäßigen Abständen in Betonplatten und Gehwege eingebracht, um die Entwicklung von Rissen im Beton zu verhindern. Es gibt drei grundlegende Arten von Baufugen, nämlich

  • Arbeitsfugen
    Dies ist in der Regel eine Tagesarbeitsfuge bei Betonarbeiten. Sie wird verwendet, wenn ein neuer Betonabschnitt neben einem anderen bereits abgebundenen / getrockneten Betonabschnitt gegossen wird. Normalerweise erfolgt die Verbindung mit mechanischen Dübeln und / oder Verbindungen, die aber keine zukünftigen Bewegungsanforderungen haben. Eine zusätzliche Fugendichtung ist normalerweise nicht erforderlich.

  • Isolationsfugen (Bauanschlussfugen)
    Diese Fugen werden auch Verbindungsfugen genannt und befinden sich normalerweise an jeder Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Materialien oder Einheiten, zum Beispiel den Lücken um Fenster- und Türrahmen. Sie werden normalerweise mit vorgeformten oder expandierenden Schäumen gefüllt, durch Abdeckplatten verdeckt und mit einfachen geglätteten oder extrudierten elastischen oder flexiblen Dichtungsmassen versiegelt.

  • Bewegungsfugen (Dehnungsfugen)
    Typischerweise besteht die Hauptfunktion einer Bewegungsfuge, die auch als Dehnungsfuge bezeichnet wird, darin, dass sich Bauteile auf beiden Seiten ausdehnen können, während die Fuge effektiv schrumpft. Eine Bewegungsfuge ist eine Lücke in einer Struktur, die bestimmte Bauteile trennt und die Bewegungsfreiheit dieser Teile in einer vordefinierter Art gewährleistet. Desto größer und komplexer eine Baustruktur ist, umso größer und komplexer sind die Bewegungsfugen und die Herausforderungen, die Bewegungen erfolgreich aufzunehmen und gleichzeitig abzudichten.

 

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Synonyme - Baufugen
Baugebiet

Von einem Baugebiet spricht man, wenn ein bestimmtes Areal im Flächennutzungs- und Bebauungsplan zur Bebauung vorgesehen ist. Baugebiete werden nach der Art der zulässigen Nutzung und der Art der zulässigen Betriebe und Anlagen unterschieden. Es gibt beispielsweise reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete. Alternativ kann ein Baugebiet auch innerhalb eines Innenbereiches in einem Ortsteil liegen.

Übersicht der einzelnen Gebiete nach § 1 Abs. 2 BauNVO

  • Kleinsiedlungsgebiete WS § 2 BauNVO
  • reine Wohngebiete WR § 3 BauNVO
  • allgemeine Wohngebiete WA § 4 BauNVO
  • besondere Wohngebiete WB § 4a BauNVO
  • Dorfgebiete MD § 5 BauNVO
  • Mischgebiete MI § 6 BauNVO
  • Urbane Gebiete MU § 6a BauNVO
  • Kerngebiete MK § 7 BauNVO
  • Gewerbegebiete GE § 8 BauNVO
  • Industriegebiete GI § 9 BauNVO
  • Sondergebiete SO § 10 und § 11 BauNVO

 

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Synonyme - Baugebiete,Baufläche
Baugebot

Nachdem eine Baugenehmigung für ein Bauprojekt vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Manche Bauherren bevorzugen jedoch, aus unterschiedlichen Gründen, nicht gleich mit dem Bau zu beginnen. Durch ein Baugebot, welches im § 176 BauGB des Baugesetzbuch festgelegt wurde, kann die zuständige Gemeinde den Eigentümer durch einen Bescheid verpflichten mit dem Bau entsprechend dem Bebauungsplan zu beginnen. In dem Bescheid erhält der Bauherr eine angemessene Frist, im Rahmen dieser er das Bauvorhaben beginnen muss. Das kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn ein bereits vorhandenes Gebäude angepasst werden soll, sprich Anbau- und Umbaumaßnahmen geplant sind.

Ein Bauangebot kann nur angeordnet werden, wenn die finanzielle Umsetzung des Bauprojekts für den Eigentümer zumutbar ist. Falls aus diesem Grund die Bebauung für den Eigentümer nicht möglich ist, kann dieser das Grundstück der Gemeinde zum Verkauf anbieten.

Im Absatz 2 des § 176 BauGB wird beschrieben, dass das Baugebot auch im Zusammenhang mit der baulichen Erschließung einer Gemeinde ausgesprochen werden kann. Das bedeutet, das geringfügig bebaute aber auch unbebaute Grundstücke entsprechend den baulichen Vorschriften und der Nutzung erschlossen werden müssen. Das wird umgangssprachlich als die Schließung einer Baulücke bezeichnet und bedeutet, dass wenn eine Grundstückslücke zwischen zwei Grundstücken zur Bebauung zur Verfügung steht, die Gemeinde dem Eigentümer die Bebauung verordnen kann.

Liegt noch keine bauaufsichtliche Genehmigung für die Bebauung vor, wird das weitere Vorgehen im Abschnitt 7 des § 176 BauGB erklärt. Falls ein Eigentümer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Gemeinde Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Eigentümer einleiten und es kann bis zu einer Enteignung nach § 85 Absatz 1 Nummer 5 der BauBG kommen.

Mehr Informationen zur Enteignung finden Sie hier: www.hausbauberater.de/bauwissen/enteignung-von-immobilien-und-grundstuecken

 

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Baugemeinschaft

Eine Baugemeinschaft liegt vor, wenn sich mehrere private Bauherren zusammenschließen und ein gemeinsames Bauprojekt durchführen. Die Baugemeinschaft ist auch unter dem Begriff der Bauherrengemeinschaft bekannt. Diese gemeinsamen Projekte reichen vom Bau von Wohnungen zur privaten Nutzung oder zur Vermietung bis hin zu Gewerbegebäuden und sie schließen auch Neubauten und Umbauten ein.

Es muss erwähnt werden, dass der Begriff Bauherrengemeinschaft erst verwendet wird, wenn der Erwerb des ausgewählten Grundstücks abgeschlossen ist. Davor wird die Gruppe von zukünftigen Bauherren als Interessengemeinschaft bezeichnet, bei denen die Mitglieder die Planung und Vorbereitung des Hausbau-Projektes übernehmen.

Baugemeinschaften können privat oder betreut sein. Bei einer privaten Bauherrengemeinschaft wird das gesamte Projekt von der Planung und Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur abschließenden Abrechnung von der Gruppe aus Bauherren selbst übernommen und koordiniert. Hingegen wird bei einer betreuten Baugemeinschaft ein Koordinator engagiert, der sich um alle diese Bauprozesse im Interesse der Baugemeinschaft kümmert. Ein solcher Koordinator ist häufig ein Architekt oder eine andere qualifizierte Person aus der Baubranche. Eine betreute Baugemeinschaft ist immer dann sinnvoll, wenn es eine große Anzahl von verschiedenen Bauherren gibt oder es sich um sehr komplexe Bauvorhaben handelt. Dieses Vorgehen erleichtert den Prozess zur Einhaltung des gemeinsamen Zieles.

Eine Baugemeinschaft hat auch wirtschaftliche Vorteile:  Experten nehmen an, dass durch diese Gemeinschaften circa 10 % bis 20 % an Baukosten gespart werden können. Das liegt zum einen daran, dass die Grunderwerbssteuer nur einmal getragen werden muss und nicht von jedem einzelnen Bauherren, wie es der Fall bei individuellen Bauprojekten wäre. Zum anderen werden Arbeitsaufwände durch alle Beteiligten geteilt, was in der Regel auch zu einer Reduzierung der Kosten führt.

Abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen einer Baugemeinschaft, ist das Mitspracherecht eines einzelnen bei der Gestaltung nicht zu vergessen.

 

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Synonyme - Bauherrengemeinschaft, Interessengemeinschaft,Baugruppe
Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird nach der positiven Prüfung eines Bauantrags erteilt. Es handelt sich hierbei um einen schriftlichen Bescheid, der durch die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Dem geht Baugenehmigungsverfahren voran. Es beinhaltet den Ablauf von der Bauantragsstellung durch den Bauherrn über die Prüfung der eingereichten Unterlagen und Erteilung der Baugenehmigung bis hin zum Baubeginn.

Dieser Bescheid über die Baugenehmigung sagt aus, dass dem beantragten Bauvorhaben bezüglich des öffentlichen Rechts keine Bedenken oder Hindernisse entgegenstehen. Ein solches Bauvorhaben kann die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage sein. Allerdings kann eine solche Baugenehmigung mit Auflagen versehen sein. Des Weiteren ist sie gebührenpflichtig und wird der Regel befristet ausgesprochen. Nach welchen Kriterien eine Baugenehmigung ausgesprochen wird, ist in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes geregelt. Beispielsweise ist eine Regelung über die Nachbarbeteiligung in den jeweiligen Bauordnungen geregelt. Während in einem Bundesland die Unterschrift des Nachbarn auf der Bauvorlage zwingend erforderlich ist, genügt es in einem anderen Bundesland bereits, wenn die Nachbarn durch die Gemeinde über einen bestehenden Bauantrag informiert werden. Eine Baugenehmigung kann auch erlöschen, sollte innerhalb der für die Genehmigung bewilligten Frist kein Bau begonnen werden. Je nach Landesbauordnung kann ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung gestellt werden.

Weitere Informationen: www.hausbauberater.de/bauwissen/erlaubnis-zum-bauen-anbau-umbau-oder-abbruch.

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Synonyme - Bauerlaubnis, Baubewilligung
Bauglas

Glas ist eine harte Substanz, die transparent, durchscheinend oder matt sein kann. Für die Herstellung von Glas wird das Fusionsverfahren verwendet. Damit werden Quarzsand, Dolomit, Kalkstein, Soda und einige anderen Beimischungen verschmolzen und anschließend schnell abgekühlt.

Bauglas beschreibt die verschiedenen Arten von Glas, die im Bauwesen für verschiedene Zwecke verwendet werden. Jede Glasart hat ihre eigenen spezifische technischen Eigenschaften und Verwendungszwecke. Abhängig von den Eigenschaften wird Bauglas und Glasbaustein / Betonglas in zwei Gruppen eingeteilt, Bauglas-Gruppe I und II:

Bauglas-Gruppe I:

  • Glaskeramik
    - wird für Kochplatten verwendet, wegen der hohen Temperaturbeständigkeit.

  • Fensterglas
    - ist ein klares Alkali-Kalk-Glas und wegen seiner hohen Oberflächengüte von Fenster genutzt.

  • Gartenblankglas / Gartenklarglas
    - ist von geringer Oberflächengüte. Dieses Glas ist hervorragend für den Garten- und Landschaftsbau geeignet.

  • Sicherheitsglas
    - wird in Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbund-Sicherheitsglas unterschieden. Beide bestehen aus gehärtetem Glas, welches unter Verwendung einer speziellen Kühltechnik hergestellt wurde, um Gegenspannungen entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass das Glas im Falle eines Traumas zerspringt und nicht reißt oder in Scherben zerbricht. Verbund-Sicherheitsglas besteht aus mehreren Schichten und bietet noch mehr Schutz.

  • Gussglas oder Ornamentglas
    - kann in einer Vielzahl von Formen vorliegen, wie beispielsweise sandgestrahltes Glas. Der Vorteil von Gussglas ist, das es vielseitig einsetzbar ist und auch ästhetisch ansprechend sein kann.

  • Hitzebeständige Gebrauchsgläser (Keramik Kochplatten)
    - wird für Koch- und Bratgeschirr oder für Laborgefäße verwendet und besteht aus Borosilikatglas.

Bauglas-Gruppe II:

  • Wärmedämmglas
    - besteht aus mindestens zwei Glasscheiben. Das führt zu einer verbesserten Wärmeisolierung. Dieses Bauglas ist auch unter dem Namen Isolierglas bekannt.

  • Sonnenschutzglas
    - wurde entwickelt, um das Wetter zu jeder Jahreszeit zu nutzten, sodass es bei heißen Tagen die Wärme abhält, bei kälteren jedoch die Wärme im Inneren hält. Das Hinzufügen von Sonnenschutzglas zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude kann eine hervorragende Möglichkeit sein, die Energieeffizienz zu verbessern, indem der Bedarf an Klimaanlage oder Heizung minimiert und somit die Energiekosten gesenkt werden.

  • Schallschutzglas
    - wird aus zwei unterschiedlich dicken Scheiben hergestellt und das Glas hatdie Schalldämmung zum Ziel. Die Lärmbelästigungen für die Personen in einem Raum können durch den Einsatz merklich reduziert werden. Auch Lärm von der Straße oder der Umwelt bleibt so leicht draußen.

  • Brandschutzglas
    - ist ein spezielles Glas, welches dem Feuer widerstehen soll. Es wird im Allgemeinen zwischen den Klassen F und G nach deutschem Baurecht unterteilt. F steht für feuerhemmend und G für feuer-widerstandsfähig. Dieses Glas ist in vielen Bauprojekten gesetzlich vorgeschrieben.

 

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Synonyme - Glas

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