Begriff Definition
Brandschutz

Maßnahmen, die Brände in Bauobjekten, verhindern sollen, werden als Brandschutz bezeichnet. Durch diese Maßnahmen wird versucht, dass Brände nicht entstehen oder sich ausbreiten. Um diese Maßnahmen umzusetzen, sind zahlreiche Normen, Richtlinien und Gesetze erforderlich. Der Begriff Brandschutz wird in 3 Kategorien eingeteil: Dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.

Kategorie baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz beschäftigt sich mit dem Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie den Konstruktionsweisen von Bauobjekten. Dabei wird das Brandverhalten von Baustoffen und die Feuerresistenz der Bauelemente berücksichtigt. Die Fluchtwegplanung und auch Zufahrtswege für die Feuerwehr sind ein wichtiger Aspekt, der bei dem Brandschutz beachtet werden muss. Auch die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes im Brandfall wird im baulichen Brandschutz definiert.

Der Oberbegriff Brandschutz gliedert sich in den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Dabei befasst sich der bauliche Brandschutz mit dem Brandverhalten von Baustoffen und anderen Bauprodukten sowie mit der grundsätzlichen Konstruktionsweise von Gebäuden.

Kategorie anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz beschäftigt sich mit technischen Anlagen und Einrichtungen, die dem Zweck dienen, den Brandschutz zu verbessern. Dazu gehört zum Beispiel auch das Anbringen von Rauchmeldern, Feuerlöschanlagen usw.

Kategorie organisatorischer Brandschutz

Zum organisatorischen Brandschutz werden Einsätze von Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnungen sowie Brandschutzplänen und ähnliche Maßnahmen gezählt.

Wichtig zu wissen:

  • Wenn Heizräume, Brennstofflagerräume, Gasversorgungsanlagen, Installationsschächte, Elektrostraßen und Lüftungsschächte errichtet werden sollen, müssen die Vorschriften des Brandschutzes beachtet und erfüllt werden Diese Brandschutzanforderungen müssen der DIN 4102 entsprechen.

  • Für öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser usw. gelten besondere Brandschutzbestimmungen. Regelmäßige Schulungen für Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber sind ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzbestimmungen. Diese Form wird als vorbeugender Brandschutz bezeichnet.

  • Die Brandschutzbestimmungen für frei stehende Wohnhäuser, die eine Wohneinheit bilden und sich maximal auf zwei Etagen erstrecken, sind nicht mit vielen Anforderungen verbunden. Eine der wichtigsten Vorgaben ist, dass man die Menschen retten und den Brand bekämpfen kann. Außerdem sind leicht brennbare Baustoffe nur dann erlaubt, wenn sie durch die Nutzung mit anderen Baustoffen, die nicht leicht entflammbar sind, ihre Verwendung finden.

  • Bekannte Maßnahmen zum Brandschutz sind beispielsweise der Einbau von Rauchmeldern. (In Deutschland bereits gesetzliche Pflicht.)

 

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Synonyme - Brandschutzanforderungen
Brandschutzverglasung

Als Brandschutzverglasung bezeichnet man nichttragende Verglasungen inklusive Rahmen, Halterungen, Dichtungen und Befestigungsmitteln, die definierten Anforderungen an den Feuerwiderstand entsprechen. Sie sind geeignet und gedacht, die Ausbreitung von Bränden innerhalb von Bauwerken zu verhindern. Im Einfamilien- bzw. Wohnungsbau spielt die Brandschutzverglasung meist keine Rolle.

Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13

Die DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ unterscheidet hinsichtlich der Brandschutzverglasung folgendermaßen:

  • G-Verglasungen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch, wirken auf die Abschirmung von Wärme jedoch nur behindernd.
  • F-Verglasungen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und zusätzlich den Durchgang von Wärmestrahlung aus dem Brand.

Neben dieser Klassifizierung gibt es jedoch keine einheitliche und abschließende Definition. Brandschutzverglasungen sind durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartzulassungen definiert.

Aufbau einer Brandschutzverglasung

Die Brandschutzverglasung unterscheidet sich bereits bei der verwendeten Verglasung von herkömmlichen Fenstern. Brandschutzglas der Klasse EI (früher F) ist Mehrscheibenglas mit einer Hydrogelschicht im Scheibenzwischenraum, die im Brandfall aufschäumt und eine hitzedämmende Schicht bildet, die heutige E-Verglasung (früher G) besteht meist aus einscheibigem Borosilikatglas. Neben der Verglasung selbst müssen auch Rahmen, Anschlüsse und Beschläge so ausgeführt sein, dass sie der geforderten Feuerwiderstandsklasse für das Bauteil entsprechen. Mögliche Konstruktionen sind:

  • Aluminiumrahmen aus hochstandfesten Mehrkammerprofilen mit spezieller Beschichtung
  • Einbau der Brandschutzverglasung in Silikatplatten in einem Rahmen aus zementgebundenen Silikat-Brandschutzplatten für rahmenlose Verglasungen
  • Ganzglaswände mit Silikonfuge (nur für den Innenbereich zulässig)
  • Stoßfugenverglasung im Holzrahmen

Rechtliches zur Brandschutzverglasung

Den Einsatz von Brandschutzverglasungen regeln die Landesbauordnungen. Laut Musterbauordnung (MBauO) § 30, Absatz 9, sind feuerbeständige Verglasungen in innenliegenden Brandwänden nur beschränkt zulässig. Der § 29 erlaubt grundsätzlich deren Einbau in Brandwände, Treppenhauswände sowie in feuerbeständige Trennwände. Weiterhin sind grundsätzliche Regelungen wie die erforderliche Feuerwiderstandsklasse der Verglasung definiert.

 

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Synonyme - 4102-13
Brandwand

Brandwände sind tragende Bauteileteile von Gebäuden, die durch ihre besondere Beschaffenheit dazu imstande sein müssen, übergreifendes Feuer und Rauch von einem Gebäude zum anderen zu verhindern.
Eine Brandwand muss in der Lage sein, trotz mechanischen Einwirkungen wie Löschwasser, Hitze oder einstürzenden Gebäudeteilen, Standhaftigkeit zu beweisen, um den Schutz der Nutzer der Gebäude zu garantieren. Dies wurde im § 30 der Musterbauordnung (MBO), gesetzlich festgehalten.

Besonders in Städten, wo eine dichte Besiedlung gegeben ist, tragen Brandwände wirksam dazu bei, ein übergreifendes Feuer zu verhindern. Auf diese Weise ist es möglich, Großbrände zu verhindern, bei denen ganze Stadtteile betroffen sein können. Doch nicht nur in Städten oder Wohngegenden, sondern auch in Industrie- oder Gewerbegebieten, sind Brandwände zwischen den einzelnen Gebäuden ein unabdingbares Muss, um die Ausbreitung von Feuer auf andere Anlagen zu verhindern. Um die rechtlich geforderten Funktionen erfüllen zu können, müssen Brandwände je nach Nutzung und Größe eines Gebäudes bestimmten Anforderungen entsprechen und sind deshalb ein elementarer Bestandteil des Brandschutzes. Sie müssen daher aus nicht brennbaren Stoffen, wie beispielsweise Beton oder Mauerwerk gefertigt sein

Geregelt ist dies in der deutschen Norm DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ insbesondere in der DIN 4102-3 (Brandwände und nichttragende Außenwände). Demzufolge müssen Brandwände aus zulässigen Baustoffen der Klasse A in der DIN 4102 bestehen. So ist zum Beispiel Leichtbeton eine gute Option, da er als massiver, mineralischer Baustoff bekannt ist und nicht brennbar ist. Des Weiteren verfügt er über einen hohen Schall- und Wärmeschutz sowie guten Brandschutzeigenschaften. Auch sind verputzte Brandwände aus Leichtbeton rauchdicht und verlangsamen dadurch die Ausbreitung gefährlicher Gase. Bauherren haben die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Dicken des Baustoffes zu wählen. Somit haben sie das Maß des Brandschutzes im Eigenheim auch ein Stück weit in der eigenen Hand.

 

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Synonyme - Brandmauer,Feuermauer,Brandschutzwand
Brauchwasser

Der Begriff Brauchwasser ist ein Synonym für Betriebswasser. Es handelt sich dabei um Wasser, das für die landwirtschaftliche, gewerbliche oder auch bautechnische Nutzung verwendet wird. Die Qualität des Brauchwassers weist unterschiedliche Güteeigenschaften auf. Diese können sogar Trinkwasserqualität haben, wobei das keine Voraussetzung ist. Meistens wird eine getrennte Versorgung mit Trinkwasser und Bruchwasser gewährleistet.

Sehr oft wird Regenwasser oder recycltes Abwasser als Brauchwasser genutzt, um vor allem Trinkwasser einzusparen. Je nach Verwendungszweck muss das Brauchwasser bestimmte Eigenschaften aufweisen. So darf Bruchwasser, das der Bewässerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden dient, keine boden- und pflanzen-schädigenden Stoffe beinhalten.

Sehr häufig werden Regenwassernutzungsanlagen zur Gewinnung beziehungsweise Sammlung von Brauchwasser auf Dachflächen eines Bauobjektes angebracht. Dabei wird das Regenwasser über eine Dachrinne in einen Regenwasserspeicher, der aus Beton oder Polyethylen hergestellt ist, geleitet.

Auch Grauwasser wird sehr häufig als Brauchwasser verwendet. Dabei handelt es sich um ein fäkalienfreies, aber leicht verschmutztes Wasser, das zum Beispiel beim Duschen anfällt oder aus der Waschmaschine kommt. Mit Hilfe von Wasserrecycling-Systemen wird dieses Wasser so aufbereitet, dass damit zum Beispiel Gärten bewässert werden können.

Hinsichtlich der Ableitungssystemen wird zwischen Trennsystemen und Mischsystemen unterschieden. Ein Trennsystem leitet die Abwässer separat ab, während das Mischsystem ein gemeinsames Ableitungssystem für Regen- und Schmutzwasser nutzt. In diesem Zusammenhang ist auch die Nutzung von warmen Brauchwasser von großer Bedeutung. Hierfür werden Brauchwasser-Wärmepumpen herangezogen, die durch die Umgebungsluft, sowie mit einem Kompressor und Kältemittel, Wärmeenergie produzieren. Mit dieser Wärmeenergie wird das Brauchwasser erwärmt.

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Synonyme - Betriebswasser,Nutzwasser
Brauchwasserbereitung

Unter der Brauchwasserbereitung versteht man die Art, wie Brauchwasser in einem Gebäude erwärmt wird. Früher wurde Warmwasser beispielsweise durch kohle- oder ölbetriebene Badeöfen erhitzt, später kamen sogenannte Durchlauferhitzer zum Einsatz. Heute wird das Brauchwasser fast immer durch eine Zentralheizung mit erhitzt, die durch Öl, Gas oder ein anderes Medium betrieben wird. Auch Solaranlagen und Wärmepumpen können für die Warmwasserbereitung genutzt werden.

Siehe auch:

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Brauchwasserladepumpe

Eine Brauchwasserladepumpe, auch Speicherladepumpe genannt, befördert benötigte Wärme in das Warmwassersytem der Heizungsanlage oder in den Brauchwasserspeicher.
Das benötigte Signal für diesen Vorgang liefert der Temperaturfühler. Misst der Temperaturfühler, dass ein Abfall der voreingestellten Temperatur stattfindet, sendet er ein Signal an die Speicherpumpe. Eine Abkühlung des Speicherinhalts ist trotz modernster Dämmtechnik die Folge.

Abgeleitet ist die Bezeichnung Ladepumpe von ihrer Tätigkeit, also dem Auf- oder Beladen des Heizungsspeichers mit Wärme. Die genaue Wärmeerzeugung moderner Heizkessel und anderer wärmeproduzierender Geräte gestattet, zielgerichtet Wärme abzuzweigen und somit den Speicherinhalt wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Der Zugriff der Brauchwasserladepumpe ist in technisch höchster Priorität geschaltet. Dies bedeutet, dass bevor eine Gesamtleistung zum Einsatz kommt, die Speicherladepumpe die benötigte Wärme aus dem Wärmeerzeuger zieht.

Außerhalb der Heizsaison ist die Pumpe für die Warmwasserbereitung der einzige Verbraucher. Die reduzierte Leistung der Erzeugereinheit muss gewährleistet sein, damit genügend warmes Brauchwasser zur Nutzung bereitsteht. Auch zweitrangige technische Ansprüche, wie zum Beispiel der Transport des Wassers und ein Mindestaufheizturnus gegen die Bildung von Bakterien im Speicher, müssen sichergestellt sein. Diese notwendigen Vorgänge verbrauchen Wärme und müssen durch die Leistung der Pumpe wieder ausgeglichen werden.

Durch das äußerst komplexe Anforderungsprofil an den Erhalt von Speicherwärme kann es zu häufig auftretenden Defekten an der Brauchwasserpumpe kommen.

  1. Die Temperatur des Speicherinhalts, der Betriebsstatus des Wärmeerzeugers und die dadurch entstehende Energie treten als Platzhalter auf. Dadurch kann es passieren, dass bei der Soll- und Istwert Einstellung nicht korrekte Signale an die Sonden und Fühler gesendet werden.
  2. Pumpe läuft ständig, auch wenn der Wärmeerzeuger ausgeschaltet ist.

Hauseigentümer, die sich für eine Brauchwasserladepumpe interessieren, sollten zuvor prüfen, ob diese Methode der Wärmespeicherung wirtschaftlich und technisch zur bereits vorhandenen Heizanlage passt. Hauseigentümer, die ihre Wärme aus Brennwertthermen oder thermischen Solaranlagen beziehen, müssen aber mit Einschränkungen rechnen.

 

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Synonyme - Speicherladepumpe
Braune Wanne

Wenn im Bauwesen von einer „Braunen Wanne“ die Rede ist, dann wird von einem weitflächigen Abdichtungssystem gesprochen, das im erdberührenden Bereichen zusätzlich zu einer Tragekonstruktion aus wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton) wirkt. Die braune Färbung der natürlichen Tonminerale (Natriumbetonit) führte zur Namensgebung „Braune Wanne“. Bevorzugt wird die Braune Wanne bei der Errichtung von Neubauten angewendet. Aber auch eine nachträgliche Kellerabdichtung in Altbauten ist mit diesem System möglich.

Natriumbetonit besitzt eine trockene Konsistenz und verwandelt sich bei Kontakt mit Feuchtigkeit in eine gelartige Substanz, die ihr Volumen um das zwölffache vergrößern kann. Befindet sich das Natriumbetonit in einer begrenzten Dichtungsschicht, dann entwickelt es einen Quelldruck von mehreren bar, was zur Folge hat, dass Wasser keine Chance hat einzudringen. Daher müssen sich Bauherren, die sich für eine Braune Wanne als Abdichtung entscheiden, keine Gedanken darum machen, zu welcher Jahreszeit der Bau beginnen soll. Denn es handelt sich um ein witterungsunabhängiges Verfahren, dass keinen Mindesttemperaturen unterliegt. Außerdem ist eine Braune Wanne für sämtliche Untergründe geeignet und einfach in der Anwendung.

Da es sich bei der Braunen Wanne um ein eher neues Prinzip der Abdichtung handelt und dementsprechend noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen, wird sie meistens als zusätzliche Maßnahme einer WU-Konstruktion hinzugezogen. WU steht hier für wasserundurchlässige Konstruktionen. Um garantieren zu können, das eine Braune Wanne langfristig vor feuchten Kellerwänden, Wasser im Keller und entstehendem Schimmel schützen kann, muss sie unbedingt fachgerecht ausgeführt werden.

Siehe auch: hausbauberater.de/bauweisen/kellerbau/braune-wanne

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Brenner

Der Brenner ist ein wichtiger Bestandteil eines Heizkessels. Er dient unter anderem der Verbrennung von Heizöl oder Erdgas. Die Brennerbauarten unterscheiden sich durch die jeweilige Luftzufuhr für den Verbrennungsvorgang. Primär wandelt der Brenner chemische in thermische Energie. Dabei können gasförmige oder flüssige Brennstoffe genutzt werden. Zu den gasförmigen Brennstoffen gehören Erdgas, Propan, Butan usw. Heizöl, Kerosin und Petroleum sind flüssige Brennstoffe.

Um eine effiziente Nutzung eines Brenners zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Brennerzündung
  • Zufuhr und Aufbereitung des Brennstoffs
  • Verbrennungsluftzufuhr
  • Verbrennung und das Flammenbild
  • Leistungsregelung

Unterschieden wird zwischen Einstoffbrennern und Zweistoffbrennern, wobei letztere auch als Gebläsebrenner bezeichnet werden. Sie haben die besondere Eigenschaft, sowohl gasförmige als auch flüssige Brennstoffe gleichzeitig oder abwechselnd zu verbrennen.

Neben den verwendeten Brennstoffen sind auch die Arten der Verbrennungsluftzufuhr ein Merkmal, nach dem unterschieden wird und zwar zwischen den atmosphärischen Brennern und den Gebläsebrennern. Je nachdem, welcher Brenner verwendet wird, ist auch die Flamme in unterschiedlichen Formen sichtbar.

Des Weiteren wird zwischen Zerstäubungs- und Verdampfungsbrennern unterschieden. Zerstäubungsbrenner führen das Öl tröpfchenweise zur Flamme, indem sie dieses zerstäuben. Bei Verdampfungsbrennern wird das Öl durch die Verbrennungswärme verdampft.

Gas- und Ölbrenner werden am häufigsten verwendet. Es ist sehr wichtig Heizungsanlagen und insbesondere die Brenner einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen, damit eventuelle Defekte rechtzeitig erkannt werden können. Eine solche Wartung muss von einem Fachmann durchgeführt werden.

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Brennwert

Unter dem Begriff Brennwert wird die Wärmeleistung von Heizgeräten verstanden. Konkret handelt es sich um die Wärmeenergie, die durch die Verbrennung von diversen Brennstoffen abgegeben wird. Um welchen Brennstoff es sich dabei handelt, ist nicht entscheidend. Es zählt das Resultat und somit die Wärme. Der Brennwert wird im Allgemeinen in Kilo/Megajoule pro Kilogramm (kJ/kg und MJ/kg) angegeben. Bei der Anwendung von gasförmigen Energieträgern erfolgt die Angabe auch in Kilowattstunden pro Normkubikmeter (kWh/m³).

Der Brennwert wird auch als oberer Heizwert bezeichnet, wobei dieser Begriff als veraltet betrachtet wird. Der Brennwert definiert ein Gesamtbild der Wärmeleistung, wobei auch die Kondensationswärme miteinbezogen wird. Kondensationswärme entsteht dann, wenn Flüssigkeiten und hier insbesondere Wasser beim Abkühlen Wärmeenergie liefern. Unter Kondensationswärme versteht man jene Wärme, die bei der Kondensation zusätzlich entsteht. Aufgrund dieser Gesamtbetrachtung ist der Brennwert immer höher als der Heizwert.

Durch Erdgas ist die Nutzung des Brennwerts besonders ergiebig und einfach.Bei der Erdgasnutzung ist der Brennwert um 10% höher als der Heizwert, weil Kondensationswärme entsteht.

Insbesondere Gas-Brennwert-Heizungen sind bevorzugt, wenn es darum geht, Räumlichkeiten zu beheizen. Der Grund dafür liegt darin, dass sie klimaschonend sind. Dadurch ergibt sich bei einer Nutzung von Erdgas 25% weniger klimaschädliches CO² im Vergleich zu Erdöl. Des Weiteren bietet diese Methode zur Wärmegewinnung auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Synonyme - oberer Heizwert
Brennwertkessel

Brennwertkessel sind ein Bestandteil besonders effizienter Heizungsanlagen, denn sie nutzen die Energie von fossilen Brennstoffen beinahe vollständig. Mit Hilfe von Abgaswärmetauschern wird der in den Abgasen enthaltene Wasserdampf kondensiert und die Verdampfungswärme anschließend genutzt. Beim Einsatz von Brennwertkesseln eignet sich Gas ganz besonders als Brennstoff.

Siehe auch www.hausbauberater.de/heiztechnik/gasbrennwertheizung.

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Synonyme - Gasheizung, Brennwertheizung

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