Grundbuchamt

Begriff Definition
Grundbuchamt

Ein Grundbuchamt ist ein physischer Ort. Hier werden offizielle Grundbucheinträge registriert und verwaltet. Diese Aufzeichnungen enthalten Dokumente wie Eigentumsverhältnisse, Urkunden und Hypotheken. Die Dokumente werden im Grundbuchamt registriert und zertifiziert, die für den geografischen Standort der Immobilie spezifisch ist. Die Registrierung des Eigentums im Grundbuch garantiert und schützt die Eigentumsrechte. Es zeigt Eigentumsnachweise, schützt das Eigentum vor Betrug und erleichtert das Ändern oder Verkaufen des Eigentums in der Zukunft.

Das Grundbuch führt Aufzeichnungen über die meisten Immobilien in Deutschland, einschließlich ihrer relevanten Angaben wie beispielsweise:

  • Namen des Eigentümers
  • Den für die Immobilie gezahlten Preis
  • Hypothekenstatus
  • Grundstücksgrenzen
  • Einschränkungen, wie Wegerechte oder Erbrechte

Die relevanten Grundstücksinformationen im Grundbuch sind an zentraler Stelle, dem Grundbuchamt, gesammelt. Über die Grundbuchämter ist es auch möglich, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Die dabei herausgegebene Abschrift ist auch als Grundbuchauszug bekannt.

Das Grundbuchamt ist ein Geschäftsbereich vom Amtsgericht des jeweiligen Bezirkes und gehört selber zu der Kategorie des Registergerichts nach deutschem Recht. Es ist ein öffentliches Register und das bedeutet, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, die Einsicht ins Grundbuch beantragen kann.

 

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