Grenzbescheinigung

Begriff Definition
Grenzbescheinigung

Die vom Katasteramt ausgestellte Grenzbescheinigung bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der festgelegten Grenzen eines bestimmten Grundstücks erreichtet wurde. Die Grenzbescheinigung wird auch als Grenzattest bezeichnet. Sie dient auch als Nachweis, auf welchem Flurstück gebaut wurde und ob Grenzüberbebauungen vorhanden sind.

Eine solche Bescheinigung wird oft im Rahmen eines Kreditgeschäfts von Banken gefordert. Um ein Grenzattest zu erhalten, muss das Gebäude zuerst eingemessen werden. Eine Gebäudeeinmessung kann nur durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur der entsprechenden Gemeinde durchgeführt werden. Dieser ist in der Lage zu beurkunden, dass keine Grenzüberschreitung stattgefunden hat.

Bei der Grenzbescheinigung ist auch wichtig, dass die Gebäudeabstände zur Grundstücksgrenze untersucht und dokumentiert werden, damit diese bei der Gebäudeeinmessung unbedingt berücksichtigt werden. Es ist am einfachsten die Grenzbescheinigung immer zusammen mit der Gebäudeeinmessung zu beantragen.

Grundstückseigentümer sind nach dem Katastergesetz dazu verpflichtet, alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude vermessen zu lassen. Die aktuellen Einmessungen sollten anschließend in das Liegenschaftskataster erfasst werden. Dadurch kann das Katasteramt auf Grundlage dieser Eintragungen eine Grenzbescheinigung ausstellen, ohne eine neue Einmessung durchführen zu müssen.

Die Beantragung einer Grenzbescheinigung ist kostenpflichtig und wird gemäß der Vermessungsgebühren und der Kostenordnung abgerechnet. Mit erhöhtem Arbeitsaufwand steigen die Kosten jedoch weiter an. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit variiert stark zwischen den verschiedenen Gemeinden und ist auch abhängig von den bereits vorhandenen Unterlagen beim Katasteramt.

 

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Synonyme: Grenzattest

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