Baubeschreibung

Begriff Definition
Baubeschreibung

1. Baubeschreibung für den Bauantrag

Die Baubeschreibung wird in der Regel mit in den Bauantrag aufgenommen. Es handelt sich hierbei um eine detailgenaue und differenzierte Beschreibung der Bauweise eines Gebäudes. In diese Beschreibung müssen unter anderen die verwendeten Baumaterialien, die Haustechnik, die Ausstattung und viele andere Faktoren einfließen. Zudem muss die genaue Baukonstruktion in der Baubeschreibung detailliert dargelegt werden. Für gewerbliche Baumaßnahmen muss zusätzlich zur Baubeschreibung eine Betriebsbeschreibung beigefügt werden.

2. Baubeschreibung für den Bauherrn (Bau- und Leistungsbeschreibung)

Die detaillierte Baubeschreibung ist der essenzielle Bestandteil in einem Bauvertrag. Darin legt ein Hausanbieter fest, welche Leistungen in seinem Preis enthalten sind und zu welchem Pauschalpreis die zu erbringende Leistung vertraglich abgesichert ist und übergeben wird. Bauinteressenten sollten der Baubeschreibung größte Bedeutung beimessen. Je detaillierte die Ausfertigung, desto besser. Alle nicht in der Beschreibung enthaltenen Informationen müssen auch nicht erbracht werden. Dieses Dokument kann durchaus zu kostspieligen Fehleinschätzungen führen, wenn die Leistungsaussagen nicht ausreichend sind.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen bereits bestehenden Bau handelt, dient die Baubeschreibung als einziger Anhaltspunkt die Qualität zu bewerten. Die Baubeschreibung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Unterlagen im Bereich der privaten Finanzierung für Immobilien. Als Bauherr oder Immobilienkäufer muss diese bei der Bank zur Bewilligung des Kredits eingereicht werden.

Siehe auch www.hausbauberater.de/hausangebote-baubeschreibungen-vergleichen

 

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Synonyme: Leistungsbeschreibung

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